Aufzugservice- und Wartung: Leistungen im Überblick
Aufzüge machen das Leben nicht nur angenehmer, sondern steigern auch den Wert einer Immobilie. Damit das so bleibt, müssen sie regelmäßig gewartet und hohen Sicherheitsstandards gerecht werden. Wir informieren Sie über Wartungs- und Serviceleistungen.

Wartung & Service
Befindet sich in Ihrem Gebäude ein Aufzug, gehen damit auch Verpflichtungen einher. Um die Personensicherheit zu gewährleisten, sind sie als Betreiber des Aufzugs oder Inhaber der Immobilie dazu verpflichtet, Aufzüge regelmäßig durch eine ZÜS überprüfen zu lassen. Die Anforderungen an den Dienstleister und die Technischen Regeln für Betriebssicherheit sind in der DIN EN 13015 sowie TRBS 3121 geregelt.
Laut der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) müssen Aufzuganlagen regelmäßig wiederkehrend von einer ZÜS geprüft werden. Die Hauptprüfung muss spätestens alle zwei Jahre stattfinden. In der Mitte des Intervalls erfolgt eine Zwischenprüfung. Stellt die ZÜS fest, dass die Prüffrist zu lang ist, muss der Verantwortliche mit der Prüfstelle eine neue, kürzere Frist festlegen. Sollte der Aufzugbetreiber jedoch nicht einverstanden sein, hat er laut BetrSichV eine Entscheidung der zuständigen Behörde herbeizuführen.
Was beinhaltet eine Wartung?
Was bei einer Wartung genau unter die Lupe genommen wird, hängt davon ab, welche Art der Wartung stattfindet und was Sie (vertraglich) mit dem Dienstleister vereinbaren. In der Regel bieten alle Dienstleister Servicepakete für die Aufzugwartung an. Diese unterscheiden sich nach Vollwartung und Funktionswartung, je nach Anbieter auch Einfach- oder Basiswartung genannt. Sie können sich unabhängig vom Dienstleister, der Ihren Aufzug eingebaut hat, einen neuen Dienstleister zur Wartung suchen - in der Regel prüfen alle Anbieter die Aufzüge herstellerunabhängig.
Darüber hinaus lassen sich die Verträge je nach Anbieter mit weiteren individuellen Leistungen kombinieren. Da sich die Wartungsverträge unterscheiden, empfehlen wir, verschiedene Dienstleister für Aufzugwartung- und Service miteinander zu vergleichen und gegebenenfalls nach individuellen Konditionen zu fragen.
Wartungsangebot einholen für Ihren Aufzugbetrieb
Sie benötigen einen herstellerunabhängigen Service für die Wartung Ihres Aufzugs? Wir helfen Ihnen mit unserem kostenlosen Serviceformular gerne bei der Suche nach passenden Anbietern. So funktioniert's:
- Formular aufrufen
- Bedarf angeben
- Kostenlose Angebote erhalten und vergleichen
Weitere Pflichten & Dienstleistungen
Serviceanbieter für Aufzüge offerieren neben der Wartung weitere Dienstleistungen. Dazu gehören:
Reparatur & Entstördienste
Es ruckelt, die Tür klemmt oder der Aufzug hat seinen Betrieb ganz aufgegeben. Der Entstördienst steht Ihnen bei Dienstleistern in der Regel rund um die Uhr zur Verfügung, entweder per Hotline oder Online-Formular. Die Servicemonteure diagnostizieren und beheben die Störung so schnell wie möglich. Bei kleineren Problemen können die Reparaturen direkt vorgenommen werden. Liegt ein größerer Schaden vor, müssen gegebenenfalls Ersatzteile nachbestellt werden.
Notruf & Personenbefreiung
Die novellierte BetrSichV von 2015 sieht vor, dass jeder Aufzug mit einem Notrufsystem ausgestattet sein muss. Vorgeschrieben ist ein Zweiwege-Kommunikationssystem, über das ständig ein Notdienst erreicht werden kann. Das heißt, in einem Notfall können Personen im Aufzug die Notruftaste drücken und werden mit einer Leitzentrale verbunden, die sofort die Personenbefreiung einleiten kann. Somit ist ein Gespräch möglich und nicht nur das Absetzen eines Notrufes. Dienstleister müssen ein funktionierendes System bereitstellen, das der BetrSichV entspricht und anhand der TRBS 3121 umgesetzt wurde.