Aufzugservice und -wartung

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Aufzugservice- und Wartung: Leistungen im Überblick

Aufzüge machen das Leben nicht nur angenehmer, sondern steigern auch den Wert einer Immobilie. Damit das so bleibt, müssen sie regelmäßig gewartet und hohen Sicherheits­standards gerecht werden. Wir informieren Sie über Wartungs- und Service­leistungen.

aufzug

Wartung & Service

Befindet sich in Ihrem Gebäude ein Aufzug, gehen damit auch Verpflichtungen einher. Um die Personen­sicherheit zu gewährleisten, sind sie als Betreiber des Aufzugs oder Inhaber der Immobilie dazu verpflichtet, Aufzüge regelmäßig durch eine ZÜS überprüfen zu lassen. Die Anforderungen an den Dienstleister und die Technischen Regeln für Betriebs­sicherheit sind in der DIN EN 13015 sowie TRBS 3121 geregelt.

Laut der Verordnung über Sicherheit und Gesundheits­schutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebs­sicherheits­verordnung - BetrSichV) müssen Aufzuganlagen regelmäßig wiederkehrend von einer ZÜS geprüft werden. Die Hauptprüfung muss spätestens alle zwei Jahre stattfinden. In der Mitte des Intervalls erfolgt eine Zwischenprüfung. Stellt die ZÜS fest, dass die Prüffrist zu lang ist, muss der Verantwortliche mit der Prüfstelle eine neue, kürzere Frist festlegen. Sollte der Aufzugbetreiber jedoch nicht einverstanden sein, hat er laut BetrSichV eine Entscheidung der zuständigen Behörde herbeizuführen.

Was beinhaltet eine Wartung?

Was bei einer Wartung genau unter die Lupe genommen wird, hängt davon ab, welche Art der Wartung stattfindet und was Sie (vertraglich) mit dem Dienstleister vereinbaren. In der Regel bieten alle Dienstleister Servicepakete für die Aufzugwartung an. Diese unterscheiden sich nach Vollwartung und Funktions­wartung, je nach Anbieter auch Einfach- oder Basiswartung genannt. Sie können sich unabhängig vom Dienstleister, der Ihren Aufzug eingebaut hat, einen neuen Dienstleister zur Wartung suchen - in der Regel prüfen alle Anbieter die Aufzüge hersteller­unabhängig.

Basiswartung

Die Basiswartung beinhaltet die Wartung und Reini­gung der Aufzug­anlage. Gewartet werden unter anderem die Verrie­gelungen, Türkontakte, Halte­punkte und der Verschleiß. Reparaturen oder die Behebungen von Störungen sind jedoch nicht mit inbegriffen. Sollte eine Reparatur nötig sein, muss diese gesondert beauftragt und bezahlt werden

Vollwartung

Eine Vollwartung ist im Prinzip das „Rundum-Sorglos-Paket“. Neben der Wartung sind zusätzlich beispiels­weise Entstö­rungen der Aufzug­anlage innerhalb der regulären Arbeitszeit und der Tausch von Verschleiß- und Ersatz­teilen enthalten. Je nach Vertrag beinhaltet die Vollwartung häufig auch die Begleitung der wieder­kehrenden ZÜS-Prüfungen.

Darüber hinaus lassen sich die Verträge je nach Anbieter mit weiteren individuellen Leistungen kombinieren. Da sich die Wartungs­verträge unterscheiden, empfehlen wir, verschiedene Dienstleister für Aufzugwartung- und Service miteinander zu vergleichen und gegebenen­falls nach individuellen Konditionen zu fragen.

Wartungsangebot einholen für Ihren Aufzugbetrieb

Sie benötigen einen hersteller­unabhängigen Service für die Wartung Ihres Aufzugs? Wir helfen Ihnen mit unserem kostenlosen Serviceformular gerne bei der Suche nach passenden Anbietern. So funktioniert's:


  1. Formular aufrufen
  2. Bedarf angeben
  3. Kostenlose Angebote erhalten und vergleichen
Angebotsvergleich

Weitere Pflichten & Dienstleistungen

Serviceanbieter für Aufzüge offerieren neben der Wartung weitere Dienstleistungen. Dazu gehören:

Reparatur & Entstördienste

Es ruckelt, die Tür klemmt oder der Aufzug hat seinen Betrieb ganz aufgegeben. Der Entstördienst steht Ihnen bei Dienstleistern in der Regel rund um die Uhr zur Verfügung, entweder per Hotline oder Online-Formular. Die Servicemonteure diagnostizieren und beheben die Störung so schnell wie möglich. Bei kleineren Problemen können die Reparaturen direkt vorgenommen werden. Liegt ein größerer Schaden vor, müssen gegebenenfalls Ersatzteile nachbestellt werden.

Notruf & Personen­befreiung

Die novellierte BetrSichV von 2015 sieht vor, dass jeder Aufzug mit einem Notrufsystem ausgestattet sein muss. Vorgeschrieben ist ein Zweiwege-Kommunikations­system, über das ständig ein Notdienst erreicht werden kann. Das heißt, in einem Notfall können Personen im Aufzug die Notruftaste drücken und werden mit einer Leitzentrale verbunden, die sofort die Personen­befreiung einleiten kann. Somit ist ein Gespräch möglich und nicht nur das Absetzen eines Notrufes. Dienstleister müssen ein funktionierendes System bereitstellen, das der BetrSichV entspricht und anhand der TRBS 3121 umgesetzt wurde.

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Sophie Köhler
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Sophie Köhler