Brandschutz für Unternehmen & Vermieter

Brände vermeiden & rechtlich sicher unterwegs sein

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Baulicher Brandschutz: Das müssen Sie wissen
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Brandschutz: So sind Sie auf der sicheren Seite

Die Gefahr eines Brands ist immer gegeben. Deshalb muss jedes Unternehmen geeignete Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz ergreifen. Dieser ist nicht nur rechtlich gefordert, sondern dient dem Schutz von Leib und Leben. Wir informieren Sie über nötige Maßnahmen & Dienstleister im Bereich Brandschutz.

Für Eilige

Das Wichtigste zu Brandschutz auf einem Blick

  • Vorbeugender Brandschutz ist rechtlich gefordert. Um die Auflagen zu erfüllen, müssen alle Unternehmen aktiv werden, die Gebäude errichten, unterhalten oder mieten.
  • Der bauliche Brandschutz umfasst alle baulichen Maßnahmen, durch die die Entstehung und Ausbreitung von Bränden verhindert werden sollen, z. B. den Einbau von Brandschutztüren und -fenstern.
  • Der anlagentechnische Brandschutz beinhaltet den Einbau und die Wartung von technischen Anlagen, die effektive Brandbekämpfungs­maßnahmen einleiten, darunter Sprinkler.
  • Weitere konkrete, im Betrieb zu treffende Maßnahmen, um Brände zu verhindern, fallen unter den organistorischen/­betrieblichen Brandschutz, z. B. Schulungen und die Bestellung von externen Brandschutz­beauftragten.
  • Auf dem deutschen Markt gibt es eine Vielzahl von geeigneten Brandschutz-Dienstleistern. Der kostenlose Angebotsvergleich von tradingtwins hilft bei der Suche und Auswahl.
Planung und Bewertung von Brandschutzmaßnahmen

Baulicher Brandschutz

Unter den baulichen Brandschutz fallen alle Maßnahmen und Methoden bei der Errichtung und Instandhaltung von baulichen Anlagen/Gebäuden, die die Entstehung und Ausbreitung von Bränden im Vornherein verhindern sollen, darunter:

Brandschutzfenster & -verglasungen

Der Einbau von speziellen Brandschutzfenstern und -verglasungen verhindert eine Ausbreitung von Bränden auf andere Gebäudeteile. Entsprechend deutscher Normen verfügen Feuerschutzfenster über unterschiedliche Feuerwiderstandsklassen: F30, F60, F90, F120 und F180. So hält ein Fenster mit der Klasse F60 einem Feuer 60 Minuten lang stand und verhindert ein Übergreifen.

Brandschutzfassaden

Vergleichbar mit Brandschutzfenstern können auch Wandbereiche innen und außen dank Brandschutzfassaden über einen Feuerwiderstand von bis zu 90 Minuten verfügen. Sie werden zur Trennung von Brandabschnitten eingesetzt, z. B. zwischen zwei Gebäudeecken.

Brandschutztüren & -tore

Auch Brandschutztüren sowie -tore verlangsamen die Ausbreitung von Feuer und Rauch auf andere Abschnitte eines Gebäudes. Je nach Feuerwiderstandsklasse beträgt diese Zeit 30 bis 90 Minuten (T30 – T90). Sie werden für gewöhnlich in langen Fluren sowie in Treppenhäusern verbaut. Nicht jede Brandschutztür verhindert aber auch die Rauchausbreitung. Hierfür sind wiederum spezielle Türen notwendig. In ihrer Spezifikation enthalten diese das zusätzliche Kürzel „RS“, z. B. T30RS.

Feststellanlagen

Brandabschlüsse wie Brand-/­Feuerschutztüren dürfen nicht offen gehalten werden, es sei denn, es ist eine Feststellanlage installiert. Bei einem Brand sorgt diese dafür, dass sich ein Brandabschluss sicher schließt und Feuer und Rauch sich nicht ausbreiten können. Hierzu sind Feststellanlagen u. a. mit mindestens einem Element zur Branderkennung sowie einer Energieversorgung ausgestattet.

Planung & Erstellung von Flucht- und Rettungswegen

In einem Gebäude muss es geeignete Flucht- und Rettungswege geben. Hierbei handelt es sich z. B. um Flure, Treppen und Ausgänge, über die Menschen und Tiere im Brandfall oder bei sonstigen Gefahren ein Gebäude schnell und sicher verlassen können. Flucht- und Rettungswege stellen den kürzesten Weg aus einem Gebäude dar und müssen u. a. deutlich sichtbar gekennzeichnet und ausgeleuchtet werden. Daneben müssen Gebäude über normgerecht erstellte Flucht- und Rettungspläne verfügen, die im Ernstfall Orientierung bieten.

Alle Auflagen des baulichen Brandschutzes erfüllen – mit dem richtigen Anbieter

Wir helfen Ihnen, den passenden Anbieter für Brandschutz­maßnahmen zu finden. Sie beantworten uns einige kurze Fragen und wir liefern Ihnen vergleichbare Angebote.

Angebotsvergleich

Rechtliche Bestimmungen zum Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz ist gesetzlich verpflichtend und damit rechtlich gefordert. Entsprechende Maßnahmen fangen bereits bei der Planung und Errichtung von Gebäuden an.

Vorbeugender Brandschutz ist aber auch Pflicht eines jeden Unternehmens – die Sicherheit der eigenen Mitarbeitenden, Kunden und Gästen muss jederzeit gewährleistet sein. Als Arbeitgeber haben Sie eine besondere Fürsorgepflicht:

  • In § 618 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist u. a. festgehalten, dass Räume so beschaffen sein müssen, dass der „Verpflichtete gegen Gefahr für Leib und Leben [...] geschützt ist“.
  • Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gibt in § 10 vor, dass der „Arbeitgeber [...] entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeit sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen [hat], die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.“ Hier ist u. a. auch die Benennung von Brandschutz­beauftragten gefordert, d. h. von Personen, „die Aufgaben [...] der Brandbekämpfung [...] übernehmen.“
  • Eine weitere wichtige gesetzliche Grundlage, die beachtet werden muss, ist u. a. die Arbeits­stättenverordnung (ArbStättV).

Arbeitgeber müssen sich somit ausführlich mit den rechtlichen Bestimmungen zum vorbeugenden Brandschutz auseinandersetzen und für ihr Brandschutzkonzept entsprechende Maßnahmen ergreifen oder beauftragen. Auch aus versicherungs­technischen Gründen muss der vorbeugende Brandschutz gewährleistet sein.

Anbieter von Leistungen zum vorbeugenden Brandschutz

Auf dem deutschen Markt findet sich eine Vielzahl von regionalen Anbietern und Dienstleistern, die Lösungen zum vorbeugenden Brandschutz für Unternehmen anbieten.

Manche Anbieter haben sich auf einzelne Gebiete, z. B. den baulichen Brandschutz oder anlagentechnischen Brandschutz, spezialisiert und bieten mit Brandschutz­beratungen oder der Planung, Konzeptionierung und Ausführung von Brandschutzmaßnahmen und -anlagen Leistungen, die sich in erster Linie an Architekten, Bauherren, Vermieter etc. richten. Andere konzentrieren sich auf den organisatorischen Brandschutz und stellen Brandschutz­beauftragte sowie Brandsicherheits­wachen bereit oder bieten Brandschutz­unterweisungen sowie weitere Schulungen an. Unternehmen und Gewerbetreibenden bietet sich damit eine breite Auswahl an passenden Brandschutzlösungen und Dienstleistern.

Richtigen Brandschutz­anbieter auswählen und rechtlich sicher unterwegs sein

Ob Sie Ihre Mitarbeitenden im Brandschutz aus- und weiterbilden möchten oder die Dienste von externen Brandschutz­beauftragten benötigen – mit uns finden Sie passende Anbieter von Brandschutz­dienstleistungen:

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Sophie Köhler
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