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Daten- und Aktenvernichtung: So halten Sie die DSVGO ein
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Dokumenten­vernichtung: So geht’s richtig

Sensible Dokumente müssen Sie gesetzeskonform vernichten - am besten mit Hilfe eines Profis. Wir informieren über alles Wichtige zur Dokumenten­vernichtung und unterstützen bei der Anbietersuche.

Professionelle Aktenvernichtung mit einem Schredder

Welche Möglichkeiten der Akten- und Datenvernichtung gibt es?

Um Ihre Akten und Dokumente, aber auch digi­talen Daten­träger ordnungs­gemäß zu vernichten, gibt es drei Möglich­keiten:

Vernichtung durch die verantwort­liche Stelle selbst

Falls Sie sich selbst um die Vernich­tung der Akten kümmern, sollten Sie auf keinen Fall Doku­mente mit sensi­blen Daten einfach zerreißen oder in einem handels­üblichen Schred­der vernichten. Warum? Weil Sie als „Herr der Akten“ an die DSGVO gebun­den sind. Und diese regelt nicht nur den Umgang mit perso­nenbezo­genen Daten, sondern auch den Vernich­tungs­prozess. Was das im Detail bedeutet, er­fahren Sie im Abschnitt „Wie funk­tioniert Daten- und Akten­vernichtung?“ Richtig ist, einen profes­sio­nellen Schredder anzu­schaffen, mit dem Sie genormte Partikel­größen einstellen können. Möchten Sie auf der sicheren Seite sein, können Sie zu einer Akten­vernichtungs­stelle fahren. Dort können Sie ne­ben Alt­akten auch ausran­gierte tech­nische Geräte aus der Firma abgeben und ordnungs­gemäß ver­nichten lassen.

Vernichtung durch Dienstleister vor Ort

Sie bestellen einen hochspezia­lisierten LKW an Ihren Firmen­standort. Die Sicher­heitsbe­hälter werden auto­matisch im Fahr­zeug geöffnet und mit einer Kipp­vorrich­tung dem Schredder im LKW zugeführt. So erhält niemand Einsicht in die Akten. Der LKW ist auch in der Lage, andere Daten­träger­arten als Papier zu schred­dern. Bei dieser mobilen Variante können Sie die Vernich­tung mit eigenen Augen überwa­chen. Selbst Video­überwachung ist möglich.

Externe Vernichtung beim Dienstleister

Bei dieser Variante erhalten Sie vom Dienst­leister Sicher­heitsbe­hälter für Ihre Akten und Daten­träger, die er zu einem verein­barten Termin abholt. In der Regel können Sie zwischen Dauer­stellung und einer einma­ligen Akten­vernichtung wählen. Bei einer einmaligen Akten­vernichtung bringt Ihnen der Anbieter die gewünschte Zahl an Behältern vorbei und nimmt sie nach 15 Minuten wieder mit oder holt sie einige Tage später ab - je nachdem, was Sie verein­baren. Bei der Dauer­stellung werden die Sicher­heits­behälter in einem indi­viduell verein­barten Turnus ausge­tauscht.

Exkurs: Sicherheits­behälter

Arbeiten Sie mit einem externen Dienst­leister zusammen, bekommen Sie immer Sicher­heitsbe­hälter, damit eine geschlos­sene Sicher­heits­kette gewähr­leistet ist. Sie können bei den Sicher­heitsbe­hältern aus unter­schiedli­chen Größen wählen. Sie reichen von einem Fassungs­vermögen von 10 Akten­ordnern über Fassungs­vermögen bis 65 Akten­ordnern oder gleich ganzen Containern, falls Sie Ihr Archiv aufräumen wollen. Zusätz­lich können Sie be­stimmte Extras erhalten, etwa Füll­stands­sensoren, inte­grierte Schredder oder Behälter mit Schlüssel­karten und Zu­griffs­proto­kollierung. Die Sicher­heitsbe­hälter sind nicht nur für Papier­unterlagen da. Sie können Sie auch mit Daten­trägern wie Fest­platten, CDs, UBS-Sticks, etc. befüllen. Wichtig ist, dass Sie das Material nach Datenträgerart sor­tieren. Denn je nach Material ist die Partikelgröße nach dem Schreddern genormt.

Die hier genannten Vari­anten der Akten­vernichtung sind die gängigsten. Sicher gibt es Dienst­leister, die zusätz­liche Möglich­keiten anbieten. Damit Sie den für sich geeig­neten Anbieter finden, empfehlen wir Ihnen, unterschied­liche Angebote mitein­ander zu vergleichen. Nutzen Sie dafür einfach unser Formular und geben Sie Ihren Bedarf ein.

Was kostet professionelle Daten- und Aktenvernichtung?

Die Kosten für profes­sionelle Daten- und Aktenver­nichtung setzen sich aus unter­schied­lichen Kompo­nenten zusammen und fallen bei jedem Anbieter anders aus. Die erste Frage ist, ob es sich um eine Dauer­stellung oder eine Einmal­leistung han­delt. Kosten für eine Einmal­leistung beginnen bereits ab 19,90 Euro, wenn Sie die kleinste Behälter­größe wählen.

Auch Archivauflösungen sind im Prinzip Einmal­leistungen, nur viel aufwen­diger. Die Preise unter­scheiden sich nicht nur von Anbieter zu Anbieter, sondern teil­weise auch regional: Ein Container mit einem Volumen von 7 Kubik­metern (ca. 945 Ordner) kostet bei einem Anbieter in Köln 760 Euro, 10 Kubik­meter (ca. 1.350 Ordner) kosten 1.130 Euro. Der gleiche Anbieter berech­net für die gleichen Container­größen in Wilhelms­haven rund 574 Euro für 7 Kubik­meter und rund 878 Euro für die 10 Kubik­meter.

Bei Dauerstellungen kommt es eben­falls darauf an, was Sie benö­tigen: Wie viele Sicher­heits­behälter? Möchten Sie Extras? Welche Größe? In welchem Turnus sollen die Behälter getauscht werden? Bei einigen Anbietern schlägt sich auch hier die Stadt auf den Preis nieder. Hinzu können Aufstel­lungsge­bühren sowie eine Behälter­miete pro Woche kommen. Je nach Leistung und Anbieter werden auch die Anfahrts­kosten berechnet.

Kosten für Datenträger

Je nach Anbieter zahlen Sie für die Fest­platten- und Daten­vernichtung nach Behälter­größe (ab rund 223 Euro), Stück- (5 Stück für 44,50 Euro) oder Kilopreis (0,95 Euro/kg). Wir haben sogar Anbieter gefunden, die Fest­platten­vernichtung kostenlos anbieten, um die Einzel­teile für Daten­rettung wieder­zuverwerten.

Wie funktioniert Akten- und Datenvernichtung?

Die Antwort könnte einfach lauten: Ihre Akten werden abge­holt und geschred­dert, das war’s. Sehr verein­facht lässt sich der Ablauf entspre­chend herunter­brechen:

Termin & Abholung

Vernichtung

Zertifikat

Vereinfachte Darstellung des Ablaufes mit einem Anbieter für Daten- und Aktenvernichtung

Datenschutz und Datenvernichtung

Hinter der verein­fachten Darstel­lung steckt aller­dings viel mehr, denn in Deutsch­land gibt es den gesetz­lichen Daten­schutz. Dieser gilt nicht nur für den Umgang und die Lage­rung von Daten und Akten, sondern ebenso für deren Vernich­tung. Im Detail regelt die Daten­vernich­tung die DIN 66399. Durch sie wird detail­liert fest­gelegt, welche Daten in welchem Maß ver­nich­tet werden müssen - sowohl analoge als auch digi­tale Doku­mente in jeder Form.

Es reicht nicht, einfach Daten zu löschen oder wegzu­werfen. Nach DIN 66399 werden sie in Schutz­bedarfe und Sicher­heits­stufen einge­teilt, wofür Sie als Daten­verantwort­licher zuständig sind. Je höher die Einstu­fungen, desto vertrau­licher bzw. sensi­bler die Daten, desto kleiner muss der Schred­dergrad sein. Aus diesem Grund sind unter Umständen Schredder, die sie günstig gekauft haben, ungeeignet.

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Sophie Köhler
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