Mehrwegpflicht - Das gilt für die Gastronomie
Jeder kennt den Anblick: Zugemüllte Parks an Wochenenden, in Firmen quellen die Mülleimer nach dem Mittagessen mit Take-away-Boxen über. Täglich entstehen allein durch Einwegverpackungen für Essen zum Mitnehmen tonnenweise Müll, doch im Januar 2023 kam die Mehrwegpflicht. Was die Mehrwegpflicht 2025 mit sich bringt und was sie für die Gastronomie bedeutet, erfahren Sie hier.
Für Eilige
Die Mehrwegpflicht auf einen Blick
- Die Mehrwegpflicht bedeutet, dass Gastronomiebetriebe Essen und Trinken zum Mitnehmen in Mehrwegverpackungen als Alternative zu Einwegverpackungen anbieten müssen.
- Bei Nichteinhaltung drohen Geldbußen bis zu 10.000 Euro.
- Es gibt vier unterschiedliche Mehrwegsysteme für die Gastronomie: Poolsysteme, Verbundsysteme, Inselsysteme und Individualsysteme.
- Die Mehrwegpflicht gilt für Betriebe mit einer Ladenfläche größer als 80 m² und mit mehr als fünf Mitarbeitenden.
Mehrwegpflicht: Termine & Fristen bis 2030
Ein erster Schritt Richtung Abfallvermeidung wurde von der Bundesregierung bereits 2022 unternommen, als alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff sowie Getränkedosen pfandpflichtig wurden. Für Plastikflaschen mit Milchgetränken galt eine Übergangsfrist bis 2024. 2023 folgte dann der nächste Schritt durch das zusätzliche Mehrwegbehälterangebot für Fast Food und Take-away-Angebote. Seit dem 1. Januar 2023 ist das Angebot verpflichtend.
Die Bundesregierung geht in den nächsten Jahren noch weitere Schritte, um die Umwelt zu entlasten. Ab 2025 müssen PET-Einweg-Getränkeflaschen einen Recyclinganteil von 25 Prozent enthalten. Ab 2030 müssen es mindestens 30 Prozent sein und gilt für alle Getränkeflaschen aus Einweg-Kunststoff. Gastronomen sind hiervon nicht aktiv betroffen. Doch geben die hier genannten Ziele einen guten Einblick in das, was unter anderem im „Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder“ festgehalten ist.
Seit 2022: Pfandpflicht für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff & Dosen
Seit 01/2023: Pflicht zur Mehrwegalternative bei Essen To-Go und Fast Food
Ab 2025: Mindestens 25 % Recycling-Anteil bei PET-Einweggetränkeflaschen
Ab 2030: Mindestens 30 % Recycling-Anteil bei für alle Einwegkunststoffflaschen
Termine & Fristen zur Abfallvermeidung in Deutschland
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AngebotsvergleichFür wen gilt die Mehrwegpflicht?
Die Mehrwegpflicht richtet sich an alle Gastronomiebetriebe, aber auch Lieferdienste, die Speisen und Getränke in Einwegkunststoff sowie Einwegbechern zum Mitnehmen anbieten. Im Verpackungsgesetz werden Sie als „Letztvertreiber“ bezeichnet.
Regeln für Mehrwegpflicht:
- Verkaufsfläche mehr als 80 m² und
- mehr als 5 Mitarbeitende. Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5 berechnet, Teilzeitkräfte von nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75.
- Werden Einwegverpackungen für Speisen angeboten, muss es immer eine Mehrwegalternative geben.
- Betriebe können auch mitgebrachte Gefäße der Kunden befüllen. Das ist aber keine Pflicht, da Mehrwegbehälter als Alternative zur Einwegverpackung bereits angeboten werden.
- Betriebe müssen für Kunden gut sichtbare und lesbare Informationen zu den Mehrwegverpackungen anbringen.
- Welches Mehrwegsystem die Gastronomen nutzen, ist ihnen freigestellt.
- Sie müssen aber das Mehrweggeschirr zurücknehmen, das sie ausgegeben haben.
- Die Hygieneregeln für Rücknahme, Reinigung und Ausgabe sind zu beachten.
Wer ist von der Mehrwegpflicht ausgenommen?
Es gibt Ausnahmen von der Mehrwegpflicht. Das sind laut dem Bundesministerium für Umwelt kleine Geschäfte wie Imbisse, Spätkauf-Läden und Kioske, die weniger als fünf Angestellte haben und deren Ladenfläche 80 Quadratmeter nicht übersteigt.
Allerdings gibt es eine Ausnahme von der Ausnahme, zum Beispiel wenn es sich um Ketten handelt. So etwa bei einer Bäckerei, die zwar eine kleinere Ladenfläche als 80 m² hat, jedoch im gesamten Unternehmen mehr als fünf Beschäftigte arbeiten. Aus diesem Grund kann von der Ausnahmeregelung kein Gebrauch gemacht werden. Zu beachten ist also, dass die gesetzliche Ausnahmeregelung nicht standortbezogen gilt, sondern für das gesamte Unternehmen.
Mehrwegpflicht Ausnahmen:
- Verkaufsfläche unter 80 m²
- weniger als fünf Mitarbeitende
- Betriebe können anbieten, Lebensmittel und Getränke in von Kunden mitgebrachte Behälter zu füllen. Das muss durch „deutlich sicht- und lesbare Informationstafeln oder -schilder“ zu erkennen sein.
- Die Betriebe haben keine Verantwortung dafür, ob die Behälter der Kunden zum Transport für Lebensmittel geeignet sind.
- Dennoch müssen die Hygienevorschriften und Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit eingehalten werden. Der Lebensmittelverband hat hierzu Merkblätter für den richtigen Umgang herausgegeben.
- Auch kleine Betriebe, die von der Mehrwegpflicht befreit sind, dürfen natürlich auf Mehrwegverpackungen umstellen.
Welche Mehrwegsysteme für die Gastronomie gibt es?
Damit das Mehrwegsystem in der Gastronomie Einzug halten kann, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Betriebe nutzen können.
Poolsystem
Beim Poolsystem bieten externe Dienstleister Mehrwegverpackungen an. Gastronomen müssen also nicht in eigenes Mehrweggeschirr investieren, sondern leihen es sich. So vermeiden sie Anschaffungsgebühren und zahlen stattdessen eine monatliche Nutzungsgebühr, die je nach Anbieter pauschal oder pro Gefäß erhoben wird. Die Dienstleister müssen sicherstellen, dass die Mehrwegverpackungen für den Transport von heißen Speisen geeignet und lebensmittelecht sind. Das Mehrweggeschirr kann zudem in Industriespülmaschinen gereinigt werden. Einige Dienstleister bieten neben dem Geschirr auch einen Spüldienst an. Das Poolsystem zeichnet aus, dass die Kunden Mehrweggeschirr in allen teilnehmenden Gastronomiebetrieben zurückgeben können. Anbieter sind etwa Vytal, Recup & Rebowl sowie Relevo. Mittlerweile sind in Deutschland mehr als zehn Poolsystem-Anbieter registriert.
Verbundsystem
Das Verbundsystem ist ein Zusammenschluss mehrerer Gastronomiebetriebe, um die Pflicht zu Mehrwegverpackung in der Gastronomie gemeinsam umzusetzen. Das Verbundsystem eignet sich zum Beispiel für regionale Räume oder Städte, aber auch lokal auf Märkten oder in Markthallen, wo es Essensstände gibt. Sie schaffen ein gemeinsames Mehrwegsystem, indem sie in einen eigenen Bestand an Mehrweggeschirr investieren. Die Anschaffungskosten fallen nur gering aus, da sie miteinander geteilt werden. Wie beim Poolsystem können die Kunden die Mehrwegverpackungen bei allen teilnehmenden Betrieben zurückgeben. Das Geschirr muss lebensmittelecht, für den Transport sowie Spülmaschinen in der Gastronomie geeignet sein.
Inselsystem
Das Inselsystem bezeichnet einen Gastronomiebetrieb, der auf sein eigenes Mehrwegsystem setzt. Er hat eigene Mehrwegverpackungen, die der Kunde nur dort zurückgeben kann. Der Betrieb kann neue Kunden gewinnen, sein Geschirr mit seinem Logo branden und so gegebenenfalls Reichweite erzielen. Dafür fallen allerdings höhere Anschaffungsgebühren beim Kauf der Mehrwegverpackungen an und auch das Branding mit dem Logo kostet, falls es gewünscht ist. Der Gastronom ist ebenfalls für die Qualität und Reinigung des Geschirrs zuständig.
Individualsystem
Das Individualsystem ist weniger ein Mehrwegsystem für die Gastronomie als für die Kunden. Bei diesem Modell bringen diese ihr eigenes Geschirr mit und lassen es vor Ort mit Speisen befüllen. Für Betriebe fallen keine Kosten an, der Kunde spart sich einen Weg für die Geschirrrückgabe. Er ist selbst verantwortlich für den Transport, die Auslaufsicherheit und die Reinigung. Allerdings müssen die Betriebe beim Individualsystem darauf achten, dass bei mitgebrachtem Geschirr die Hygienestandards eingehalten werden. Das heißt, eine Schüssel darf nicht in der Nähe von verderblichen Lebensmitteln abgestellt werden. Hierzu müssen vom Gastronomiebetrieb Lösungen erarbeitet werden, wie etwa ein markierter Bereich auf der Arbeitsfläche.
Wie gelingt der Umstieg und was ist dabei zu beachten?
Die Mehrwegpflicht kommt, daran führt für Gastronomiebetriebe, die Essen und Trinken zum Mitnehmen anbieten, kein Weg vorbei. Wer sich bisher noch keine Gedanken über ein Mehrwegsystem gemacht hat, sollte es spätestens jetzt tun. Es geht bei der Mehrwegpflicht nicht darum, dass Gastronomen nur noch Mehrwegverpackungen für Kunden anbieten dürfen, sondern sie mindestens eine Alternative zu Einwegverpackungen vor Ort haben.
Damit das gelingt, müssen Sie sich zunächst für ein Mehrwegsystem entscheiden und überlegen, wohin Sie langfristig wollen. Möchten Sie Ihre Take-away-Speisen grundsätzlich nur noch in Mehrwegverpackungen anbieten oder sollen sie eine Alternative zur Einwegverpackung bleiben?
Ökonomische und ökologische Aspekte
Finanziell gesehen kostet ein einzelnes Mehrweggefäß mehr als eine Einwegverpackung. Das gleicht sich jedoch dadurch aus, dass das Mehrweggefäß Hunderte Male genutzt werden kann und so den Nachkauf für Einweg einspart. Schließen Sie sich einem Poolsystem an, entfallen die Anschaffungskosten, dafür zahlen Sie Mitgliedsbeiträge. Was allerdings immer anfällt, sind Aufwand für Ausgabe, Rücknahme und Reinigung.
Ziel des Gesetzes ist es, dass Mehrweg die Umwelt entlasten soll. Deswegen sollte sich Ihr System ökologisch rechnen. Die Klimabilanz für Mehrwegverpackungen gegenüber Einwegverpackungen ist nach zehn Nutzungen höher. Je öfter sie benutzt werden, desto besser. Wenn Sie Geschirr besorgen und sehr schnell feststellen, dass Sie sich doch einem Poolsystem anschließen möchten, haben Sie der Umwelt womöglich keinen Gefallen getan. Auch sollte vermieden werden, dass Geschirr aus einem Poolsystem sowohl von Kunden als auch von Betrieben gespült wird, um die Klimabilanz des Geschirrs im guten Schnitt zu halten.
Wer neben dem Mehrweggeschirr auf Einweggeschirr aus nachwachsenden Ressourcen setzt, um Plastik zu vermeiden, sollte noch einmal darüber nachdenken. Denn bei der Produktion werden viel Energie und Chemikalien benötigt, um das Einwegprodukt nutzbar zu machen.
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