Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anbieter

Stand 17. November 2023

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln geschäftliche bzw. vertragliche Beziehungen, die zwischen der tradingtwins GmbH, Breite Straße 137-139, 50667 Köln (nachfolgend „tradingtwins“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Anbieter“) im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen über die Plattform tradingtwins.com (nachfolgend „Plattform“), insbesondere auch über den tradingtwins Matchmaker (https://matchmaker.tradingtwins.com), nachfolgend gemeinsam die „Online-Dienste“, geschlossen werden.

1 Geltungsbereich und Grundsätze

1.1 Anwendung der AGB von Anbietern

Die AGB des Anbieters finden ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von tradingtwins keine Anwendung.

1.2 Vorrangigkeit individueller Verträge

Sind mit dem Anbieter individuelle Vereinbarungen oder Abreden getroffen, insbesondere in Form eines gesonderten Anbietervertrags, gelten diese vorrangig gegenüber diesen AGB.

1.3 Unternehmerische Tätigkeit auf tradingtwins

Der Anbieter erklärt hiermit ausdrücklich, geschäftlich als Unternehmer und nicht privat als Verbraucher zu handeln. tradingtwins behält sich vor, diesen Umstand ggf. zu überprüfen und entsprechende Nachweise über die Existenz des Unternehmens bzw. des Gewerbes einzufordern.

1.4 Zur Verfügung gestellte Inhalte

Unter dem nachfolgend verwendeten Begriff „Inhalte“ sind alle von dem Anbieter hochgeladenen oder auf sonstigem Weg an tradingtwins übermittelten bzw. zur Verfügung gestellten Informationen, Bilder oder andere Dateien und Informationen zu verstehen. Insbesondere gehören dazu allgemeine Angaben zum Unternehmen und Leistungsspektrum des Anbieters, zu Mitarbeitern oder Links.

1.5 Schriftform

Sofern in diesen AGB keine bestimmte Schriftform gefordert wird, ist die Textform gem. § 126b BGB für die Einhaltung der Schriftform ausreichend.

1.6 Änderungen der Leistungen

tradingtwins behält sich das Recht vor, die vereinbarten Leistungen auf der Plattform jederzeit zu ändern. Dies umfasst insbesondere das Recht, die vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise durch gleichwertige Leistungen zu ersetzen und/oder Leistungen zu ergänzen, sodass sich für den Anbieter keine Nachteile ergeben. tradingtwins ist zu Änderungen der Leistungen berechtigt, die für den Anbieter nachteilig sind oder sein können, soweit dies neue gesetzliche und/ oder behördliche Anforderungen erforderlich machen, soweit die jeweilige Änderung zur Anpassung an den Stand der Technik, zur Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und Datenschutzbestimmungen und aus Sicherheitsgründen erforderlich ist, und/oder soweit tradingtwins ein anderes berechtigtes Interesse an einer Änderung der Leistungen hat. Der Anbieter wird über solche potenziell für ihn nachteilige Änderungen der Leistungen mindestens vier (4) Wochen vor Inkrafttreten dieser Änderungen schriftlich informiert. Der Anbieter ist berechtigt, die von der Änderung betroffenen Leistungen innerhalb von vier (4) Wochen nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich zu widersprechen. Auf diese Frist wird tradingtwins den Kunden im Rahmen der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen. Unterlässt der Anbieter einen Widerspruch, werden die von der Änderung betroffenen Leistungen nach Ablauf der vierwöchigen Frist Vertragsbestandteil. Im Falle eines Widerspruchs bleibt tradingtwins zur unveränderten Erbringung der Leistungen verpflichtet, ist jedoch zur Kündigung des jeweiligen Vertrags aus wichtigem Grund berechtigt.

2 Leistungsgegenstand

tradingtwins hat es sich zum Ziel gesetzt, Anbietern komplexer und beratungsintensiver Produkte und Dienstleistungen einen effektiven, digitalen Kundenzugang zu ermöglichen. Über die Online-Matchmaking-Plattform tradingtwins.com artikulieren an solchen Anschaffungen interessierte Unternehmen (nachfolgend „Interessent“ oder „User“) ihren Bedarf in Form einer digitalen Ausschreibung und werden im Anschluss an die jeweils passenden Anbieter vermittelt.

Sofern Interessenten Verbraucher sind, ist der Anwendungsbereich der P2B-Verordnung eröffnet. Als Verbraucher können Sie das Angebot von tradingtwins weitgehend uneingeschränkt nutzen. Anbieter müssen sich nicht mit Verbrauchern matchen lassen.

2.1 Leadgenerierung

tradingtwins spricht über gezielte Marketing-Kampagnen (v.a. Online-Kampagnen) User an, die generell an den jeweiligen Produkten und Dienstleistungen interessiert sind. Über spezielle Online-Formulare übermitteln die Interessenten ihren jeweiligen Bedarf an tradingtwins. Den auf diesem Wege generierten Datensatz eines generell an dem beworbenen Produkt bzw. der beworbenen Dienstleistung interessierten Users (nachfolgend „Leads“ oder „Datensatz“) übermittelt tradingtwins an die im Wege des Matching (s. Ziffer 2.3) ausgewählten Anbieter.

2.2 Qualifikation, Anreicherung, Datenumfang

Vor der Übermittlung des Leads an die ausgewählten Anbieter qualifiziert tradingtwins diesen, d.h., der Datensatz wird auf generelle Plausibilität, sowie auf Validität der übermittelten Kontaktdaten überprüft. Falls notwendig, nimmt tradingtwins Kontakt mit dem Interessenten auf, um festzustellen, ob die vom User angegebenen Daten korrekt sind. Darüber hinaus reichert tradingtwins den Lead ggf. mit weiteren öffentlich zugänglichen Daten an.

Der letztlich an den Anbieter übermittelte Datensatz enthält mindestens den Namen, die Adresse, eine Telefonnummer, sowie die E-Mail-Adresse des anfragenden Users. Weitere Angaben zu den gewünschten Produktspezifikationen sind für den User optional und somit nicht in jedem Fall Bestandteil des Datensatzes.

2.3 Matching

tradingtwins gleicht die vom User bei der Leadgenerierung über das entsprechende Online-Formular eingetragenen Daten mit dem Zielkundenprofil der Anbieter (s. Ziffer 4.3) ab. Passt das Zielkundenprofil eines Anbieters zu den Angaben des Users, kommuniziert tradingtwins den Anbieter und weitere zu der Anfrage passenden Anbieter an den anfragenden User und übermittelt den Datensatz nach Qualifikation (s. Ziffer 2.2) an die auf diesem Weg ausgewählten Anbieter (nachfolgend „Matching“). Ausschlaggebend für das Matching sind immer die vom User im Rahmen des Leadgenerierungsprozesses übermittelten Daten.

3 Vertragsschluss

Ein Vertrag zwischen tradingtwins und dem Anbieter wird entweder (a) als gesonderter Anbietervertrag (s. auch Ziffer 1.2) oder b) mit der Registrierung des Anbieters auf der Plattform (Angebot) und der Freischaltung des Anbieters durch tradingtwins (Annahme) auf unbestimmte Zeit geschlossen. Für den Fall b) gilt: Zur Registrierung füllt der Anbieter das Registrierungsformular (https://matchmaker.tradingtwins.com/registrieren) vollständig aus und bestätigt die Anmeldung auf der Plattform. Mit der Registrierung versichert die den Registrierungsvorgang ausführende (natürliche) Person, dass sämtliche im Rahmen der Registrierung eingetragenen Daten korrekt sind und sie bevollmächtigt ist, im Namen des Anbieters zu handeln. Jeder Anbieter darf sich nur einmal auf tradingtwins registrieren. Änderungen aller im Rahmen der Registrierung bzw. der Zusammenarbeit vom Anbieter angegebene Daten, insbesondere der Firmierung oder Rechtsform sind tradingtwins vom Anbieter unverzüglich mitzuteilen und auf Aufforderung zu belegen. tradingtwins überprüft die übermittelten Daten nach Registrierung und schaltet den Account des Anbieters nach erfolgreicher Überprüfung zur Nutzung des tradingtwins Matchmakers nach eigenem Ermessen frei.

4 Vermittlungskonditionen

4.1 Anlegen des Anbieterprofils

Dem Anbieter obliegt es, sein(e) Anbieterprofil(e) (Beschreibungstext, Bulletpoints) selbst- und vollständig auszufüllen und stets aktuell zu halten. Der Anbieter gewährleistet die Richtigkeit der gemachten Angaben. Darüber hinaus stellt der Anbieter tradingtwins ein Unternehmenslogo zur Darstellung auf dem Anbieterprofil zur Verfügung. Der Anbieter versichert, dass er ausreichende Nutzungs- und/oder Lizenzrechte an dem Logo und allen weiteren an tradingtwins übermittelten Inhalten hält. tradingtwins handelt hierbei als reiner Vermittler und prüft daher keine übermittelten Inhalte. tradingtwins nutzt die Informationen im Anbieterprofil, das Unternehmenslogo und die Inhalte, um diese im Rahmen des Matchings an den Interessenten zu kommunizieren.

4.2 Rechnungsinformationen

Der Anbieter übermittelt tradingtwins über seinen Account Informationen zum Rechnungsempfänger (Firmierung, Ansprechpartner, E-Mail-Empfänger). Der Anbieter gewährleistet, dass die angegebenen Daten korrekt und aktuell sind. Das Anlegen einer kostenpflichtigen Lead-Buchung (s. Ziffer 4.3) ohne korrekte Rechnungsinformationen ist nicht möglich.

4.3 Buchung von Leads

Grundlage für das kostenpflichtige Matching bzw. die kostenpflichtige Übermittlung von Leads an den Anbieter ist die vom Anbieter anzulegende Buchung über seinen Zugang zum tradingtwins Matchmaker.

Eine Buchung bezeichnet eine vom Anbieter festgelegte Anzahl von Anfragen eines Interessenten zum Kauf eines Produkts einer bestimmten Produktkategorie, die der Anbieter über tradingtwins erhalten möchte. Dazu muss der Anbieter eine bestimmte Produktkategorie auswählen und mit der Angabe versehen, wie viele Leads der Anbieter pro Monat maximal von tradingtwins vermittelt bekommen möchte. Als „Lead“ wird eine Anfrage an tradingtwins bezeichnet, die mit den angelegten Kriterien der Buchung eines Anbieters übereinstimmt. Leads werden nur dann an den Anbieter übermittelt, wenn eine entsprechende Buchung angelegt wurde. Ein Lead wird dann kostenpflichtig an den Anbieter weitergeleitet, wenn dieser den in der Lead-Buchung festgelegten Kriterien entspricht und die gebuchte maximale Lead-Anzahl des laufenden Monats noch nicht erreicht ist.

Buchungen, die ggf. über einen individuellen Anbietervertrag definiert wurden, gelten vorrangig gegenüber den selbstständig angelegten Buchungen des Anbieters.

Im Rahmen des Anlegens einer Buchung definiert der Anbieter die Rahmenbedingungen der kostenpflichtigen Leadübermittlung. Der Anbieter kann nur eine Buchung pro Produkt-Markt-Kombination anlegen. Die Rahmenbedingungen enthalten ausschließlich / nicht abschließend die folgenden Informationen:

  • Startdatum der Leadübermittlung
  • tradingtwins übermittelt an den Anbieter ausschl. Leads, auf die die als Zielkundenprofil gespeicherten Kriterien zutreffen. Ausschlaggebend für die Leadübermittlung sind die Daten, die der User im Rahmen des Leadgenerierungsprozesses über ein Online-Formular angegeben hat:
    • Produktkategorie
    • Markt (z.B. Deutschland, Österreich oder Schweiz)
    • Standort des Users (auf PLZ-Basis)
    • Kundentyp (Geschäfts- und / oder Privatkunden)
    • Maximale Anzahl Leads / Monat (min. ein Lead / Monat)

Die Buchung ist so lange kostenpflichtig aktiv, bis der Anbieter entweder die Buchung selbstständig über seinen Matchmaker-Account deaktiviert oder der Vertrag bzw. die Buchung nach fristgerechter Kündigung (s. Ziffer 8) endet. Der Anbieter kann die Buchung jederzeit ohne Befristung vollständig deaktivieren.

Eine Buchung wird von tradingtwins deaktiviert, wenn das vereinbarte maximale monatliche Volumen erreicht ist. Am ersten Tag des Folgemonats wird die Buchung automatisch wieder aktiviert. Der Anbieter kann das monatliche Volumen jederzeit ändern. Ausschlaggebend für das Matching und die Leadübermittlung ist das jeweilige, zum Zeitpunkt der Anfrage eines Interessenten eingestellte Lead-Volumen.

Grundlage für die Berechnung der in einem Monat an den Anbieter übermittelten Leadmenge sind ausschließlich an den Anbieter übermittelte und nicht stornierte Leads (s. Ziffer 4.7).

4.4 Änderung der Buchung

Bei einer Buchung können neben der maximal gewünschten Anzahl an Leads ausschl. der Kundentyp und die PLZ-Gebiete geändert werden.

4.5 Kosten pro Lead

Pro übermitteltem und nicht storniertem Lead (s. 4.7) berechnet tradingtwins dem Anbieter eine Vermittlungsgebühr (nachfolgend „Leadpreis“). Für die Vergütung eines an den Anbieter übermittelten Leads ist es unerheblich, ob es tatsächlich zu einem Vertragsabschluss zwischen dem Anbieter und dem User oder einem weiteren beteiligten Dritten gekommen ist. Über diese Vermittlungsgebühr hinaus entstehen für den Anbieter bei der Nutzung der Online-Dienste von tradingtwins keine Kosten. Die Höhe des Leadpreises wird von tradingtwins abhängig von den Rahmenbedingungen (s. Ziffer 4.3) vorgegeben und im Rahmen des Buchungsprozesses an den Anbieter kommuniziert. Mit Anlegen einer Buchung stimmt der Anbieter der Vergütung pro Lead in der angegebenen Höhe ausdrücklich zu. Alle Preise verstehen sich, vorbehaltlich anderweitiger Kennzeichnung, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.6 Zurverfügungstellung der Leads

Auf eine Buchung eines Anbieters gematchte und qualifizierte Leads werden von tradingtwins per E-Mail an die vom Anbieter definierten Leadempfänger gesendet (nachfolgend „Leadbenachrichtigung“). Pro Lead versendet tradingtwins eine Leadbenachrichtigung an den Anbieter. Eine Änderung der bzw. des Leadempfängers ist tradingtwins unverzüglich mitzuteilen, insbesondere dann, wenn der oder die Empfängermailadresse(n) längerfristig nicht mehr erreichbar sind bzw. sein werden. tradingtwins stellt den ordnungsgemäßen Versand der Leadbenachrichtigungen sicher. Der Anbieter ist verpflichtet, den Empfang zu überprüfen und ggf. Einstellungen am empfangenden E-Mail-Server dahingehend zu ändern, dass ein ordnungsgemäßer Empfang der Leadbenachrichtigungen sichergestellt ist. Ein Lead gilt dann als kostenpflichtig übermittelt, wenn der E-Mail-Server des Anbieters den Empfang der Leadbenachrichtigung nicht mit einer entsprechenden Fehler-Antwort gegenüber tradingtwins ablehnt und / oder tradingtwins den ordnungsgemäßen Versand der betreffenden E-Mail nachweisen kann. tradingtwins übernimmt keine weitere Verantwortung für den Zugang der Leadbenachrichtigungen beim jeweiligen Empfänger.

Darüber hinaus stellt tradingtwins dem Anbieter den Datensatz über den zugehörigen Matchmaker-Account zur Verfügung.

4.7 Reklamationen und Stornierungen

Der Anbieter kann Leads reklamieren. Der Anbieter kann Reklamationen ausschließlich über seinen Matchmaker-Account einreichen. Die Frist zur Reklamation eines Leads aus einem Kalendermonat endet mit Ablauf des fünften Tages des Folgemonats. Nach Ablauf dieser Frist sind keine Reklamationen mehr möglich.

tradingtwins überprüft die Reklamation des Anbieters auf Vorliegen eines gültigen Stornierungsgrundes. Liegt ein solcher Grund vor, storniert tradingtwins den Lead. Stornierte Leads werden dem Anbieter nicht in Rechnung gestellt.

Ausschließlich folgende Gründe bzw. Sachverhalte führen zu der Stornierung eines Leads:

  • Bei Anfragen mit einem gewerblichen Hintergrund:
    • Das anfragende Unternehmen existiert nicht und befindet sich auch nicht gerade in Gründung.
    • Das anfragende Unternehmen ist zwar zu erreichen, bestreitet jedoch, die Anfrage gestellt zu haben und verweigert dementsprechend den Kontakt.
    • Die in der Leadbenachrichtigung übermittelten Telefonummern sind nicht korrekt und es ist auch keine alternative Rufnummer über öffentliche zugängliche Quellen recherchierbar.
  • Bei Anfragen mit einem privaten Hintergrund:
    • Der anfragende User ist zwar zu erreichen, bestreitet jedoch, die Anfrage gestellt zu haben und verweigert dementsprechend den Kontakt.
    • Die in der Leadbenachrichtigung übermittelten Telefonummern sind nicht korrekt.

Sämtliche andere Risiken in Bezug auf den Umgang mit Leads und ihre Tauglichkeit zum Geschäftsabschluss zwischen Anbieter und User trägt der Anbieter.

5 Pflichten des Anbieters

5.1 Aufbewahrung der Zugangsdaten

Der Anbieter ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zu den Online-Diensten von tradingtwins sicher, d.h. insbesondere vor dem unbefugten Zugriff Dritter geschützt, aufzubewahren.

5.2 Einhaltung gesetzlicher und berufsständischer Pflichten

Der Anbieter ist verpflichtet, die ihm obliegenden gesetzlichen und berufsständischen Pflichten jederzeit vollständig einzuhalten, insbesondere im Rahmen sämtlicher Geschäftsprozesse und Kommunikation mit dem durch tradingtwins übermittelten User.

5.3 Verantwortung für übermittelte Inhalte

In Bezug auf die Inhalte (s. Ziffer 1.4) ist tradingtwins ein reiner Informationsvermittler. tradingtwins ist insbesondere nicht für die (insb. wettbewerbsrechtliche) Rechtmäßigkeit in Bezug auf die Inhalte verantwortlich und ist nicht verpflichtet, diese Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen. Diese Verantwortlichkeit liegt alleine beim Anbieter.

5.4 Nutzung der Daten des Users und Kontaktaufnahme

Der Anbieter ist verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt der Leadbenachrichtigungen Kontakt mit dem User aufzunehmen. Darüber hinaus obliegt es dem Anbieter, zumutbare Anstrengungen zu unternehmen, mit dem User auch dann Kontakt aufzunehmen, wenn dies über die im Lead enthaltenen Kontaktdaten nicht möglich ist. Insbesondere wird er ggf. eine öffentlich zugängliche alternative Rufnummer recherchieren und für die Kontaktaufnahme mit dem User nutzen, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist. Der Anbieter darf die Daten des Users nur zu dem von diesem beabsichtigten Zweck nutzen, d.h. zu einer Kontaktaufnahme im Kontext der Anfrage des Users auf tradingtwins. Insbesondere ist es dem Anbieter nicht gestattet, die Daten des Users zu weiteren werblichen Zwecken zu nutzen, ohne dass dieser den Werbemaßnahmen ausdrücklich zugestimmt hat.

5.5 Weiterverkauf der Lead-Daten und Umlage des Leadpreises

Es ist dem Anbieter nicht gestattet, Informationen aus Leadbenachrichtigungen an Dritte weiterzuverkaufen. Zudem darf der Anbieter keinerlei Kosten, die ihm im Rahmen der Anfrage des User über tradingtwins entstanden sind, auf den User umlegen.

5.6 Freistellung von Ansprüchen Dritter

Der Anbieter stellt tradingtwins von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen tradingtwins wegen einer vom Partner zu verantwortenden Rechtsverletzung geltend machen. Der Anbieter ist auf die erste Anforderung verpflichtet, alle tradingtwins aus dieser Rechtsverletzung entstehenden Kosten zu übernehmen. Dies schließt insbesondere auch die Kosten ein, die durch einen ggf. notwendige rechtliche Verteidigung entstehen. Weitere ggf. entstehende Ansprüche von tradingtwins bleiben hiervon unberührt.

6 Haftung

6.1 Unbeschränkte Haftung

tradingtwins haftet unbeschränkt für grob fahrlässig oder vorsätzlich von tradingtwins, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführten Schäden. tradingtwins haftet ferner unbeschränkt für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

6.2 Beschränkte Haftung

Nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen durfte (sog. Kardinalpflichten), haftet tradingtwins auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit. Diese Haftung ist auf den Ersatz der Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren.

6.3 Geltungsbereich

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter von tradingtwins und finden auch im Falle vorvertraglicher oder deliktischer Haftung Anwendung.

7 Zahlungsbedingungen

7.1 Zahlungsmöglichkeiten

Zur Zahlung der angefallenen Leadpreise stehen dem Anbieter ausschließlich die von tradingtwins auf der Plattform angebotenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

7.2 Rechnungsstellung

tradingtwins stellt dem Anbieter im Laufe eines Monats die im Vormonat übermittelten und nicht stornierten Leads in Rechnung. tradingtwins versendet die Rechnungen im PDF-Format ausschließlich per E-Mail an die vom Anbieter angegebene Rechnungsanschrift.

7.3 Zahlungsziel

Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Datum der Rechnungsstellung.

7.4 Verzug

Bei Verzug des Anbieters mit der Zahlung einer Rechnung behält sich tradingtwins vor, die betreffende Rechnung unverzüglich, d.h. ohne weitere Zahlungserinnerung oder Mahnung an einen Inkasso-Dienstleister abzutreten, bzw. ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten..

8 Beendigung des Vertragsverhältnisses

Der Vertrag kann - sofern keine individuelle Kündigungsfrist vertraglich vereinbart worden ist - von einer der beiden beteiligten Parteien mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung ist postalisch an die Geschäftsanschrift von tradingtwins oder per E-Mail an die Adresse service@tradingtwins.com zu senden. Sie bedarf grundsätzlich der Schriftform. Ggf. entstandene Zahlungsansprüche von tradingtwins gegenüber dem Anbieter bleiben von einer Kündigung unberührt. tradingtwins ist berechtigt, sämtliche im Vertragszeitraum gespeicherte Daten und Inhalte des Anbieters unwiederbringlich zu löschen, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten stehen dem entgegen. Das Recht der Parteien auf außerordentliche Kündigung bleibt unberührt.

9 Änderungen der AGB bzw. Leistungen

tradingtwins behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Der Anbieter wird sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail über die Änderungen informiert. In dieser E-Mail bekommt der Anbieter die neuen AGB zugesandt. Er ist berechtigt, der Geltung der neuen AGB innerhalb von vier Wochen nach Zugang dieser E-Mail zu widersprechen. Für einen Widerspruch ist es ausreichend, wenn der Anbieter innerhalb dieser Frist entsprechende Mitteilung mit einfacher E-Mail vornimmt. Unterlässt der Anbieter einen Widerspruch, werden die geänderten AGB nach Ablauf der vierwöchigen Frist Vertragsbestandteil. Auf diese Frist wird tradingtwins den Anbieter im Rahmen der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.

Ausgeschlossen vom Recht zur Änderung dieser AGB nach dem vorigen Absatz sind Regelungen, welche die Hauptleistungspflichten der Vertragsparteien betreffen und die somit das Verhältnis zwischen Haupt- und Gegenleistungspflichten maßgeblich verändern, sowie sonstige grundlegende Änderungen der vertraglichen Pflichten, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen. Für solche Änderungen ist eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung erforderlich.

10 Datenschutz

Sämtliche erhobenen personenbezogenen Daten werden im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen behandelt. Es gilt die Datenschutzerklärung von tradingtwins.

11 Bestimmungen im Zusammenhang mit der P2B-Verordnung

Mit den Bestimmungen dieser Ziffer 11 erfüllt tradingtwins besondere Anforderungen der Verordnung (EU) 2019/1150 vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten („P2B-Verordnung“), soweit diese Anforderungen nicht bereits durch andere Vorschriften dieser AGB erfüllt werden.

11.1 Einschränkung, Aussetzung und Beendigung

tradingtwins behält sich das Recht vor, seine Leistungen für Anbieter unter folgenden Voraussetzungen vorübergehend einzuschränken oder zu beenden:

  1. Bei Verstoß gegen die Pflichten aus Ziffer 5 dieser AGB oder sonstige vertraglich vereinbarte Pflichten des Anbieters.
  2. Wenn der Anbieter entweder für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der monatlich in Rechnung gestellten Kosten in Verzug ist oder wenn er in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der monatlich in Rechnung gestellten Kosten in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die in Rechnung gestellten Preise für zwei Monate erreicht.

In den hier genannten Fällen wird tradingtwins dem Anbieter rechtzeitig vor oder gleichzeitig mit dem Wirksamwerden der Maßnahme eine Begründung schriftlich mitteilen.

11.2 Ranking

Im Rahmen der Suche eines Interessenten nach Anbietern zum Zwecke der Anbahnung von geschäftlichen Kontakten werden dem Interessenten die für seine Bestellung infrage kommenden Anbieter nach den folgenden Kriterien angezeigt:

  1. Übereinstimmung der vom User im Rahmen des Leadgenerierungsprozesses über ein Online-Formular angegebenen Parameter (Produktkategorie, Markt, Kundentyp (Geschäfts- und/oder Privatkunden), Standort des Users und ggf. weitere Angaben zum gesuchten Produkt) mit dem Zielkundenprofil des Anbieters;
  2. Vom Anbieter im Rahmen ihrer Buchung ausgewählte Faktoren (z.B. Preis pro Lead, Anzahl der gebuchten Leads / Monat);
  3. Faktoren im Zusammenhang mit in der Vergangenheit an Anbieter übermittelten Leads (z.B. Quote von Reklamationen / Stornierungen gem. Ziffer 4.7).

11.3 Datenzugang nach Vertragsende

tradingtwins weist darauf hin, dass Daten von Anbietern und von Interessenten nach Vertragsende im Einklang mit den für tradingtwins geltenden Datenschutzgesetzen durch tradingtwins weiter gespeichert werden können, sofern dies aufgrund von gesetzlichen oder sonstigen Aufbewahrungspflichten oder aus berechtigtem Interesse zulässig ist.

11.4 Datenzugang während der Nutzung

tradingtwins weist darauf hin, dass Anbieter wie folgt Zugang zu ihren eigenen in der Plattform gespeicherten Daten (ob mit oder ohne Personenbezug) oder den Daten zu an den Anbieter vermittelten Interessenten haben:

Im Rahmen der Zurverfügungstellung der Leads (Leadbenachrichtigung) erhalten Anbieter erstmals Zugang zu den relevanten Daten (ob mit oder ohne Personenbezug) der jeweiligen User. Diese Daten sind im Anschluss an die Leadbenachrichtigung während der Vertragslaufzeit für den Anbieter laufend auf der Plattform abrufbar und exportierbar.

Anbieter erhalten über die Plattform keinen Zugang zu Daten anderer Anbieter, es sei denn, sie nutzen die Plattform als User.

11.5 Internes Beschwerdemanagementsystem

tradingtwins hat ein internes Beschwerdemanagementsystem eingerichtet, welches die Anforderungen der P2B-VO erfüllt. Die entsprechenden Kontaktinformationen sind auf der Website von tradingtwins (Impressum) abrufbar. Hier sind auch Informationen von tradingtwins zur Funktionsweise und Wirksamkeit des internen Beschwerdemanagementsystems verfügbar.

11.6 Mediation

Im Falle von Beschwerden von Anbietern, die nicht mit den in der P2B-VO genannten Mitteln des internen Beschwerdemanagementsystems gelöst werden können, ist tradingtwins bereit, mindestens mit den folgenden Mediatorinnen / Mediatoren zusammenzuarbeiten, um mit Anbietern eine außergerichtliche Beilegung etwaiger Streitigkeiten zu erzielen, die sich auf die Bereitstellung der Plattform und entsprechende Beschwerden beziehen:

  • Rechtsanwältin Jutta Klumpp, Kanzlei Klumpp, Südostallee 128, D-12487 Berlin; Tel.: +49 (0) 178 460 5257; E-Mail: info@kanzlei-klumpp.de.
  • Rechtsanwalt Dr. Philipp Höttler, LL.M., Hoflacher Str. 6, D-82223 Eichenau; Tel.: +49 (0) 172 7378310; E-Mail: info@kanzlei-hoettler.de.

12 Schlussbestimmungen

12.1 Übertragbarkeit

tradingtwins ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Wahl zu übertragen. Die Übertragung wird vier (4) Wochen, nachdem sie dem Anbieter mitgeteilt wurde, wirksam. Bei dieser Übertragung steht dem Anbieter ein Sonder­kündigungs­recht zu, das innerhalb von einem Monat nach Mitteilung geltend gemacht werden muss.

12.2 Erfüllungsort / Rechtswahl / Gerichtsstand

Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag und Gerichtsstand ist der Sitz von tradingtwins. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. tradingtwins ist jedoch berechtigt, den Sitz des Anbieters als Gerichtsstand zu wählen.