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Mahnbescheid beantragen: Das müssen Sie wissen

Sie haben eine (Dienst-)Leistung erbracht oder Ware geliefert, bislang aber trotz Mahnung keine Zahlung er­halten? Um Ihre Forderung durch­zusetzen, können Sie im nächsten Schritt einen Mahn­bescheid beantragen. Wir verraten, wie Sie dabei Aufwand, Kosten und Risiko minimieren.

Was ist ein Mahn­bescheid?

Ein Mahn­bescheid ist eine schrift­liche Mit­teilung eines Gerichts, in der dem Schuldner die Forderung des Gläubigers mit­geteilt wird. Durch die Beantragung eines Mahn­bescheids machen Sie Ihre Forderung also vor Gericht geltend und - ganz wichtig - hemmen so ihre Ver­jährung. Der Mahn­bescheid leitet das gericht­liche Mahn­verfahren ein und ist ein not­wendiger Zwischen­schritt auf dem Weg zur Zwangs­voll­streckung. Bei der Aus­stellung eines Mahn­bescheids prüft das Gericht (noch) nicht die Recht­mäßig­keit Ihrer Forderung. Dadurch vergeht von der Beantragung bis zur Zu­stellung in der Regel sehr wenig Zeit.

Unterzeichnung Dokument

Wie beantrage ich einen Mahn­bescheid?

Mahn­bescheide werden beim zu­ständigen Mahn­gericht Ihres Bundes­landes beantragt. Ent­sprechende Formulare können z. B. im Schreib­waren­handel erworben werden, alter­nativ können Sie die Be­antragung über ein Online-Portal der Bundes­länder vor­nehmen oder ein seriöses Inkasso­unternehmen be­auftragen.

Mahn­bescheid selber beantragen

  • Im Erfolgs­fall keine Kosten oder Gebühren
  • Formulare müssen ausgefüllt werden
  • Fristen müssen im Auge behalten werden
  • Weitere Schritte (Beantragung und Durch­führung des Voll­streckungs­bescheids etc.) müssen selbst umgesetzt werden

In­kasso­unter­nehmen beauftragenen

  • Zeit­ersparnis
  • Keine Form­fehler bei der Beantragung
  • Weitere Schritte werden auf Wunsch übernommen
  • Höhere Erfolgs­aussichten durch Expertise
  • Inkasso­gebühren trägt i.d.R. der Schuldner

Übergeben Sie Ihre Forderung an ein Inkasso­büro, können Sie und Ihre Mit­arbeiter Ihre Zeit und Energie in Ihr Kern­geschäft stecken, statt sich mit lästigem Forderungs­management rum­zuschlagen. Denn selbst, wenn der Mahn­bescheid wider­spruchs­frei bleibt, ist es damit nicht getan. Der Voll­streckungs­bescheid muss beantragt und ggf. eine Zwangs­voll­streckung vom Gerichts­voll­zieher durch­gesetzt werden, inklusive ent­sprechender Fristen. Inkasso­büros über­nehmen diese Schritte auf Wunsch für Sie. tradingtwins arbeitet aus­schließ­lich mit seriösen, erfahrenen Inkasso­partnern zusammen.

Vorteile des Mahn­bescheids

Ist Ihr Kunde trotz vorheriger Mahnung in Zahlungs­verzug, können Sie Ihre Forderung am besten mit einem offiziel­len Mahn­bescheid des Gerichts durch­setzen. Dieser Weg hat einige Vor­teile:

  • Anspruchs­begründung nicht nötig
  • Geringe Kosten
  • Hemmt Ver­jährung
  • Schnelles Ver­fahren
  • Wenig Büro­kratie

Welche Voraus­setzungen müssen erfüllt sein?

Voraus­setzung für die Beantragung eines Mahn­bescheids ist, dass Ihr Kunde in Zahlungs­verzug ist. Im B2C-Geschäft muss dem Mahn­bescheid mindestens eine Mahnung voraus­gegangen sein. Handelt es sich bei Ihrem Schuldner um ein anderes Unter­nehmen, ist dies nicht un­bedingt nötig - wird jedoch im Sinne einer guten Kunden­beziehung dringend em­pfohlen.

Legt Ihr Schuldner Wider­spruch gegen den Mahn­bescheid ein, bleibt Ihnen nur der Zivil­prozess, um Ihre Forderung durch­zusetzen. Rechnen Sie damit, kann es unter Um­ständen sinn­voller sein, direkt eine reguläre Klage einzu­reichen. Pro­fessionelle Inkasso­büros beraten Sie hin­sichtlich der für Sie ziel­führendsten Vorgehens­weise.

trading­twins-Tipp: Recht­zeitig Inkasso­unter­nehmen ein­schalten

Die Vor­stufe der Beantragung eines Mahn­bescheids im Rahmen eines gericht­lichen Mahn­verfahrens ist das außer­gericht­liche Mahn­verfahren. Das können Sie selbst über­nehmen - oder bereits in diesem Schritt einen pro­fessionellen Inkasso­partner zu Rate ziehen.

Der Vorteil: Mahnungen von Inkasso­büros haben auf viele Schuldner eine ganz andere Signal­wirkung, denn „jetzt wird es ernst“. Oft wird die aus­stehende Forderung dann beglichen. Wenn nicht, über­nimmt das Inkasso­unter­nehmen die weiteren Schritte für Sie - von der Be­antragung des Mahn­bescheids über die Zwangs­voll­streckung bis zur 30-jährigen Titel­über­wachung. Das spart Zeit, Nerven - und durch die höhere Erfolgs­wahr­scheinlich­keit am Ende bares Geld. Über Kosten, Voraus­setzungen & Co. informieren wir in unserem Rat­geber „Inkasso be­auftragen.“

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Was passiert nach der Beantragung?

Wie es konkret weiter geht, nachdem Sie einen Mahn­bescheid beantragt haben, ist in erster Linie von der Reaktion Ihres Schuldners abhängig:

Mahn­bescheid beantragen

Sie beantragen einen Mahn­bescheid. Das Gericht stellt diesen Ihrem Schuldner zu. Die Ver­jährung ist nun gehemmt.

Wider­spruchs­frist

Der Schuldner hat zwei Wochen Zeit, frist­gerecht Wider­spruch ein­zulegen. Besten­falls be­gleicht er statt­dessen nun doch noch den Forderungs­betrag.

Kein Wider­spruch

Legt der Schuldner keinen Wider­spruch ein, kann ein Voll­streckungs­bescheid beantragt und auf dieser Grund­lage eine Zwangs­voll­streckung durch­geführt werden. Haben Sie ein Inkasso­unter­nehmen beauftragt, müssen Sie sich darum nicht selbst kümmern. Die Verfahrens­kosten werden vom Schuldner getragen.

Widerspruch

Legt der Schuldner frist­gerecht Wider­spruch ein, haben Sie zwei Möglich­keiten: Entweder Sie tun nichts - und bleiben auf Ihren offenen Rechnungen und den Gebühren für den Mahn­bescheid sitzen. Oder Sie stoßen einen Zivil­prozess an. Das bedeutet dann deutlich höheren Aufwand. Für die an­fallenden Anwalts- und Gerichts­kosten gehen Sie außer­dem zunächst in Vor­leistung. Fristen und Formalien müssen ein­gehalten werden, sonst ist der Prozess schnell verloren. Unser Tipp: Lassen Sie sich von Experten im Forderungs­management zu Ihrem indivi­duellen Fall beraten! Seriöse Partner finden Sie zum Beispiel über unseren Angebots­vergleich - kosten­los und un­verbindlich.

Was kostet ein Mahn­bescheid?

Für die Beantragung eines Mahn­bescheids fallen gemäß Gerichts­kosten­tabelle Gerichts­gebühren von mindestens 36 Euro an (Streit­wert bis 1.000 Euro). Je höher der Forderungs­betrag, desto höher die Gebühren. Bei einem Streit­wert von 5.000 Euro z. B. 80,50 Euro, bei 25.000 Euro sind es 205,50 Euro. Kommt es nicht zum Wider­spruch gegen den Mahn­bescheid durch den Schuldner, muss dieser neben der offenen Forderung auch die Gerichts- und Verfahrens­gebühren zahlen.

Und wie sieht es aus, wenn Sie ein Inkasso­büro mit der Beantragung des Mahn­bescheids und Ein­treibung Ihrer Forderung beauftragen? Inkasso­unter­nehmen arbeiten häufig erfolgs­basiert. Zahlt der Schuldner, wird dann z. B. eine vorher vertrag­lich vereinbarte Provision fällig. Es gibt auch Modelle, bei denen die Inkasso­dienst­leistung im Erfolgs­fall komplett kosten­los für Sie ist, Sie also 100% des Forderungs­betrags aus­bezahlt bekommen.

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Häufig gestellte Fragen


Inkasso­maß­nahmen können ein­geleitet werden, wenn ein Kunde im Zahlungs­verzug ist und seine Schuld trotz einer ersten Zahlungs­erinnerung nicht be­glichen hat.


Ent­gegen einer weit­läufig ver­breiteten Annahme, müssen Sie auch im B2C-Geschäft keine zweite oder dritte Mahnung ver­senden, ehe Sie ein Inkasso­unter­nehmen beauftragen und damit ein Inkasso­verfahren ein­leiten können. Je nach Branche und Fall kann es aber sinn­voll sein, mehrere Zahlungs­erinnerungen aus Kulanz zu ver­senden oder den Kunden selbst einmal telefonisch zu kontakt­ieren, bevor ein Inkasso­unter­nehmen ein­geschaltet wird.


Bei gewerb­lichen Kunden setzt der Zahlungs­verzug automatisch ein, wenn die ver­einbarte Zahlungs­frist über­schritten wird. Wurde kein konkretes Zahlungs­ziel ver­einbart, ist das auto­matisch nach 30 Tagen der Fall. Eine Mahnung muss nicht zwingend versendet werden - ist, wie im B2C-Geschäft, aber aus Kulanz im Sinne der Kunden­beziehung sinn­voll.


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