Mahnbescheid beantragen: Das müssen Sie wissen
Sie haben eine (Dienst-)Leistung erbracht oder Ware geliefert, bislang aber trotz Mahnung keine Zahlung erhalten? Um Ihre Forderung durchzusetzen, können Sie im nächsten Schritt einen Mahnbescheid beantragen. Wir verraten, wie Sie dabei Aufwand, Kosten und Risiko minimieren.
Was ist ein Mahnbescheid?
Ein Mahnbescheid ist eine schriftliche Mitteilung eines Gerichts, in der dem Schuldner die Forderung des Gläubigers mitgeteilt wird. Durch die Beantragung eines Mahnbescheids machen Sie Ihre Forderung also vor Gericht geltend und - ganz wichtig - hemmen so ihre Verjährung. Der Mahnbescheid leitet das gerichtliche Mahnverfahren ein und ist ein notwendiger Zwischenschritt auf dem Weg zur Zwangsvollstreckung. Bei der Ausstellung eines Mahnbescheids prüft das Gericht (noch) nicht die Rechtmäßigkeit Ihrer Forderung. Dadurch vergeht von der Beantragung bis zur Zustellung in der Regel sehr wenig Zeit.
Wie beantrage ich einen Mahnbescheid?
Mahnbescheide werden beim zuständigen Mahngericht Ihres Bundeslandes beantragt. Entsprechende Formulare können z. B. im Schreibwarenhandel erworben werden, alternativ können Sie die Beantragung über ein Online-Portal der Bundesländer vornehmen oder ein seriöses Inkassounternehmen beauftragen.
Mahnbescheid selber beantragen
- Im Erfolgsfall keine Kosten oder Gebühren
- Formulare müssen ausgefüllt werden
- Fristen müssen im Auge behalten werden
- Weitere Schritte (Beantragung und Durchführung des Vollstreckungsbescheids etc.) müssen selbst umgesetzt werden
Inkassounternehmen beauftragenen
- Zeitersparnis
- Keine Formfehler bei der Beantragung
- Weitere Schritte werden auf Wunsch übernommen
- Höhere Erfolgsaussichten durch Expertise
- Inkassogebühren trägt i.d.R. der Schuldner
Übergeben Sie Ihre Forderung an ein Inkassobüro, können Sie und Ihre Mitarbeiter Ihre Zeit und Energie in Ihr Kerngeschäft stecken, statt sich mit lästigem Forderungsmanagement rumzuschlagen. Denn selbst, wenn der Mahnbescheid widerspruchsfrei bleibt, ist es damit nicht getan. Der Vollstreckungsbescheid muss beantragt und ggf. eine Zwangsvollstreckung vom Gerichtsvollzieher durchgesetzt werden, inklusive entsprechender Fristen. Inkassobüros übernehmen diese Schritte auf Wunsch für Sie. tradingtwins arbeitet ausschließlich mit seriösen, erfahrenen Inkassopartnern zusammen.
Vorteile des Mahnbescheids
Ist Ihr Kunde trotz vorheriger Mahnung in Zahlungsverzug, können Sie Ihre Forderung am besten mit einem offiziellen Mahnbescheid des Gerichts durchsetzen. Dieser Weg hat einige Vorteile:
- Anspruchsbegründung nicht nötig
- Geringe Kosten
- Hemmt Verjährung
- Schnelles Verfahren
- Wenig Bürokratie
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Voraussetzung für die Beantragung eines Mahnbescheids ist, dass Ihr Kunde in Zahlungsverzug ist. Im B2C-Geschäft muss dem Mahnbescheid mindestens eine Mahnung vorausgegangen sein. Handelt es sich bei Ihrem Schuldner um ein anderes Unternehmen, ist dies nicht unbedingt nötig - wird jedoch im Sinne einer guten Kundenbeziehung dringend empfohlen.
Legt Ihr Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, bleibt Ihnen nur der Zivilprozess, um Ihre Forderung durchzusetzen. Rechnen Sie damit, kann es unter Umständen sinnvoller sein, direkt eine reguläre Klage einzureichen. Professionelle Inkassobüros beraten Sie hinsichtlich der für Sie zielführendsten Vorgehensweise.
tradingtwins-Tipp: Rechtzeitig Inkassounternehmen einschalten
Die Vorstufe der Beantragung eines Mahnbescheids im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens ist das außergerichtliche Mahnverfahren. Das können Sie selbst übernehmen - oder bereits in diesem Schritt einen professionellen Inkassopartner zu Rate ziehen.
Der Vorteil: Mahnungen von Inkassobüros haben auf viele Schuldner eine ganz andere Signalwirkung, denn „jetzt wird es ernst“. Oft wird die ausstehende Forderung dann beglichen. Wenn nicht, übernimmt das Inkassounternehmen die weiteren Schritte für Sie - von der Beantragung des Mahnbescheids über die Zwangsvollstreckung bis zur 30-jährigen Titelüberwachung. Das spart Zeit, Nerven - und durch die höhere Erfolgswahrscheinlichkeit am Ende bares Geld. Über Kosten, Voraussetzungen & Co. informieren wir in unserem Ratgeber „Inkasso beauftragen.“
Jetzt Angebote vergleichenWas passiert nach der Beantragung?
Wie es konkret weiter geht, nachdem Sie einen Mahnbescheid beantragt haben, ist in erster Linie von der Reaktion Ihres Schuldners abhängig:
Mahnbescheid beantragen
Sie beantragen einen Mahnbescheid. Das Gericht stellt diesen Ihrem Schuldner zu. Die Verjährung ist nun gehemmt.
Widerspruchsfrist
Der Schuldner hat zwei Wochen Zeit, fristgerecht Widerspruch einzulegen. Bestenfalls begleicht er stattdessen nun doch noch den Forderungsbetrag.
Kein Widerspruch
Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein, kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt und auf dieser Grundlage eine Zwangsvollstreckung durchgeführt werden. Haben Sie ein Inkassounternehmen beauftragt, müssen Sie sich darum nicht selbst kümmern. Die Verfahrenskosten werden vom Schuldner getragen.
Widerspruch
Legt der Schuldner fristgerecht Widerspruch ein, haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie tun nichts - und bleiben auf Ihren offenen Rechnungen und den Gebühren für den Mahnbescheid sitzen. Oder Sie stoßen einen Zivilprozess an. Das bedeutet dann deutlich höheren Aufwand. Für die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten gehen Sie außerdem zunächst in Vorleistung. Fristen und Formalien müssen eingehalten werden, sonst ist der Prozess schnell verloren. Unser Tipp: Lassen Sie sich von Experten im Forderungsmanagement zu Ihrem individuellen Fall beraten! Seriöse Partner finden Sie zum Beispiel über unseren Angebotsvergleich - kostenlos und unverbindlich.
Was kostet ein Mahnbescheid?
Für die Beantragung eines Mahnbescheids fallen gemäß Gerichtskostentabelle Gerichtsgebühren von mindestens 36 Euro an (Streitwert bis 1.000 Euro). Je höher der Forderungsbetrag, desto höher die Gebühren. Bei einem Streitwert von 5.000 Euro z. B. 80,50 Euro, bei 25.000 Euro sind es 205,50 Euro. Kommt es nicht zum Widerspruch gegen den Mahnbescheid durch den Schuldner, muss dieser neben der offenen Forderung auch die Gerichts- und Verfahrensgebühren zahlen.
Und wie sieht es aus, wenn Sie ein Inkassobüro mit der Beantragung des Mahnbescheids und Eintreibung Ihrer Forderung beauftragen? Inkassounternehmen arbeiten häufig erfolgsbasiert. Zahlt der Schuldner, wird dann z. B. eine vorher vertraglich vereinbarte Provision fällig. Es gibt auch Modelle, bei denen die Inkassodienstleistung im Erfolgsfall komplett kostenlos für Sie ist, Sie also 100% des Forderungsbetrags ausbezahlt bekommen.
Angebote vergleichen & Inkasso-Partner finden
Sie sind auf der Suche nach einem Inkassounternehmen, dem Sie vertrauen können? Wir stehen Ihnen mit einem kostenlosen und unverbindlichen Angebotsvergleich zur Seite. So funktioniert's:
- Formular aufrufen
- Bedarf angeben
- Kostenlose Angebote erhalten
Häufig gestellte Fragen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich ein Inkassounternehmen beauftragen kann?
Inkassomaßnahmen können eingeleitet werden, wenn ein Kunde im Zahlungsverzug ist und seine Schuld trotz einer ersten Zahlungserinnerung nicht beglichen hat.
Wie oft muss ich mahnen, bevor ich Inkasso beauftragen kann?
Entgegen einer weitläufig verbreiteten Annahme, müssen Sie auch im B2C-Geschäft keine zweite oder dritte Mahnung versenden, ehe Sie ein Inkassounternehmen beauftragen und damit ein Inkassoverfahren einleiten können. Je nach Branche und Fall kann es aber sinnvoll sein, mehrere Zahlungserinnerungen aus Kulanz zu versenden oder den Kunden selbst einmal telefonisch zu kontaktieren, bevor ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird.
Wann setzt im B2B-Geschäft der Zahlungsverzug ein?
Bei gewerblichen Kunden setzt der Zahlungsverzug automatisch ein, wenn die vereinbarte Zahlungsfrist überschritten wird. Wurde kein konkretes Zahlungsziel vereinbart, ist das automatisch nach 30 Tagen der Fall. Eine Mahnung muss nicht zwingend versendet werden - ist, wie im B2C-Geschäft, aber aus Kulanz im Sinne der Kundenbeziehung sinnvoll.
Inkasso
Inkassounternehmen beauftragen
Infos über Inkassobüros, Kosten und Voraussetzungen
Inkasso beauftragen
Gewerbeversicherungen
Versicherungen für Gewerbetreibende
Betriebshaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung & Co.
Gewerbeversicherungen