Wie funktioniert eine Alarmanlage?
Alarmanlagen sind mehrteilige Sicherheitssysteme, die mithilfe von Funktechnik oder Kabeln funktionieren. Die Geräte bestehen aus mehreren Komponenten: den Meldern, der Alarmzentrale, dem Alarmgeber sowie der Schalteinrichtung, welche das Aktivieren bzw. das Deaktivieren der Alarmanlage erlaubt. Die Melder werden an unterschiedlichen Orten im Gebäude platziert und sind mit Sensoren ausgestattet, welche ein unbefugtes Betreten des Gebäudes bei aktivierter Alarmanlage registrieren. Kommt es nun zu dem Öffnen eines Fensters oder Tür bei eingeschalteter Alarmanlage, wird das Signal über den unbefugten Zutritt an die Alarmzentrale weitergeleitet.
Dies kann entweder ein akustisches Signal oder das Alarmieren einer bestimmten Person sein. Bei entsprechender Aufschaltung kann das Alarmsignal auch direkt an hilfeleistende Stellen - wie Sicherheitsdienste oder Polizei - weitergeleitet werden. Um eine einwandfreie Funktionalität der Einbruchmeldeanlage zu garantieren, ist es wichtig, dass alle Türen und Fenster durch Melder mit der Alarmanlage verknüpft werden. Tipp: Denken Sie hier auch an Türen und Fenster, die nicht im alltäglichen Gebrauch sind, wie beispielsweise Notausgänge.
Welche Alarmanlagen gibt es?
Grundsätzlich unterscheiden sich Funk-Alarmanlagen und kabelgebundenen Alarmanlagen in zwei unterschiedliche Arten von Einbruchmeldeanlagen. Während sich die beiden Modelle in ihrer Funktionalität nur wenig voneinander unterscheiden, gibt es doch Unterschiede in der Übertragungsweise des Alarmsignals sowie des empfohlenen Einsatzortes. Funk-Alarmanlagen funktionieren drahtlos, sodass die Geräte einen ausgelösten Alarm über Funksensoren übertragen können. Im Vergleich dazu kommunizieren kabelgebundene Alarmanlagen über Kabel, die in Wänden verlegt sind. Zudem gibt es Hybrid-Modelle, die sowohl kabelgebundene als auch kabellose Komponenten in ihr System integrieren.
Wichtig für die Anschaffung einer passenden Alarmanlage ist vor allem der Einsatzort. Kabelgebundene Alarmanlagen eignen sich eher für die Installation im Zuge von Neubauten oder Renovierungen, da die Kabel hinter den Wänden verlegt werden müssen. Ein Nachrüsten ist in der Regel teuer und aufwendig. Dem gegenüber stehen Funk-Alarmanlagen, die besonders flexibel sind und ohne großen Aufwand in Gebäuden installiert werden können. Im Falle eines Umzugs sind die Alarmsysteme zudem schnell abbaubar. Bei der Integration einer Funk-Alarmanlage sollten jedoch unbedingt die baulichen Gegebenheiten des Objektes in Betracht gezogen werden: Stahlbetonwände oder elektromagnetische Felder können in bestimmten Fällen die Funktionsweise beeinträchtigen, wodurch Funk-Alarmanlagen für bestimmte Bereiche nicht geeignet sind.
Wie teuer sind Alarmanlagen?
Die Frage nach den Kosten einer Alarmanlage ist sowohl für Gewerbetreibende als auch für Privatpersonen zentral. Wie teuer eine Einbruchmeldeanlage letztendlich ist, hängt von mehreren Faktoren ab. So sind hier vor allem die Größe des zu überwachenden Objektes, die Art der Einbruchmeldeanlage sowie der Hersteller Ihrer Wahl ausschlaggebend für den Preis der Alarmanlage. Im privaten Sektor sind abhängig von den genannten Faktoren etwa mit Kosten von 1300 Euro bis 5000 Euro für ein Einfamilienhaus zu rechnen. Eine Preiseinschätzung im gewerblichen Sektor gestaltet sich schwierig, da hochwertige Alarmanlagen von Abus, Telenot oder Lupusec stets den individuellen Gegebenheiten des Gebäudes angepasst werden müssen. Unser Angebotsvergleich ermöglicht Ihnen einen transparenten Preisvergleich von namhaften Herstellern - jetzt unverbindlich Angebote einholen und sparen!
Eine individuelle Objektschutzberatung kann mit preislichen Einschätzungen für die eingesetzte Überwachungstechnik hilfreich sein. Neben der Kaufoption einer Einbruchmeldeanlage gibt es je nach Anbieter ebenfalls die Möglichkeit Alarmanlagen zu mieten oder leasen, welches sowohl von Privatpersonen als auch von Gewerbetreibenden in Anspruch genommen werden kann. Zudem lohnt sich ein Blick auf die Fördermaßnahmen der KfW, welche die Anschaffung einer Alarmanlage unter bestimmten Bedingungen fördert.
Wer darf Alarmanlagen installieren?
Auf den Kauf der Alarmanlage folgt der Einbau. Während es zwar möglich ist den Einbau einer Alarmanlage in privaten und gewerblichen Objekten eigenhändig durchzuführen, ist es doch ratsamen, den Einbau von Einbruchmeldesystemen durch einen Fachmann vorzunehmen zu lassen. Auch Polizeiverbände empfehlen eine professionelle Montage. Die Installation von Alarmanlagen durch einen Fachbetrieb hat neben Versicherungs- und Haftungsaspekten weitere entscheidende Vorteile. So ist die Beauftragung eines professionellen Betriebes für die Installation der Einbruchmeldeanlage vor allem aus versicherungstechnischer Perspektive wichtig und auch der VdS rät zu einem fachmännischen Einbau der Alarmanlage. VdS-zertifizierte Alarmanlagen bieten optimalen Schutz für privat und gewerblich genutzte Objekte, wobei manche Versicherungen den Einbau einer VdS-zertifizierten Alarmanlage fordern.
Die Richtlinien des VdS setzen eine sachgemäße Installation und Konfigurierung der Alarmanlage voraus. Eine unsachgemäß verbaute Alarmanlage verliert ihre VdS-Zertifizierung, wodurch Sie im schlimmsten Fall mit dem Verlust Ihres Versicherungsschutzes rechnen müssen. Die Inanspruchnahme eines Fachbetriebes bei der Installation der Alarmanlage vermeidet dies. Zudem bieten Fachbetriebe für Sicherheitstechnik einen wertvollen Ansprechpartner, den Sie bei aufkommenden Fragen kontaktieren können. Die Sicherung von privaten und gewerblichen Gebäuden hat ihren Preis. Zwar schlägt die professionelle Installation einer Alarmanlage mit zusätzlichen Kosten zu Buche, jedoch müssen Sie längerfristig mit höheren Kosten rechnen, wenn es aufgrund einer fehlerhaft montierten Alarmanlage zu Einbrüchen, Sachbeschädigungen oder Vandalismus kommt.
Wie sicher sind Alarmanlagen?
Zwar leisten Alarmanlagen einen entscheidenden Beitrag zu Sicherung von privaten und gewerblichen Gebäuden, sie können jedoch keine 100 % Absicherung gegen Einbrüche liefern. Neben dem Einsatz von Alarmanlagen ist vor allem auch auf ein präventives Sichern des Gebäudes zu setzten - so bringt auch die beste Alarmanlage nichts, wenn sich die Eingangstür innerhalb weniger Sekunden öffnen lässt. Hier sollte vor allem in hochwertige Schlösser investiert werden - wie beispielsweise Stangenschlösser - oder Glasbruchmelder. Während Schlösser die Türen ausreichend sichern, schlagen Glasbruchmelder bei einem Zertrümmern der Fenster Alarm. Ist ein Einbruchsversuch 3 bis 5 Minuten erfolglos, suchen Einbrecher in der Regel das Weite.
Aus diesem Grund sollten präventive Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, welche das Eindringen in das Gebäude maßgeblich erschweren. Überwachungstechnik wie Alarmanlagen, Bewegungsmelder oder Videokameras ergänzen sich perfekt mit präventiven Sicherheitsmaßnahmen. Kommt es zu einem Einbruchsversuch, wird dieser von der leistungsfähigen Überwachungstechnik detektiert und Hilfe angefordert, während eine professionelle Abriegelung des Gebäudes den Einbrechern den Zutritt erschwert.
Wo kann man Alarmanlagen kaufen?
Alarmanlagen lassen sich sowohl online als auch in Fachgeschäften kaufen. Alarmanlagen von Firmen wie Abus, Ajax, Telenot oder Olympia sind hochwertige Einbruchmeldeanlagen, die für Sicherheit in privat und gewerblich genutzten Objekten sorgen. Sie suchen noch die passende Alarmanlage? Unser transparenter Angebotsvergleich ist unkompliziert und sicher und bietet Ihnen unverbindliche Angebote im Bereich der Überwachungstechnik. Wir helfen Ihnen die passende Überwachungstechnik für Ihr Objekt zu finden.
Wie funktioniert Videoüberwachung?
Videoüberwachung ist die Beobachtung eines bestimmten Bereiches mittels Überwachungskameras. Heutzutage ist die Videoüberwachung ein zentraler Bestandteil moderner Sicherheitstechnik. Es gibt eine Vielzahl von verschiedenen Modellen für unterschiedliche Einsatzbereiche. Neben analogen und digitalen Geräten ist die Mehrzahl von Kameras heute über WLAN oder LAN mit dem Internet verknüpft. Die Videoaufnahmen werden über das Internet an Smartphone, Tablet oder Monitor gesendet. Während die meisten Überwachungskameras eine kontinuierliche Aufnahme des zu überwachenden Areals liefern, gibt es oftmals zusätzliche Funktionen. So sind Dome- oder PTZ-Kameras je nach Modell mit einer Auto-Tracking-Funktion ausgestattet. Sobald ein Objekt im Überwachungsumfeld erkannt wird, bewegen sich die Kameras automatisch, um dieses möglichst lange im Blickfeld zu behalten.
In vielen PTZ-Kameras lassen sich außerdem Überwachungsrundgänge erstellen. Die Kamera bewegt sich hier gemäß einem Zeitplan, um bestimmte Bereiche zu überwachen. Es sollte beachtet werden, dass die Geräte durch ihre Neige- und Schwenkfunktionen zwar größere Areale abtasten können, jedoch den Bereich, den sie gerade nicht bewachen, ungeschützt lassen. Überwachungskameras besitzen oftmals integrierte Bewegungsmelder und befinden sich die meiste Zeit im Stand-by-Modus. Registriert der Präsenzmelder in der Kamera eine Bewegung, wird eine Videoaufnahme gestartet. Die Länge der Aufnahme kann in der Regel individuell eingestellt werden.
Wie funktioniert IP-Videoüberwachung?
IP-Kameras zählen zu den beliebtesten Modellen an Überwachungskameras. Die Videoüberwachung per IP-Kamera (Internet-Protocol-Kamera) ist über WLAN oder LAN möglich. IP-Kameras haben den Vorteil, dass sie nicht zwingend an einen Computer angeschlossen werden müssen. Stattdessen funktionieren die Kameras als eigenständige Geräte mit einer eigenen IP-Adresse. So ist auch die Abrufung des Videomaterials auf mobilen Endgeräten wie Smartphone oder Tablet problemlos möglich. IP-Kameras gibt es in unterschiedlichen Ausführungen und so gibt es neben Dome-Modellen ebenfalls Geräte, die durch an kurzen Arm an der Wand befestigt werden.
Videoüberwachung: Was ist erlaubt?
Generell ist die Videoüberwachung von privaten und gewerblichen Bereichen erlaubt. Der Bundesgerichtshof entschied im Jahr 2011, dass öffentliche Räumen und fremdes Eigentum von privat und gewerblich eingesetzten Überwachungskameras nicht erfasst werden darf. Hierzu zählen beispielsweise Gehwege, Hauseingänge von Mehrfamilienhäusern sowie Eingangsbereiche von Geschäften. Bei der Installation einer Überwachungskamera ist demnach darauf zu achten, dass Sie nur Ihr eigenes Grundstück überwachen. Kommen Sie dem nicht nach, verletzen Sie laut DSGVO das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Gemäß der DSGVO muss über die Videoüberwachung in privaten und gewerblichen Räumen informiert werden, wobei in der Überwachung von Personen deren ausdrückliche Zustimmung einzuholen ist. Eine verdeckte Überwachung von Personen ist nicht zulässig.
In gewerblichen Bereichen gestaltet sich die Rechtslage etwas komplizierter. So ist die Erfassung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten laut DSGVO nur erlaubt, wenn sie der Wahrung der berechtigten Interessen des Überwachenden oder Dritter dient. Hier muss es stets zu einer Abwägung von Interessen kommen, wobei das Interesse des Unternehmens an einer Überwachung nicht das Interesse der überwachten Personen übersteigen darf. Was gemäß der DSGVO unter berechtigtes Interesse fällt, ist nicht klar geregelt. So kann beispielsweise die Wahrung des Hausrechtes oder der Schutz von Eigentum darunter fallen, ebenso wie die Nutzung von Videoaufnahmen zu Beweissicherung im Einbruchsfall. Zudem kann eine mögliche Gefahrenlage ebenfalls als berechtigtes Interesse angesehen werden, beispielsweise, wenn Sie in Ihrem Geschäft wertvolle Gegenstände verkaufen. Gemäß der DSGVO müssen außerdem Hinweisschilder platziert werden, die über den Umstand der Videoüberwachung aufklären.
Wie muss Videoüberwachung gekennzeichnet sein?
Laut der DSGVO unterliegt die Videoüberwachung der Informationspflicht. Aus diesem Grund müssen videoüberwachte Bereiche klar gekennzeichnet werden. Der Hinweis auf ein videoüberwachtes Areal sollte zweistufig erfolgen. Während die erste Stufe den überwachten Bereich ausweist, sollte die zweite Stufe ein vollständiges Infoblatt beinhalten, welches den Umstand der Videoüberwachung genauer erläutert.
Das Schild, das über den Umstand der Videoüberwachung informiert, sollte folgende Daten enthalten:
- Kenntlichmachen der Videoüberwachung durch Piktogramm (gemäß DIN 33450)
- Daten des Verantwortlichen (Name und Kontaktdaten)
- Art der Verarbeitung und Nutzung der Aufnahme gemäß Artikel 13 DSGVO (inklusive der Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung)
- Speicherdauer der Videoaufnahmen (insofern keine Echtzeitüberwachung vorliegt)
- Kontaktdaten des Datenschutzverantworlichen (falls vorhanden)
- Hinweis auf Zugang zu weiteren Pflichtinformationen (Beschwerderecht, Auskunftsrecht, Empfänger der Daten etc.)
Die Schilder sollten in einem gut einsehbaren Bereich angebracht werden. Hier sollte darauf geachtet werden, dass die Schilder sichtbar und lesbar sind, ohne den videoüberwachten Bereich zu betreten. Die DIN 33450 legt zudem die Kennzeichnung der Videoüberwachung fest, und so sollten Kamerasymbole, die auf eine Videoüberwachung hinweisen, den Richtlinien der DIN 33450 folgen.
Wo ist Videoüberwachung verboten?
Zwar ist die Videoüberwachung in privaten und gewerblichen Bereichen unter bestimmten Bedingungen erlaubt, jedoch gibt es Areale, wo dies ausdrücklich verboten ist. Hierzu zählen vor allem Bereiche, welche die Intimzone der Personen betreffen, wie Umkleideräume, Bäder oder Saunen. Zudem ist in Unternehmen eine Überwachung von reinen Freizeiträumen wie Pausen- oder Aufenthaltsräume nicht gestattet. In beiden Bereichen wiegt das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter schwerer als das berechtige Interesse des Unternehmens. Zudem ist die Überwachung von Personen nicht ohne deren ausdrückliche Zustimmung erlaubt. Sowohl in gewerblichen als auch in privaten Bereichen sind Personen über den Umstand der Videoüberwachung zu informieren und deren Zustimmung einzuholen.
Wie lange dürfen die Aufnahmen der Videoüberwachung gespeichert werden?
Wie lange die Aufnahmen der Videoüberwachung gespeichert werden dürfen, hängt maßgeblich von dem Zweck der Videoaufnahmen ab. So beschloss die Datenschutzkonferenz (DSK), dass Videoaufnahmen unverzüglich zu löschen sind, wenn sie zur Erreichung der Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden. Zwar gibt es keine gesetzlichen Vorgaben zur Speicherung von Videodaten, jedoch sollte sich die Speicherdauer im Bereich von 48 bis 72 Stunden bewegen. Diese Zeitspanne erlaubt den Nutzern der Videoüberwachung ausreichend Zeit zur Sichtung der Aufnahmen sowie ggf. über eine Sicherung des Materials und eine Weitergabe an Gericht oder Polizei zu entscheiden. Videoaufnahmen dürfen also nicht ohne Grund über einen längeren Zeitraum gespeichert werden.
Generell gelten bei der Speicherung von Videoaufnahmen die Berücksichtigung der Datenminimierung sowie der Speicherbegrenzung gemäß Artikel 5 Absatz 1 der DSGVO. Die Datenminimierung besagt, dass so wenig personenbezogene Daten wie möglich erhoben, verarbeitet und genutzt werden sollen. Zudem sollte im Sinne der Speicherbegrenzung beachtet werden, dass personenbezogene Daten nur so lange gespeichert und verarbeitet werden dürfen, wie für die Zweckerreichung notwendig. Ist dieser Zweck erfüllt, müssen die Daten umgehend gelöscht werden. In begründeten Ausnahmen dürfen die gesammelten Videoaufnahmen bis zu 10 Tage gespeichert werden.
Was kostet Videoüberwachung?
Die Frage nach den anfallenden Kosten einer Videoüberwachung ist zentral für Privatpersonen und Gewerbetreibende. Im Bereich der Videoüberwachung eine pauschale Preisaussage zu treffen gestaltet sich schwierig, da sich der Preis an den Wünschen und Anforderungen des Nutzers orientiert. Je nach Marke, Modell und gewünschten Funktionen starten erste Modell bei etwa 50 Euro. Die Preise für hochwertige Überwachungskameras von Abus, Annke oder Lupus fangen bei rund 200 bis 300 Euro an. Je nach Größe des zu überwachenden Areals werden mehrere Kameras benötigt, um ein Objekt vollständig zu überwachen. So beispielsweise auch bei Videoüberwachungsanlagen, wo mehrere Kameras zum Einsatz kommen. Videoüberwachungsanlagen sind dementsprechend preisintensiver. Vergleichen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich Angebote unserer Videoüberwachungs Anbieter
Wo wird Videoüberwachung eingesetzt?
Die Möglichkeit bestimmte Bereiche oder Areale zu überwachen wird vielfältig eingesetzt. So kommen Überwachungskameras in gewerblichen, privaten und öffentlichen Räumen zum Einsatz. Die Überwachung in öffentlichen Räumen ist umstritten. Es gibt mehrere Gründe, die für eine Überwachung von öffentlichen Plätzen, Bahn- oder Flughäfen sprechen, wie beispielsweise die Gefahrenabwehr oder die Prävention und Aufklärung von Straftaten. Die Gegner von Videoüberwachung im öffentlichen Raum sehen in dieser einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und befürchten einen Missbrauch der aufgezeichneten Bilder. Die Frage nach dem Einsatz von Videoüberwachung in privaten oder gewerblichen Bereichen ist eine Einzelfallentscheidung. Hier sollten vor allem datenschutzrechtliche Vorlagen gemäß der DSGVO beachtet werden sowie eine ausreichende Kenntlichmachung der Videoüberwachung.
Was sind Brandmeldeanlagen?
Brandmeldeanlagen sind komplexe Alarmsysteme, die auf die Erkennung und Bekämpfung von Bränden ausgelegt sind. Brandmeldeanlagen gehören zu den zentralen Ausstattungen im gewerblichen Brandschutz und können sich als echte Lebensretter erweisen. Mithilfe von leistungsfähigen Brandmeldern sind die Systeme in der Lage, die ersten Anzeichen eines Brandes zu erkennen und so schnell die entsprechenden Schritte einzuleiten. Im Brandfall alarmieren Brandmeldeanlagen die zuständigen Sicherheitsbehörden und machen gleichzeitig über optische und akustische Signale auf den Gefahrenzustand aufmerksam. Je nach Art des Gebäudes und der BMA sind die Systeme in der Lage Maßnahmen zur Brandbekämpfung einzuleiten, wie das Auslösen der Sprinkleranlage, das Öffnen von Rauch- und Wärmeabzügen oder das Schließen von Brandschutztüren. Des Weiteren unterstützen sie die Feuerwehr in der Lokalisierung des Brandes, sodass ein schnelles und gezieltes Eingreifen ermöglicht wird. Auf diese Weise können Leben gerettet und Sachschäden minimiert werden.
Wie funktionieren Brandmeldeanlagen?
Brandmeldeanlagen bestehen aus mehreren Komponenten, wobei alle Teile der BMA miteinander vernetzt sind. Die Systeme bestehen aus einer Vielzahl von Brandmeldern, die im Gebäude verteilt sind. Es gibt es verschiedene Arten von Brandmeldern, die individuell auf die Gegebenheiten Ihres Objektes angepasst werden können. Die Brandmelder sind mit der Brandmeldezentrale verbunden, welche die Informationen aller Brandmelder empfängt und auswertet. Im Alarmfall löst die Brandmeldezentrale einen Alarm aus, wobei optische und akustische Signalgeber auf die Gefahr im Objekt aufmerksam machen.
Gleichzeitig wird der Alarmzustand per Übertragungseinrichtung an die Feuerwehr sowie ggf. an verschiedene Steuereinrichtungen weitergeleitet. Diese Steuereinrichtungen können erste feuerhemmende Maßnahmen starten (wie bspw. das Schließen von Brandtüren oder die Aktivierung der Sprinkleranlage). Je nach Modell der Brandmeldeanlage ist diese ebenfalls mit einem Feuerwehrbedienfeld ausgestattet, welches die Feuerwehr im Brandfall über die wichtigsten durch die Brandmeldeanlage getätigten Aktionen informiert sowie bestimmte Bedienvorgänge ermöglicht. Zudem sorgt die BMA für eine schnell Lokalisierung des Brandes, da die Nummer sowie die Lage des alarmierenden Melders an die Feuerwehr übermittelt wird.
Was bedeutet die Abkürzung BMA?
Im Bereich der Sicherheits- und Überwachungstechnik steht die Abkürzung BMA für Brandmeldeanlage. Zudem wird in politischen und sozialen Bereichen die Abkürzung BMAS verwendet, um das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu beschreiben.
Was ist eine GMA?
Die Abkürzung GMA steht für Gefahrenmeldeanlage. Unter dem Begriff der Gefahrenmeldeanlage sind verschiedene Systeme zusammengefasst, die in der Lage sind, Gefahren selbständig zu erkennen und diese zu melden. Die leistungsfähigen Systeme überwachen bestimmte Bereiche mithilfe von Meldern, wie beispielsweise Brandmeldern oder Alarmanlagen. Kommt es zu einer Störung oder einem Alarmfall, leitet die Gefahrenmeldeanlage entsprechende Signale per Übertragungseinrichtung an die Zentrale weiter.
Diese zählt zu den wichtigsten Komponenten der GMA, da sie die Signale der Melder auswertet und im Alarmfall entsprechenden Aktionen auslöst, wie die Alarmierung von Feuerwehr oder Polizei. Zusätzlich besitzen die Anlagen optische oder akustische Signalgeber, die auf die Gefahrenlage aufmerksam machen. Zu den Gefahrenmeldeanlagen zählen: Brandmeldeanlagen, Einbruchmeldeanlagen und Überfallmeldeanlagen.
Wer darf Brandmeldeanlagen installieren?
Die Planung und Installation von Brandmeldeanlagen ist in der DIN 14675 sowie der VDE 0833-1 und -2 spezifiziert. Hierbei handelt es sich um national gültige Richtlinien, welche die Planung und Installation von Brandmeldeanlagen regeln. So dürfen seit November 2003 gemäß der DIN 14675 lediglich zertifizierte Fachfirmen Brandmeldeanlagen planen und installieren. Auch die regelmäßige Wartung der BMA darf nur von zertifizierten Fachfirmen durchgeführt werden.
Wie oft müssen Brandmeldeanlagen geprüft und gewartet werden?
Um eine verlässliche Funktion der Brandmeldeanlage sicherzustellen, muss diese in regelmäßigen Abständen geprüft und gewartet werden. Die Brandmeldeanlage sollten bestenfalls viermal jährlich geprüft werden. Neben einer allgemeinen Sichtprüfung der BMA sollten alle Komponenten der Brandmeldeanlage auf ihre Funktionen geprüft werden. Das beinhaltet neben einem Test der Brandmelder und Alarmierungssysteme ebenfalls die Überprüfung der Brandmeldezentrale und der Notstromversorgung.
Im Zuge der Inspektion sollte der Objektzustand überprüft werden, um festzustellen, ob sich die Umgebungsbedingungen und damit die Anforderungen an die Brandmeldeanlage verändert haben. Dies ist nötig, um einen passgenauen Brandschutz durch die BMA zu ermöglichen. Zusätzlich dient die vierteljährliche Inspektion der Brandmeldeanlage dazu, Verschmutzungen oder Beschädigungen der Anlage zu erkennen, bevor diese zu Beeinträchtigungen führen können. Um eine regelmäßige und zuverlässige Inspektion der Brandmeldeanlage sicherzustellen, lohnt sich der Abschluss eines Wartungs- und Instandsetzungsvertrags bei zertifizierten Fachfirmen.
Wer darf Brandmeldeanlagen warten und prüfen?
Die einwandfreie Funktion einer Brandmeldeanlage kann im Ernstfall Leben retten. Aus diesem Grund stellen die DIN 14675 und DIN VDE 08331- und 2 Anforderungen an die Prüfung und Wartung einer BMA. Sie schreiben vor, dass Brandmeldeanlagen nur von DIN 14675-zertifizierten Fachfirmen geprüft und gewartet werden dürfen.
Wo sind Brandmeldeanlagen Pflicht?
Der Einbau einer Brandmeldeanlage sorgt für erhöhten Brandschutz in Gebäuden. In bestimmten Objekten oder Branchen ist der Einbau einer Brandmeldeanlage verpflichtend und so gibt es verschiedene Stellen, welche die Installation einer BMA fordern können. So können beispielsweise Versicherungen, Baubehörden oder Berufsgenossenschaften den Einbau einer Brandmeldeanlage zur Pflicht machen. Ob der Einbau einer Brandmeldeanlage für Ihr Gebäude Pflicht ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und lässt sich aus diesem Grund nicht pauschal beantworten. Neben allgemeinen bautechnischen Anforderungen kann die zuständige Baubehörde ebenfalls Anforderungen an den Brandschutz in Objekten stellen und den Einbau einer Brandmeldeanlage fordern. Entscheiden Sie sich für die Integration einer BMA, ist eine frühzeitige Kommunikation mit der lokalen Baubehörde unerlässlich.
Je nach Branche und Einsatzort sollten ggf. folgende Vorschriften und Verordnungen beachtet werden:
- Musterbauordnung (MBO)
- Landesbauordnung (LBO)
- Vorschriften für Sonderbauten (bspw. Krankenhäuser und Pflegeheime sowie Beherbergungsstätten und Hochhäuser)
- Vorschriften der gesetzlichen Unfallkassen
- Vertragsrechtliche Grundlagen (z. B. BGB)
- Versicherungstechnische Aspekte: Der Einbau einer BMA kann ggf. mit einer vergünstigten Versicherungsprämie einhergehen
- Individuelle Forderungen der Bauaufsicht: Unter Umständen kann die Bauaufsicht den Einbau einer BMA mit einer Baugenehmigung fordern
- Vorschriften der branchenspezifischen Berufsgenossenschaften
Bahnhöfe, Flughäfen, Universitäten oder Fabrikhallen gehören zu den Orten, an denen Brandmeldeanlagen häufig zum Einsatz kommen. Zudem sind sie auch oftmals in Objekten angebracht, in denen sich eine Vielzahl von schutzbedürftigen Personen befindet, wie Krankenhäuser, Schulen oder Alten- und Pflegeheime.
Ist eine Brandmeldeanlage eine Betriebsvorrichtung?
Brandmeldeanlagen in Lagergebäuden gelten nicht als Betriebsvorrichtungen. Damit gehören BMAs nicht zu den Wirtschaftsgütern, deren Einbau durch Investitionszulagen unterstützt wird. Grund hierfür ist, dass Brandmeldeanlagen als Gebäudebestandteil und nicht als Betriebsvorrichtungen eingestuft werden.
Wer erstellt ein Brandmeldekonzept?
Laut DIN 14675 sind die Mindestanforderungen an den Aufbau und den Betrieb einer Brandmeldeanlage in einem Brandmeldekonzept festzulegen. Die Erstellung eines Brandschutz- und Alarmierungskonzeptes bietet die Basis für die Installation der Brandmeldeanlage. Die Verantwortlichkeit für die Erstellung eines Brandmeldekonzeptes liegt hier beim Auftraggeber der Brandmeldeanlage bzw. bei dem beauftragten Sachverständigen. Es empfiehlt sich das Konzept transparent und in Abstimmung mit allen Beteiligten zu erstellen, wie bspw. Baubehörde, Fachplaner, Betreiber, Feuerwehr und Versicherer. Dies garantiert, dass die Brandmeldeanlage die individuellen Anforderungen des Objektes erfüllen und so für optimalen Schutz sorgt. Es ist zu beachten, dass das Brandmeldekonzept nicht identisch mit dem baurechtlichen Brandschutzkonzept ist.