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Tankkarten und ihre steuerlichen Vorteile

Tankkarten bieten viele Vorzüge für ihre Nutzer. Vor allem in Firmen sind Tank­karten für Mitarbeiter sehr gefragt: Zum einen sind sie für Arbeit­nehmer mit Firmen­wagen lohnens­wert, zum anderen sind sie auch ein interessantes Werkzeug zur Mitarbeiter­bindung. Doch wie sieht es mit der steuer­lichen Behandlung von Tank­karten aus? Und welche Steuer­vorteile gibt es beim Laden von Elektro­autos?

Tank­karte für Mitarbeiter: Die Nutzung von Tank­karten in Firmen

Tank­karten können in Unternehmen sowohl für LKW als auch für herkömmliche Firmen­wagen oder Elektro­autos eingesetzt werden. Gewerblich eingesetzte Tankkarten werden hier von einer Reihe von unterschiedlichen Anbietern angeboten. Für eine konforme Nutzung der Tank­karte ist es wichtig, dass Firmen in schrift­lichen Vereinbarungen mit den Mit­arbeiten­den fixieren, ob Tank­karten für Dienst­wagen auch privat genutzt werden dürfen. Aufladbare Tank­karten für Mit­arbeiter werden des Weiteren als Mitarbeiter­angebot immer beliebter, sind steuer- und abgaben­frei und senken bei den Unter­nehmen den administrativen Aufwand.

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Unter Umständen kann die Tank­karte Ihrem Arbeit­nehmer steuerfrei zu Verfügung gestellt werden, was die Steuererklärung erleichert.

Firmen­wagen mit Tank­karte: So läuft die Steuer­erklärung

Nutzen Sie als Mitarbeiter Ihren Firmen­wagen mit Tank­karte lediglich für Ihre Arbeits­wege, muss dieser nicht mit der Einkommens­steuer versteuert werden. Anders verhält es sich, wenn Ihnen Ihr Firmen­wagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung steht. Hierbei gibt es die Möglich­keit, diesen mittels Fahrten­buch zu versteuern oder mittels der 1%-Regelung. In den meisten Fällen ist die 1%-Regelung lohnens­werter, vor allem wenn der Firmen­wagen im höheren Preis­segment liegt und bei Ihnen mehr Privat­fahrten anfallen. Wenn Sie einen Firmen­wagen mit Tank­karte nutzen, sollten Sie diesen Punkt in Ihrer Steuer­erklärung beachten.

Geld­werter Vorteil bei Firmen­wagen mit Tank­karte

Entsprechend der 1%-Regelung werden bei der Berechnung Ihrer Einkommens­steuer zum einen 1 % des Brutto­listen­preises Ihres Firmen­wagens zu Ihrem monat­lichen Gehalt hinzu­gerechnet sowie zum anderen 0,03 % des Auto­preises als Kilometer­pauschale zwischen Wohnort und Arbeits­platz. Dies entspricht Ihrem geld­werten Vorteil von einem Firmen­wagen mit Tank­karte, wie auch das folgende Beispiel anschaulich machen soll:

Firmen Tank­karte: Geld­werter Vorteil

Kostet Ihr Firmen­wagen beispielsweise 27.000 Euro, verdienen Sie pro Monat 3.000 brutto und wohnen Sie 15 km von Ihrer Arbeit entfernt, werden bei der Nutzung eines Firmen­wagens mit Tank­karte noch 270 Euro (1 % des Auto­preises) sowie 121,50 Euro (0,03x15km = 0,45 % des Auto­preises) zusätzlich versteuert, sodass sich für Sie statt 3.000 Euro ein Steuer­brutto von 3.391,50 Euro ergibt. Als Arbeit­nehmer haben Sie durch die zusätzliche private Nutzung eines Firmen­wagens somit einen geld­werten Vorteil, der monatlich durch eine höhere Versteuerung in der Lohn­abrechnung (hier: 391, 50 Euro) abgegolten wird. Die private Nutzung der Tank­karte wirkt sich dabei aber nicht auf Ihren geldwerten Vorteil aus, sodass Sie, wenn Sie eine entsprechende Verein­barung über Privat­fahrten mit Ihrer Firma getroffen haben, die Tank­karte ohne Einschränkung privat nutzen dürfen. Somit können Sie wiederum beim Tanken steuerfrei bares Geld sparen. Neugierig geworden? Informieren Sie sich über Tankkarten und holen Sie mithilfe unseres Angebots­vergleichs kostenlos und unverbindlich auf Sie zugeschnittene Angebote ein.

Tank­karte für Arbeit­nehmer: steuer­frei und praktisch

Aufgrund aktueller steuer­licher Regelungen ist es möglich, Tank­karten für Arbeit­nehmer steuer­frei zur Verfügung zu stellen. Da Tank­karten als nicht aus Geld bestehende Einnahmen gelten, werden sie steuer­lich als sogenannte Sach­bezüge gewer­tet. Tank­karten bieten somit eine gute Möglich­keit, Mitarbeitende sowohl steuer- als auch sozial­versicherungs­frei zu vergüten. Um die Tankkarte Arbeitnehmern steuerfrei zur Verfügung stellen zu können, ist es wichtig, den festgelegten Geldrahmen von 50 Euro nicht zu übersteigen.

Die 50-Euro-Frei­grenze bei Tank­karten

Stellt eine Firma ihren Mitarbeitenden Tank­karten für den Firmen­wagen zur Verfügung, ist steuer­rechtlich zu unter­scheiden, ob der Zugang auf einen monat­lichen Höch­stbetrag von 50 Euro limitiert ist oder nicht. Entsprechend den Beschlüssen des Bundes­finanzhofs handelt es sich bis zu einer monatl­ichen Grenze von 50 Euro um steuer­freie Sach­bezüge. Im Zusammen­hang mit Tank­gutscheinen oder Tank­karten wird daher häufig von der 50-Euro-Freigrenze gesprochen. Wird diese nicht über­schritten, ist der Sach­bezug Tank­karte steuerfrei, und zwar sowohl hinsicht­lich der Umsatz­steuer als auch der Lohn- und Sozial­versicherungs­steuer. Wichtig ist, dass jedoch bereits ab einer geringen Über­steigerung, d.h. bereits ab 55 Euro, alle Sach­bezüge eines Kalender­monats steuer- und sozial­versicherungs­pflichtig werden. Zudem dürfen nicht abgerufene Monats­beträge nicht auf andere Kalender­monate übertragen werden.

tradingtwins-Tipp: Auflad­bare Tank­karten als Corporate Benefit

„Tank­gutscheine in Form von auflad­baren Tank­karten für Mitarbeiter, die den Höchst­betrag von 50 Euro nicht über­steigen, sind ein ideales Corporate Benefit. Als Firma kann Mitarbeitenden so ein attraktives Gehalts­plus geboten werden, welches steuer- und sozial­abgabenfrei ist. Werden flexibel einsetz­bare Tank­karten mit mehreren Funktionen gewählt, wie beispiels­weise die Ticket Plus City Gutschein­karte, kann nicht nur getankt, sondern auch in Geschäften eingekauft werden. So werden auch Mitarbeitende, die ein Elektro­auto fahren oder mit dem Fahrrad bzw. öffentlichen Verkehrs­mitteln zur Arbeit kommen, nicht von den Mitarbeiter­benefits ausgeschlossen. Durch Wegfall an Aufwand wird zudem die Personal­abteilung entlastet – eine Win-Win-Situation für alle.“

Anna

Anna

tradingtwins Redaktion

Steuer­freier Lade­strom : Elektro­autos auf der Arbeit laden

Möchte man sein Elektro­auto in der Firma laden, muss man diesen geld­werten Vorteil nicht versteuern. Denn nach §3 Nr. 46 ESTG ist das Auf­laden der Batterien von Elektro­autos beim Arbeit­geber seit 2017 steuerfrei. Hierbei ist es irrele­vant, ob es sich dabei um einen Privat- oder Firmen­wagen handelt. Die Steuer­befreiung von betrieb­lichem Lade­strom, welcher zudem auch sozial­versicherungs­frei ist, wurde zuletzt bis zum Jahre 2030 verlängert. Zudem entstehen unterschiedliche Kosten fürs Aufladen eines E-Autos, die wir für Sie zusammengefasst haben.

Steuer­befreiung bei Wallboxen

Lade­vorrichtungen für firmen­eigene Elektro- und Hybrid­fahrzeuge, sogenannte Wall­boxen, sind ebenfalls steuer­frei. Auch zuhause können diese einschließ­lich Zubehör und not­wendigen Dienst­leistungen wie Aufbau, Wartung und Inbetrieb­nahme steuer­frei installiert werden, sofern die Lade­vorrichtung im Eigentum des Unter­nehmens bleibt. Geld­werte Vorteile, die sich aus der Über­eignung der Wallbox sowie aus Zuschüssen zu den Auf­wendungen der Mitarbeitenden ergeben, kann der Arbeit­geber entsprechend §40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG zudem pauschal mit 25% geltend machen.

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Firmen-Elektro­autos zuhause aufladen: Pauschaler Auslagen­ersatz

E-Auto laden

Möchten Sie als Arbeit­nehmer Ihr Elektro­auto zuhause aufladen, müssten Sie extra einen geeichten Zähler installieren, was hohe Kosten verursachen würde, und hätten durch den Kosten­nachweis einen hohen administrativen Aufwand. Stattdessen wurden zur Vereinfachung des steuer- und beitrags­freien Auslagen­ersatzes monatliche Pauschalen festgelegt für alle Arbeit­nehmer, die firmen­eigene Elektro­autos bei sich zuhause laden: Besteht eine zusätzliche Lade­möglich­keit beim Arbeit­geber, können 30 Euro monatlich für Elektro­fahr­zeuge, 15 Euro für Hybrid­wagen geltend gemacht werden. Besteht beim Arbeit­geber keine Lade­möglich­keit, erhöht sich der Betrag bei Elektro­autos auf 70 Euro und bei Hybridwagen auf 35 Euro monatlich. Als Lade­möglichkeit zählt hierbei jeder geeignete Strom­anschluss des Arbeit­gebers sowie eine zur Verfügung gestellte Strom­tank­karte. Wir bieten einen kostenlosen und unverbindlichen Angebotsvergleich für Ladekarten.

Steuer­liche Vorteile von Tank­karten: Ein Fazit

Insgesamt lässt sich fest­halten, dass die Nutzung von Tank­karten steuerlich lohnens­wert ist. Zum einen ergeben sich Steuer­vorteile in Verbindung mit herkömmlichen Dienst­wagen, aber auch das Laden von Elektro­autos ist steuerlich attraktiv. Zudem können auch Mitarbeiter mittels Tank­karten als indirekte Einkommens­erhöhung motiviert und länger­fristig an Unternehmen gebunden werden, ohne dass der Fiskus einen großen Betrag des Arbeits­lohns einbehält. Möchten Sie Tank­karten für Mitarbeitern in Ihrem Unternehmen etablieren? Wir erstellen für Sie passende Angebote - kostenlos und unverbindlich.

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Sophie Köhler
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