Tankkarten und ihre steuerlichen Vorteile
Tankkarten bieten viele Vorzüge für ihre Nutzer. Vor allem in Firmen sind Tankkarten für Mitarbeiter sehr gefragt: Zum einen sind sie für Arbeitnehmer mit Firmenwagen lohnenswert, zum anderen sind sie auch ein interessantes Werkzeug zur Mitarbeiterbindung. Doch wie sieht es mit der steuerlichen Behandlung von Tankkarten aus? Und welche Steuervorteile gibt es beim Laden von Elektroautos?
Tankkarte für Mitarbeiter: Die Nutzung von Tankkarten in Firmen
Tankkarten können in Unternehmen sowohl für LKW als auch für herkömmliche Firmenwagen oder Elektroautos eingesetzt werden. Gewerblich eingesetzte Tankkarten werden hier von einer Reihe von unterschiedlichen Anbietern angeboten. Für eine konforme Nutzung der Tankkarte ist es wichtig, dass Firmen in schriftlichen Vereinbarungen mit den Mitarbeitenden fixieren, ob Tankkarten für Dienstwagen auch privat genutzt werden dürfen. Aufladbare Tankkarten für Mitarbeiter werden des Weiteren als Mitarbeiterangebot immer beliebter, sind steuer- und abgabenfrei und senken bei den Unternehmen den administrativen Aufwand.
Firmenwagen mit Tankkarte: So läuft die Steuererklärung
Nutzen Sie als Mitarbeiter Ihren Firmenwagen mit Tankkarte lediglich für Ihre Arbeitswege, muss dieser nicht mit der Einkommenssteuer versteuert werden. Anders verhält es sich, wenn Ihnen Ihr Firmenwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung steht. Hierbei gibt es die Möglichkeit, diesen mittels Fahrtenbuch zu versteuern oder mittels der 1%-Regelung. In den meisten Fällen ist die 1%-Regelung lohnenswerter, vor allem wenn der Firmenwagen im höheren Preissegment liegt und bei Ihnen mehr Privatfahrten anfallen. Wenn Sie einen Firmenwagen mit Tankkarte nutzen, sollten Sie diesen Punkt in Ihrer Steuererklärung beachten.
Geldwerter Vorteil bei Firmenwagen mit Tankkarte
Entsprechend der 1%-Regelung werden bei der Berechnung Ihrer Einkommenssteuer zum einen 1 % des Bruttolistenpreises Ihres Firmenwagens zu Ihrem monatlichen Gehalt hinzugerechnet sowie zum anderen 0,03 % des Autopreises als Kilometerpauschale zwischen Wohnort und Arbeitsplatz. Dies entspricht Ihrem geldwerten Vorteil von einem Firmenwagen mit Tankkarte, wie auch das folgende Beispiel anschaulich machen soll:
Firmen Tankkarte: Geldwerter Vorteil
Kostet Ihr Firmenwagen beispielsweise 27.000 Euro, verdienen Sie pro Monat 3.000 brutto und wohnen Sie 15 km von Ihrer Arbeit entfernt, werden bei der Nutzung eines Firmenwagens mit Tankkarte noch 270 Euro (1 % des Autopreises) sowie 121,50 Euro (0,03x15km = 0,45 % des Autopreises) zusätzlich versteuert, sodass sich für Sie statt 3.000 Euro ein Steuerbrutto von 3.391,50 Euro ergibt. Als Arbeitnehmer haben Sie durch die zusätzliche private Nutzung eines Firmenwagens somit einen geldwerten Vorteil, der monatlich durch eine höhere Versteuerung in der Lohnabrechnung (hier: 391, 50 Euro) abgegolten wird. Die private Nutzung der Tankkarte wirkt sich dabei aber nicht auf Ihren geldwerten Vorteil aus, sodass Sie, wenn Sie eine entsprechende Vereinbarung über Privatfahrten mit Ihrer Firma getroffen haben, die Tankkarte ohne Einschränkung privat nutzen dürfen. Somit können Sie wiederum beim Tanken steuerfrei bares Geld sparen. Neugierig geworden? Informieren Sie sich über Tankkarten und holen Sie mithilfe unseres Angebotsvergleichs kostenlos und unverbindlich auf Sie zugeschnittene Angebote ein.
Tankkarte für Arbeitnehmer: steuerfrei und praktisch
Aufgrund aktueller steuerlicher Regelungen ist es möglich, Tankkarten für Arbeitnehmer steuerfrei zur Verfügung zu stellen. Da Tankkarten als nicht aus Geld bestehende Einnahmen gelten, werden sie steuerlich als sogenannte Sachbezüge gewertet. Tankkarten bieten somit eine gute Möglichkeit, Mitarbeitende sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei zu vergüten. Um die Tankkarte Arbeitnehmern steuerfrei zur Verfügung stellen zu können, ist es wichtig, den festgelegten Geldrahmen von 50 Euro nicht zu übersteigen.
Die 50-Euro-Freigrenze bei Tankkarten
Stellt eine Firma ihren Mitarbeitenden Tankkarten für den Firmenwagen zur Verfügung, ist steuerrechtlich zu unterscheiden, ob der Zugang auf einen monatlichen Höchstbetrag von 50 Euro limitiert ist oder nicht. Entsprechend den Beschlüssen des Bundesfinanzhofs handelt es sich bis zu einer monatlichen Grenze von 50 Euro um steuerfreie Sachbezüge. Im Zusammenhang mit Tankgutscheinen oder Tankkarten wird daher häufig von der 50-Euro-Freigrenze gesprochen. Wird diese nicht überschritten, ist der Sachbezug Tankkarte steuerfrei, und zwar sowohl hinsichtlich der Umsatzsteuer als auch der Lohn- und Sozialversicherungssteuer. Wichtig ist, dass jedoch bereits ab einer geringen Übersteigerung, d.h. bereits ab 55 Euro, alle Sachbezüge eines Kalendermonats steuer- und sozialversicherungspflichtig werden. Zudem dürfen nicht abgerufene Monatsbeträge nicht auf andere Kalendermonate übertragen werden.
tradingtwins-Tipp: Aufladbare Tankkarten als Corporate Benefit
„Tankgutscheine in Form von aufladbaren Tankkarten für Mitarbeiter, die den Höchstbetrag von 50 Euro nicht übersteigen, sind ein ideales Corporate Benefit. Als Firma kann Mitarbeitenden so ein attraktives Gehaltsplus geboten werden, welches steuer- und sozialabgabenfrei ist. Werden flexibel einsetzbare Tankkarten mit mehreren Funktionen gewählt, wie beispielsweise die Ticket Plus City Gutscheinkarte, kann nicht nur getankt, sondern auch in Geschäften eingekauft werden. So werden auch Mitarbeitende, die ein Elektroauto fahren oder mit dem Fahrrad bzw. öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommen, nicht von den Mitarbeiterbenefits ausgeschlossen. Durch Wegfall an Aufwand wird zudem die Personalabteilung entlastet – eine Win-Win-Situation für alle.“
Anna
tradingtwins Redaktion
Steuerfreier Ladestrom : Elektroautos auf der Arbeit laden
Möchte man sein Elektroauto in der Firma laden, muss man diesen geldwerten Vorteil nicht versteuern. Denn nach §3 Nr. 46 ESTG ist das Aufladen der Batterien von Elektroautos beim Arbeitgeber seit 2017 steuerfrei. Hierbei ist es irrelevant, ob es sich dabei um einen Privat- oder Firmenwagen handelt. Die Steuerbefreiung von betrieblichem Ladestrom, welcher zudem auch sozialversicherungsfrei ist, wurde zuletzt bis zum Jahre 2030 verlängert. Zudem entstehen unterschiedliche Kosten fürs Aufladen eines E-Autos, die wir für Sie zusammengefasst haben.
Steuerbefreiung bei Wallboxen
Ladevorrichtungen für firmeneigene Elektro- und Hybridfahrzeuge, sogenannte Wallboxen, sind ebenfalls steuerfrei. Auch zuhause können diese einschließlich Zubehör und notwendigen Dienstleistungen wie Aufbau, Wartung und Inbetriebnahme steuerfrei installiert werden, sofern die Ladevorrichtung im Eigentum des Unternehmens bleibt. Geldwerte Vorteile, die sich aus der Übereignung der Wallbox sowie aus Zuschüssen zu den Aufwendungen der Mitarbeitenden ergeben, kann der Arbeitgeber entsprechend §40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG zudem pauschal mit 25% geltend machen.
tradingtwins-Lesetipp
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Alle Produkte & Dienstleistungen für Büro und BetriebFirmen-Elektroautos zuhause aufladen: Pauschaler Auslagenersatz
Möchten Sie als Arbeitnehmer Ihr Elektroauto zuhause aufladen, müssten Sie extra einen geeichten Zähler installieren, was hohe Kosten verursachen würde, und hätten durch den Kostennachweis einen hohen administrativen Aufwand. Stattdessen wurden zur Vereinfachung des steuer- und beitragsfreien Auslagenersatzes monatliche Pauschalen festgelegt für alle Arbeitnehmer, die firmeneigene Elektroautos bei sich zuhause laden: Besteht eine zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber, können 30 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge, 15 Euro für Hybridwagen geltend gemacht werden. Besteht beim Arbeitgeber keine Lademöglichkeit, erhöht sich der Betrag bei Elektroautos auf 70 Euro und bei Hybridwagen auf 35 Euro monatlich. Als Lademöglichkeit zählt hierbei jeder geeignete Stromanschluss des Arbeitgebers sowie eine zur Verfügung gestellte Stromtankkarte. Wir bieten einen kostenlosen und unverbindlichen Angebotsvergleich für Ladekarten.
Steuerliche Vorteile von Tankkarten: Ein Fazit
Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Nutzung von Tankkarten steuerlich lohnenswert ist. Zum einen ergeben sich Steuervorteile in Verbindung mit herkömmlichen Dienstwagen, aber auch das Laden von Elektroautos ist steuerlich attraktiv. Zudem können auch Mitarbeiter mittels Tankkarten als indirekte Einkommenserhöhung motiviert und längerfristig an Unternehmen gebunden werden, ohne dass der Fiskus einen großen Betrag des Arbeitslohns einbehält. Möchten Sie Tankkarten für Mitarbeitern in Ihrem Unternehmen etablieren? Wir erstellen für Sie passende Angebote - kostenlos und unverbindlich.
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