Fördermittel Digitalisierung: Zuschüsse von KfW und Co.
Der Wechsel von analogen zu digitalen Arbeitsprozessen eröffnet Unternehmen zahlreiche wirtschaftliche Möglichkeiten. Mithilfe staatlicher Zuschüsse und Fördermittel können Betriebe auf ihrem Weg zur Digitalisierung auf finanzielle Unterstützung setzen.
Von dem Einen gefürchtet, von dem Anderen gefeiert: die Digitalisierung. Gemeint ist hiermit - vereinfacht ausgedrückt - der Wechsel von analogen zu digitalen Arbeitsprozessen. Möchte man als Unternehmen zukunftsfähig sein, kommt man um eine digitale Aufrüstung nicht herum. Diese bietet enorme Vorteile, um insbesondere kleine und mittlere Betriebe wirtschaftlich zu stärken und erfolgreich am Markt zu positionieren. Ein bisher analog arbeitendes Unternehmen zu digitalisieren ist jedoch auch mit Kosten verbunden. Durch staatliche Zuschüsse und passende Fördermittel, wie die der KfW-Bank, wird auch kleinen Betrieben der Wechsel von Analog zu Digital finanziell ermöglicht. Doch welche Fördermittel zur Digitalisierung gibt es überhaupt? Und wie beantragt man Fördermittel und Zuschüsse?
Fördermittel Digitalisierung: KfW & die Förderung für Digitalisierung
Mit Sitz in Frankfurt a.M. und 1948 gegründet, gehört die Kreditanstalt für Wiederaufbau mittlerweile zu einer der bekanntesten Förderbanken in Deutschland. Sie vergibt diverse Förderprogramme an Privatleute, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Nicht zuletzt sind aktuell 7 Förderungsangebote allein auf den Bereich Digitalisierung fokussiert. Diese Fördermittel richten sich weitestgehend an klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) mit bis zu 250 Mitarbeitenden.
Die Größe des Unternehmens ist ausschlaggebend für die Höhe des Förderanspruchs und es wird sich in den meisten Fällen ausschließlich auf Vollzeitkräfte und anteilig auch Teilzeitkräfte bezogen. Azubis und/oder Praktikanten werden selten bis gar nicht dazu gezählt. Die Förderprogramme für Digitalisierung der KfW erstrecken sich von Angeboten für Investitionen und Betriebsmitteln, über die Entwicklung innovativer Produkte bis hin zu Prozessen und Umweltschutzmaßnahmen. Ebenso gefördert wird der Ausbau von Glasfasernetzen.
Fördermittel für Digitalisierung: Was wird gefördert?
Das Ziel der Förderprogramme ist ganz zentral die Verbesserung der digitalen Konkurrenzfähigkeit deutscher Unternehmen. Beginnen tut dies bereits bei der Aufrüstung digitaler Betriebsmittel und Digitalisierung bestehender Prozesse bis hin zu der Förderung von Entwicklungen innovativer Lösungen und Netzwerke. Damit sind in dieser Sparte bereits viele Bereiche der Digitalisierung abgedeckt und man muss sich nun nur noch für eine der vielen Fördermittel entscheiden. Doch nicht nur die KfW bietet bis zu 7 Förderprogramme für die Digitalisierung Ihres Unternehmens an – Alle Bundesländer offerieren spezifisch für Unternehmen Ihres Landes Förderungen zur Digitalisierung, einige Bundesländer auch mehrere. Zum Beispiel die Digitalisierungsprämie für Unternehmen bis zu 100 Mitarbeitenden in Baden-Württemberg oder der Gründungsbonus in Berlin. Es lohnt sich zu erkundigen, ob das eigene Bundesland einen passenden Digitalisierungskredit oder eine Förderung anbietet.
KfW Digitalisierung und Innovation
Zu den Förderprogrammen der KfW zählen der KfW-Kredit für Wachstum, der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit und das ERP-Mezzanine für Innovation.
ERP-Mezzanine für Innovation
Die ERP-Mezzanine für Innovation kommt für Unternehmen und Freiberufler infrage, welche sich seit mindestens 2 Jahren auf dem Markt behaupten. Das Finanzierungspaket dient der Förderung neuer Produkt-, Prozess- und Dienstleistungsentwicklungen.
KfW-Kredit für Wachstum
Deutsche und ausländische Unternehmen, welche sich hauptsächlich in Privatbesitz befinden und einen Gruppenumsatz von 2 Millionen Euro nicht überschreiten, können diesen Kredit nutzen und bis zu 70 % der aufkommenden Kosten im Bereich Digitalisierung oder Produkt- und Prozessinnovation dadurch abdecken.
ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit
Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler profitieren von diesem Kredit und können mit einer Kreditgabe von mindestens 25 Tausend Euro Betriebsmittel und Investitionen in den Bereichen Innovation und Digitalisierung fördern.
KfW Digitalisierung: der KfW-Kredit für Wachstum
Das Fördermittel „KfW-Kredit für Wachstum“ richtet sich an gewerbliche Unternehmen, welche ein größeres Vorhaben in den Bereichen Innovation und Digitalisierung planen. Die KfW beteiligt sich direkt als Konsortialpartner an den Ausgaben sämtlicher Produkt- und Prozessinnovationen, wie das Erschließen neuer Kundengruppen und Marktanteile. Durch die schnell voranschreitende Digitalisierung sind viele Unternehmen gezwungen, ihre IT-Struktur zu verbessern oder sogar zu erneuern. Ein solches Projekt gestaltet sich in vielen Fällen sehr kostspielig, weshalb der „KfW-Kredit für Wachstum“ solche Digitalisierungs- und Optimierungsvorhaben finanziert und Unternehmen vorsorglich entlastet und bis zu 70 % der Vorhabenfinanzierung übernimmt. Das Fördermittel ist nicht geeignet für Sanierungsarbeiten eines Unternehmens oder für Unternehmen in Schwierigkeiten und kann ebenso mit den Fördermitteln „ERP-Mezzanine für Innovationen“ und „ERP-Digitalisierung- und Innovationskredit“ kombiniert werden. Der Kredit wird nicht wie für Fördermittel üblich bei der KfW direkt beantragt, sondern über einen Finanzierungspartner, welcher im Folgeschritt die KfW zur Beteiligung einlädt.
ERP-Mezzanine für Innovation
Mezzanine ist eine Finanzierungsmethode, welche eine Mischung aus Fremd- und Eigenkapital meint. Dieses Fördermittel der KfW richtet sich an Unternehmen in mehrheitlich privatem Besitz sowie Freiberufler mit einer nachweislichen Marktpräsenz von mindestens 2 Jahren und einem Sitz in Deutschland. Das Finanzierungspaket wird ab einer Summe von 25.000 Euro vergeben und dient der Förderung neuer Produkt-, Prozess- und Dienstleistungsentwicklungen, welche sich vom Stand der Technik in der EU abheben oder für das Unternehmen neu und innovativ sind.
Hierzu zählen mitunter Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Kosten für Entwicklungs- oder Beratungsaufträge sowie andere externe Aufträge. Diese Fördermöglichkeit unterscheidet sich von anderen in der Art der Finanzierung. Gestaffelt wird das Finanzierungspaket in zwei Bausteinen: Dem Fremdkapital und dem Nachrangkapital (Eigenkapital, welches, nur wenn nötig zum Einsatz kommt). Die Auszahlung des Fremdkapitals erfolgt nach geprüftem Vertragsabschluss zu 100 % und erst dann darf die geplante Investition beginnen. Wie bei dem „KfW-Kredit für Wachstum“ als auch dem „ERP-Kredit für Digitalisierung und Innovation“ wird der Antrag für dieses Fördermittel bei einem Finanzierungspartner gestellt, welcher im Anschluss die KfW zur Teilnahme an der Finanzierung einlädt.
ERP-Kredit für Digitalisierung und Innovation
Dieses Fördermittel der KfW unterstützt deutsche KMU und Freiberufler bei der Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte oder auch Dienstleistungen. Es werden Digitalisierungsvorhaben gefördert, wie die Implementierung eines verbesserten IT-Konzeptes, 3D-Druck als innovative Ergänzung des Produktionsverfahrens oder auch der Ausbau innerbetrieblicher Datennetze zur Optimierung der Datenübertragungsrate. Die Kreditvergabe erfolgt ab einem Mindestbetrag von 25.000 Euro und einem Maximalbetrag von 25 Millionen Euro. Entscheidet sich ein Unternehmen schlussendlich für dieses Fördermittel, wird im ersten Schritt ein Finanzierungspartner aufgesucht, welcher anschließend den Kredit bei der KfW beantragt. Wird dieser nach Prüfung genehmigt, erfolgt die Auszahlung und das Vorhaben kann begonnen werden.
tradingtwins-Tipp
„Mehrstufige Verfahren, Bürokratie so weit das Auge reicht, umfangreiche Voraussetzungen und Sie wissen nicht, wo Sie in diesem Chaos beginnen sollen. Das Beantragen von Krediten, Zuschüssen und Co. ist in den meisten Fällen mit viel Zeit und Aufwand verbunden. Die Komplexität und der Überfluss an Informationen lässt den Antragstellenden schnell in Verzweiflung und Ratlosigkeit geraten. Um dieser Verwirrtheit vorzubeugen und sie überhaupt nicht entstehen zu lassen, ist das Aufsuchen einer Fördermittelberatung von Vorteil. Durch die qualifizierte Beratung gelangen Unternehmen nicht nur schneller an geeignete Fördermittel, sondern profitieren auch von kompetenter Unterstützung über den gesamten Prozess hinweg durch Antragsoptimierung und Coaching. “
Nicole
tradingtwins Redaktion
Das ist die BMWI Förderung für Digitalisierung
Um zu klären, was eigentlich BMWI und BAFA bedeuten, eine kurze Erklärung vorab: Gemeint sind zum einen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Beide bieten auf Landesebene Fördermöglichkeiten an - zu den meistgefragten Programmen gehören derzeit „go-digital“ und „go-inno“. Hierbei handelt es sich nicht wie üblich um einen finanziellen Zuschuss zur Anschaffung von materiellem Equipment. Vielmehr fördern beide Programme externe Beratungs- und Umsetzungsleistungen von autorisierten Beratungsstellen. Ebenfalls sehr beliebt ist die Förderung „Digital Jetzt“. Im Gegensatz zu den zuvor genannten Fördermitteln unterstützt „Digital Jetzt“ kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Form eines Zuschusses, der nicht zurückgezahlt werden muss. Bis auf „Digital Jetzt“ richten sich die Programme an Unternehmen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht mehr als 100 Mitarbeitende beschäftigen und im Vorjahr eine Jahresbilanzsumme oder einen Jahresumsatz von über 20 Millionen Euro erreichen konnten.
Digital Jetzt
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AngebotsvergleichDas Programm „Digital Jetzt“ richtet sich als Fördermittel zur Digitalisierung an mittelständische Unternehmen mit Niederlassung und/oder Sitz einer Betriebsstätte in der Bundesrepublik. Es dürfen nicht mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigt sein. Zur Auswahl stehen zwei Fördermodule: „Investition in digitale Technologien“ und „Investition in die Qualifizierung von Mitarbeitenden“. In dem Fördermodul „Investition in digitale Technologien“ werden Aufrüstungen in der Hardware sowie Software gefördert. Antragstellende Unternehmen haben bis zu 12 Monate Zeit das Digitalisierungsprojekt umzusetzen. Nach der erfolgreichen Verwendungsnachweisprüfung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses. Die maximale Fördersumme beläuft sich auf 50.000 Euro. Dieses Fördermodul umfasst eine Mindestfördersumme von 17.000 Euro.
Das zweite Fördermodul „Investition in die Qualifizierung von Mitarbeitenden“ dient, wie man dem Titel bereits ablesen kann, der Qualifizierung der Mitarbeiter eines Unternehmens für das Arbeiten mit digitalen Technologien: Von der Aneignung des nötigen Basiswissens für digitales Arbeiten bis hin zur Verbesserung zur Erarbeitung und Umsetzung der IT-Sicherheit und des Datenschutzes eines Unternehmens. Auch in diesem Fördermodul beläuft sich die maximale Fördersumme auf 50.000 Euro, die Mindestfördersumme beginnt hier allerdings bereits bei 3.000 Euro.
Fallbeispiel
Linda T. ist mit ihrem Unternehmen seit 5 Jahren in der Werbebranche tätig und beschäftigt mittlerweile 20 Mitarbeitende. Mit dem digitalen Wandel möchte nun auch sie ihr Unternehmen modernisieren und sucht nach einem finanziellen Hilfsmittel, um ihr Vorhaben zu unterstützen. Da sie mit ihrer bisherigen Ausstattung nicht das volle wirtschaftliche Potenzial ausschöpft, möchte sie ihre Software aktualisieren, um den Umgang mit „Big Data“ (großen Datenmengen) und Cloud-Anwendungen und Co. zu vereinfachen. Mithilfe der Fördermittelberatung hat Linda das Förderprogramm „Digital Jetzt“ kennengelernt.
Go-digital
277 und 2.275.324 Euro: Das ist die Anzahl der erfolgreich durchgeführten Beratungsprojekte und deren gefördertes Gesamtvolumen in den Jahren 2015/16. Von „go-digital“ ist hier die Rede - und dieses Fördermittel hat es in sich. Denn mit der zunehmenden Digitalisierung und den damit einhergehenden Prozessen holt go-digital Ihr Unternehmen genau dort ab, wo Sie es gerade am meisten benötigen.
Das Programm bietet drei unterschiedliche Fördermodelle an, um KMU in diversen Stadien der Digitalisierung unter die Arme zu greifen. Beantragende Unternehmen sollten ihre Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland haben, weniger als 100 Mitarbeitende beschäftigen und eine Jahresbilanzsumme von maximal 20 Millionen Euro im Vorjahr vorweisen können. Zudem gilt hier die Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung.
Auch Start-ups profitieren von diesem Fördermittel. Um einen Antrag stellen zu können, muss Ihr Start-up zunächst den oben genannten Anforderungen des BMWI entsprechen. Des Weiteren muss ein signifikanter Geschäftsbetrieb mit ausreichenden Umsätzen erkennbar sein. Unternehmen in der Gründungsphase sind damit von der Beratung im Rahmen von „go-digital“ ausgeschlossen.
Go-digital ist eine Beratungs- und Umsetzungsleistung, die Unternehmen bei der Realisierung digitaler Vorhaben unterstützen und zum Wachstum anregen soll. Das Programm verfügt über drei Module, die bei Bedarf miteinander kombiniert werden können.
IT-Sicherheit
In diesem Modul werden Prozessoptimierungen im IT-Dienstleistungsbereich gefördert, indem unter anderem eine Risiko- und Sicherheitsanalyse vorgenommen wird. Das verfolgte Ziel dieses Moduls ist es, Unternehmen zu den möglichen Risiken der Cyber-Kriminalität zu beraten und sie bezüglich der grundlegenden erforderlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen zu belehren.
Digitale Markterschließung
Seine konkrete Zielgruppe erreicht man heutzutage besser durch ein professionelles und geschicktes Online-Marketing. Dieses Modul leistet Unternehmen Beihilfe, um zeitgemäß und vor allem erfolgreich Kunden zu akquirieren und zu binden: Beginnend mit dem Aufbau einer professionellen Internet-Präsenz, einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie, dem Aufbau einer Website, Verkauf- und Dienstleistungsplattformen bis hin zu den Geschäftsprozessen eines Online-Shops, wie Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren. Ziel ist es, neue Märkte und Kundengruppen zu erschließen und mithilfe einer systematischen Vermarktung, Unternehmen gemäß dem digitalen Zeitalter wettbewerbsfähig zu machen.
Digitale Geschäftsprozesse
Ziel dieses Moduls ist es, möglichst alle Prozesse und Arbeitsabläufe im Unternehmen zu digitalisieren. Umgesetzt wird dieses Verfahren etwa durch die Einführung einer e-Business-Software für Unternehmen, um eine möglichst sichere Abwicklung von Daten intern im Unternehmen und auch extern, beispielsweise mit GeschäftspartnerInnen, zu erreichen.
Grundsätzliches zu den Beratertagen
Im ersten Schritt muss ein Förderschwerpunkt von mindestens 51 % auf ein Hauptmodul gelenkt werden. Anschließend sind in diesem Hauptmodul bis zu 20 Beratungstage förderfähig. Sollten Sie sich bei dem Hauptmodul für „Digitale Geschäftsprozesse“ oder „Digitale Markterschließung“ entschieden haben, so sind zwei Beratertage zu dem Thema „IT-Sicherheit“ zwingend durchzuführen. Eine Kombination des Hauptmoduls mit einem oder zwei Nebenmodulen ist möglich, die Förderfähigkeit beläuft sich bei einer Kombination auf 30 Tage. Grundsätzlich sind für den Beratungszeitraum maximal 6 Monate vorgesehen. Pro Beratertag ist ein Tagessatz von 1.100 Euro netto (ohne Umsatzsteuer) nicht zu überschreiten. Dieser wird zu 50 % vom Fördermittel übernommen. Fördermittelberatungen sind an dieser Stelle besonders hilfreich, da sie einen Überblick verschaffen und dem Bedarf entsprechend beraten und tatkräftig unterstützen!
Ein Rechen-Beispiel
Ein Unternehmen nimmt 15 Beratungstage à 1.000 Euro Beratungskosten pro Tag in Anspruch. Insgesamt ergeben sich Kosten von 15.000 Euro netto bzw. 17.850 Euro inklusive 19 % Umsatzsteuer (2.850 Euro). Von den 15.000 Euro netto übernimmt go-digital 50 %, das heißt 7.500 Euro. 17.850-7.500= 10.250 Euro müssen folglich auf eigene Kosten an die Beratungsstelle gezahlt werden.
Beratungstage | Kosten/Tag | Gesamtkosten inkl. 19 % Ust. | Eigenkostenanteil |
---|---|---|---|
15 | 1.000 Euro | 17.850 Euro | 10.250 Euro |
Go-Inno
Jedes Jahr gehen tausende Produkt- und Verfahrensinnovationen zahlreicher kleiner und mittelständischer Unternehmen an den Markt und fördern damit das Wirtschaftswachstum. Damit es künftig noch mehr werden, fördert das BMWI mit dem go-inno-Innovationsgutschein gezielt solche Unternehmen, die noch nicht über die nötigen Kapazitäten und das unabdingbare Know-how verfügen und bietet eine externe qualifizierte Innovationsberatung an. Welche Beratungsunternehmen vom BMWI autorisiert sind, erfahren Sie hier. Das BMWI übernimmt in dem 2-stufigen Beratungsprozess bis zu 50% der entstandenen Kosten. Im Mittelpunkt der Förderung stehen Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten und einer Jahresbilanz unter 20 Millionen Euro. Möchte man als Unternehmen Gebrauch von dem Innovationsgutschein machen, muss sich außerdem die Niederlassung oder mindestens ein Standort des Betriebs in Deutschland befinden. Ausgenommen von der Förderung sind die Branchen Landwirtschaft und Fischerei. Der „go-inno“ Beratungsprozess wird in zwei Stufen unterteilt:
- In der ersten Stufe wird von dem Beratungsunternehmen eine Potenzialanalyse durchgeführt. Diese dient unter anderem dazu, ein Stärken/Schwächen-Profil und einen Finanzierungsplan zu erstellen, um so die Erfolgsaussichten abschätzen zu können. Für diese Beratungsleistung werden vom BMWI maximal 10 Werktage und ein Wert von 5.500 Euro angesetzt.
- Im Anschluss an die Potenzialanalyse folgt das Realisierungskonzept. Auf Grundlage von Einschätzungen und Analysen des Marktes kann eine Technologiebewertung des Unternehmens stattfinden und darauf basierend ein externer geeigneter Technologiegeber ermittelt werden. Neben vielen weiteren Inhalten des Realisierungskonzeptes steht ebenfalls die Begleitung bei Gesprächen mit Kapitalgebenden wie Banken und Venture-Capital Gesellschaften im Vordergrund. Für diese zweite Leistungsstufe gibt das BMWI einen Richtwert von maximal 25 Werktagen und einen Maximalbetrag von 13.750 Euro vor. Für einen Beratungstag kommt das BMWI bei einer Summe von maximal 1.100 Euro zu 50 % auf. Die Umsatzsteuer ist von der Förderfähigkeit ausgeschlossen.