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Fördermittel Gastronomie: Gründung & Fördermöglichkeiten

Eine Existenzgründung ist immer mit Kosten verbunden. Angehende Gastronomen können hierbei jedoch auf finanzielle Unterstützung in Form von Fördermitteln und Förderkrediten setzen, egal ob Eigenkapitel vorhanden ist oder nicht, oder ob es sich um eine Gastronomie-Eröffnung, eine Gastronomie-Nachfolge oder die Finanzierung einer bereits bestehenden Gastronomie handelt. Wir bieten Ihnen alle Infos, über die mögliche Förderung einer Gastronomie-Gründung.

Erst ist es nur eine Idee, dann ein Wunsch, ja für manche vielleicht sogar ein lang gehegter Traum, der jetzt Realität werden soll: Ein eigenes Restaurant eröffnen, oder ein Hotel, ein Café, ein Bistro oder eine Bar. Egal um welchen Betrieb rund um das Hotel- und Gaststättengewerbe es sich handelt, Kosten und Investition fallen immer an. Meist steht deshalb zunächst die Frage nach der passenden Finanzierung im Raum und auch danach, wie und aus welcher Quelle diese notwendige Finanzierung aufgebracht werden kann, etwa wenn keinerlei Eigenkapital vorhanden ist.

Öffentliche Fördermittel für Gastronomie, Hotel und Co.

Frau hängt ein Geöffnet-Schild vor die Glastür eines Restaurants

Fördermittel oder auch Förderprogramme aus öffentlicher Hand können etwa Beihilfen, (rückzahlungsfreie) Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften und auch Fortbildungen oder Förderkredite sowohl für die Existenzgründung als auch für bereits bestehende Unternehmen sein. Diese Fördermittel können von jeglichen Gewerben zahlreicher Branchen genutzt werden. Auch Gastronomen und Hoteliers können sich für öffentliche Förderprogramme bewerben bzw. die Fördermittel für die Gastronomie in Anspruch nehmen. Sie sind auf der Suche nach der passenden Förderung für eine Gastronomie-Gründung? Unser Anbietervergleich für Fördermittelberater hilft!

Häufig denken Gastronomen gar nicht an die vielfältigen Fördermöglichkeiten, die sich ihnen bieten. Viele denken vielleicht zunächst nur daran, einen entsprechenden Firmenkredit bei der eigenen Hausbank zu beantragen. Natürlich wird ein solcher Schritt, je nach Ausgangslage, in vielen Fällen dennoch notwendig sein. Jedoch sollten Existenzgründer im Hotel- und Gastgewerbe keinesfalls auf mögliche öffentliche Fördermittel und zusätzliche Zuschüsse verzichten, da die Vorteile klar auf der Hand liegen.

Förderung Gastronomie: So profitieren Sie durch Fördermittel in der Gastronomie

  • Auch Existenzgründer ohne Eigenkapital erhalten finanzielle Unterstützung.
  • Es besteht die Möglichkeit, deutlich längerer Laufzeiten für Kredite zu vereinbaren.
  • Wer keine Sicherheiten besitzt, gelangt durch Bürgschaften einfacher an eine Finanzierung.
  • Zinsen für Kredite sind niedrig und können zudem für bis zu 20 Jahre festgeschrieben werden.
  • Die ersten Jahre sind teilweise tilgungsfrei, sodass nur Zinszahlungen geleistet werden müssen.
  • Zuschüsse müssen in einigen Fällen von vornherein nicht zurückgezahlt werden.

Fördermittel­beratung: Nichts dem Zufall überlassen!

Mann und Frau lassen sich beraten

Mit einer umfassenden Fördermittelberatung durch Experten gelangen Gewerbetreibende bzw. Existenzgründer von Gastronomie und Hotel schnell und unkompliziert an passende Förderprogramme und mögliche Zuschüsse, die sonst vielleicht unentdeckt geblieben wären. Eine umfassende vorherige Fördermittelberatung ist vor allem auch dann immer ein wichtiger Schritt für Gastronomen und Hoteliers, um bei der Antragstellung der entsprechenden Förderprogramme keinerlei Fehler zu machen. Wer zu voreilig den Antrag selbst ausfüllen und einreichen möchte, läuft Gefahr, dass der Fördermittelantrag aufgrund von Formfehlern möglicherweise abgelehnt wird. Die Fördermittelberater unterstützen und helfen bei den Anträgen, sodass hier nichts dem Zufall überlassen wird. Wer vorab selbst einmal schauen möchte, welche Förderprogramme aktuell oder regelmäßig angeboten werden, findet auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die Förderdatenbank des Bundes, der Länder und der EU.

Förderungen für Investitionen und Energieberatung

Ob der Wunsch nach einer kleineren oder größeren Gründung bzw. Gastronomie-Eröffnung besteht, Investitionen in die Ausstattung, in Geräte und Lüftungsanlagen gehören zu den ganz und gar nicht geringen Kostenpunkten. Der Austausch betrieblicher Energiefresser bzw. die grundsätzliche Anschaffung energiesparender Geräte schont nicht nur langfristig die Betriebskasse, sondern auch Umwelt und Klima. Wer also in puncto Energie den grünen Daumen hat, kann hier zusätzlich von Förderungen und Zuschüssen profitieren.

Zuschüsse für Lüftungsanlagen

Zu den essenziellen Anschaffungen und Investitionen zählen neben Herd, Theke und Co. ebenfalls in der Gastronomie: Lüftungsanlagen. Gastronomen können auch hierbei mithilfe von Förderprogrammen auf Unterstützung und Bezuschussung hoffen, u.a. durch die Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) oder auch die DBU (Deutsche Bundesstiftung Umwelt).

Zuschüsse oder Förderungen beim Kauf oder bei der Sanierung der Lüftungsanlagen in Höhe von bis zu 30 % oder sogar bis zu 100.000 Euro sind möglich, je nach Förderprogramm und Erfüllung entsprechender Voraussetzungen. So setzt etwa die BAFA für die Bewilligung einer Förderung der Abluft voraus, dass die Anlagen über eine Wärmerückgewinnung verfügen, eine Investition von mindestens 20.000 Euro netto erfordern und auch eine entsprechende Mindest-Energieeffizienz der Anlagen (Ventilatoren) eingehalten wird.

tradingtwins-Lesetipp

Genussvoll durchstarten: Die perfekte Ausstattung für Gastronomien

Ob Neugründung oder laufender Betrieb: Wir informieren, was Sie bei Anschaffungen und Investitionen für Restaurant, Café, Hotel & Co. beachten müssen und bringen Sie mit qualifizierten Anbietern in Kontakt – kostenlos & unverbindlich.

Überblick über wichtige Produkte für die Gastronomie

Berufsgenossenschaft Gastronomie

Gesetzlich versicherte Branchen der BGN sind nicht nur Hotel- und Gaststätten­gewerbe, sondern auch die Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie (Nahrungsmittel­herstellung), das Bäcker- und Konditorenhandwerk, die Fleischwirtschaft, die Tabakindustrie sowie Schausteller- und Zirkusbetriebe (Schausteller und Richtmeister). Alle Unternehmens­beschäftigten der genannten Branchen sind bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der BGN versichert.

Wer eine Gastronomie eröffnen möchte, wird sich auch mit wichtigen Themen wie möglichen Unfällen, deren Verhütung und Arbeitsschutz auseinandersetzen müssen, sodass hier eine wichtige Anlaufstelle die zuständige gesetzliche Unfallversicherung, die BGN (die Berufs­genossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe) ist. Wie wichtig Sicherheit und Unfallschutz im Betrieb ist, ist den meisten Gründern und Gastronomen sicher von Anfang an bewusst. Doch sollten die Themen Arbeitsschutz, Sicherheit sowie Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten im Hotel- und Gastro-Betrieb auch anhaltend von hoher Bedeutung sein. Was manche der gesetzlich Versicherten der BGN möglicherweise (noch) nicht regelmäßig nutzen: Die Genossenschaft bietet immer wieder hilfreiche Seminare an. Für ein gesundes und sicheres arbeiten im Hotel- und Gaststätten­gewerbe werden etwa unterschiedliche Seminare rund um die Themen „Branchen­spezifische Gefährdungen“, „Arbeitsorganisation“ oder „Aufgabengestaltung“ angeboten. Gerade Existenzgründer, die eine Gastronomie eröffnen möchten bzw. neu eröffnet haben, können hier von wichtigen brancheninternen Impulsen profitieren.

Förderung Gastronomie-Gründung: ALG I und ALG II

Anhand von Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, können insbesondere diejenigen Existenzgründer und Existenz­gründerinnen unterstützt werden, die ALG I oder ALG II beziehen und eine Gastronomie eröffnen möchten. Hierbei handelt es sich etwa um ein sogenanntes Einstiegsgeld, einen Investitionszuschuss oder einen Gründungszuschuss. In diesem Fall ist das Jobcenter und die Agentur für Arbeit Geber des Zuschusses für Existenzgründer in der Gastronomie. Selbstverständlich sollte in diesem Vorhaben stets Rücksprache mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter gehalten werden, denn es gilt auch hier einiges an Voraussetzungen zu beachten und zu erfüllen. Wer etwa seinen bestehenden Job kündigt, nun schnellstens eine Gastronomie eröffnen möchte und zeitgleich auf entsprechende Zuschüsse hofft, riskiert meist erst mal eine Sperrfrist von drei Monaten, in denen grundsätzlich gar nichts zugeschossen wird.

Förderung für die Gastronomie-Gründung: die Ermessens­entscheidung

Zwei Männer sitzen an einem Tisch und sprechen über Verträge

Darüber hinaus liegt bei Bezug von Arbeitslosengeld I und II die Bewilligung von Zuschüssen im Ermessen der Agentur für Arbeit und des Jobcenters. Angehende Existenzgründer, die ALG I oder ALG II erhalten, haben keinen rechtlichen Anspruch auf Förderung bzw. Bezuschussung. Wer jedoch ambitioniert ist, ein Konzept und beispiels­weise einen Businessplan vorweisen kann bzw. diesen ausarbeitet, hat bessere Chancen auf entsprechende Zuschüsse. Bei Bewilligung der Zuschüsse werden diese u.a. monatlich, bis zu 14 Monate lang, als Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter gezahlt. Ebenfalls kann ein Investitionszuschuss bewilligt werden. Dieser wird einmalig bis zu einer Höhe von 5.000 Euro gezahlt und soll Kosten für nötige Sachgüter abdecken, u.a. Geräte und Ausstattungen, in die im Zuge der Existenzgründung investiert werden muss, bzw. die beschafft werden müssen.

KfW Förderung für die Gastronomie: Förderkredite

Ob man nun selbst gründet oder die Nachfolge eines Betriebes übernimmt, die passende Finanzierung zur Existenz­gründung oder Nachfolge ist entscheidend. Erste Anlaufstelle kann dabei die KfW-Bank sein, die zahlreiche Förderangebote und günstige Förderkredite für Unternehmen und Gründer anbietet. Bei der KfW-Bank handelt es sich nicht direkt um eine klassische Bank. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, wofür die Abkürzung der drei Buchstaben steht, ist laut Grundlage eine Anstalt des öffentlichen Rechts und die weltweit größte nationale Förderbank. Sie entstand 1948, nach dem Zweiten Weltkrieg, als sich die Wirtschaft in Deutschland auf einem absoluten Tiefstand befand und die USA ein umfangreiches Förderprogramm für den Wiederaufbau Europas beschlossen. Durch Zuschüsse und günstige Kredite sollte die Wirtschaft und der Aufbau u.a. neuer Unternehmen damals wie heute unterstützt und gefördert werden.

Damals war das besagte Wirtschafts­förderungsprogramm unter dem Begriff Marshallplan bekannt, der sich heute offiziell European Recovery Program nennt, oder auch abgekürzt: ERP. Durch ein bereitgestelltes und vom Bund verwaltetes Sondervermögen wurde die eigens dafür gegründete KfW mit der Zuteilung des ERP-Kapitals beauftragt. Dieses Sondervermögen betrug 2007 etwa 12 Milliarden Euro. Beaufsichtigt wird die KfW vom Bundesministerium der Finanzen oder auch umgangssprachlich Finanzamt.

tradingtwins-Tipp: Profitieren Sie von der KfW-Förderung für die Gastronomie

„Wer immer schon eine eigene Gastronomie eröffnen wollte, muss von seinem Vorhaben übrigens nicht zwangsläufig abrücken, nur weil er kein Eigenkapital vorweisen kann. Die KfW-Bank unterstützt in vielen Fällen, auch in den vermeintlich hoffnungslos erscheinenden. Dies belegt die Kreditanstalt sogar immer wieder selbst, durch zahlreiche Erfolgs- und Fallbeispiele. Eine junge Gastronomin, welche die Nachfolge eines alteingesessenen Cafés in Thüringen antrat, spricht im KfW-Ratgeber „Fördern“ davon, dass die Finanzierung ihre größte Sorge war. Da sie über keinerlei Eigenkapital verfügte, rechnete sie bereits damit keinen Kredit zu erhalten. Mit dem KfW-Förderkredit für Existenzgründer klappte es dann aber doch mit der Erfüllung ihres Traumes von der Nachfolge und damit einer eigenen Gastronomie. Weitere ermutigende Beispiele und viele Informationen rund um die Gründung und Nachfolge finden sich auf der Website der KfW.“

Stephanie

Stephanie

tradingtwins Redaktion

ERP-Kredite der KfW: StartGeld, Kapital und Universell (KfW-Corona-Hilfe)

Die KfW-Bank hält ein umfangreiches Portfolio unterschiedlicher Förderprogramme - auch mit Fördermitteln für die Gastronomie - bereit. Die Themen reichen dabei von Gründung und Nachfolge, Erweitern und Festigen, Auslands­vorhaben über die Förderung der Bereiche Innovation und Digitalisierung, Energie und Umwelt, Wohnwirtschaft, kommunale Unternehmen bis hin zu brisanten Themen wie die KFW Corona-Hilfe für Unternehmen und der Beteiligungs­finanzierung für StartUps und kleine Unternehmen. Gründer und junge Unternehmen werden u.a. mit drei unterschiedlichen Förderkrediten (ERP-Kredite) von der KfW-Bank in ihrem Vorhaben finanziell unterstützt.

Eine Pflanze wächst aus Geldmünzen in zwei Händen

ERP-Kredit: StartGeld

Wer ohne Mittel gründen oder seinen Betrieb bis zu 5 Jahre nach Gründung festigen möchte, liegt mit dem ERP-Kredit: Startgeld der KfW-Bank richtig. Für das StartGeld ist kein Eigenkapital erforderlich. Zudem sorgt die KfW für einen erleichterten Kreditzugang und übernimmt 80 % des Kreditrisikos. Finanziert werden Investitionen sowie laufende Kosten mit bis zu 125.000 Euro.

Frau schüttelt Bankangestelltem lächelnd die Hand

ERP-Kapital: Gründung

Ein attraktiver Gründungskredit, für diejenigen, die bereits über eigene finanzielle Mittel (u.a. auch aus anderen Krediten oder KfW-Krediten) verfügen und gründen oder ihren Betrieb bis zu 3 Jahre nach Gründung festigen möchten. Dafür stehen dann mithilfe der KfW im besten Fall bis zu 500.000 Euro zur Stärkung des Eigenkapitals zur Verfügung und in den ersten 7 Jahren müssen nur Zinszahlungen statt Tilgungsraten geleistet werden. Die KfW übernimmt hierbei zudem 100 % des Kreditausfallrisikos.

mann tippt rechnungen ein

ERP-Kredit: Universell

Der Gründerkredit-Universell richtet sich an junge Unternehmen, die nicht länger als 5 Jahre am Markt sind. Durch die aktuelle Corona-Krise, die insbesondere Gastronomien und Hotels schwer zu schaffen macht, bietet die KfW diesen Kredit auch als Corona-Hilfe für Anschaffungen und laufende Kosten an. Individuell abhängig von Bonität und Sicherheiten ist hier ein reduzierter Zinssatz von 1,00 bis 2,12 % p.a. möglich. Zudem übernimmt die KfW bis zu 90 % des Bankenrisikos.

KfW-Kredite und Rückzahlungen in der Corona-Krise

Aktuelle Infos

Wichtige, aktuelle Informationen zu den Corona-Hilfen für die Gastronomie und Hotellerie - u.a. zum KfW-Schnellkredit und den Krediten des KfW-Sonderprogramms - hält der DEHOGA Bundesverband (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.) auf seiner Website bereit. Ebenso können alle Unternehmen aktuelle Informationen zu den Corona-Hilfen und Überbrückung­shilfen direkt auf der Website der Bundesministerien einsehen.

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Sophie Köhler
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