Steuerfreier Zuschuss: Kann der Arbeitgeber das Fitnessstudio bezahlen?
Gesunde und zufriedene Mitarbeitende sind für Unternehmen ein wichtiger Erfolgsfaktor. Arbeitgeber können zur Gesundheit ihrer Belegschaft beitragen und werden dabei von Staat und Krankenkassen unterstützt. tradingtwins informiert, wie Sie als Arbeitgeber ein Fitnessstudio steuer- und sozialabgabenfrei bezuschussen können.
Für Eilige
Ein Zuschuss zum Fitnessstudio für Mitarbeitende ...
- kann durch den Arbeitgeber in Form eines steuerfreien Sachbezugs von bis zu 50 Euro im Monat gewährt werden.
- kann alternativ durch betriebliche Gesundheitsförderung umgesetzt werden - allerdings nur für einzelne, zertifizierte Kurse.
- bringt eine Reihe von Vorteilen für Arbeitgeber mit sich.
- kostet den Arbeitgeber zunächst Geld. Jedoch profitieren Arbeitgeber von zufriedenen und gesunden Mitarbeitenden, die seltener krank sind. So sparen Sie beispielsweise Kosten für Krankheitstage.
- kann bequem über Corporate Benefits Dienstleister organisiert werden.
Kann der Arbeitgeber steuerfreie Zuschüsse zum Fitnessstudio leisten?
Die kurze Antwort auf die Frage, ob Arbeitgeber das Fitnessstudio für Mitarbeitende bezuschussen können, lautet ja. Allerdings gibt es Bedingungen, wenn der Arbeitgeber das Fitnessstudio zahlt. Welche Möglichkeiten bestehen und wie das funktioniert, sehen wir uns im Folgenden an.
Steuerfreier Zuschuss zum Fitnessstudio: 2 Möglichkeiten
Ein steuer- und sozialabgabenfreier Zuschuss zum Fitnessstudio für Mitarbeitende kann auf zwei Arten realisiert werden: Als Sachbezug (gemäß § 3 Nr. 34 des EStG) oder - mit einigen Einschränkungen - im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (gemäß § 20 und 20b SGB V):
Zuschuss als Sachbezug
- Einhaltung der Freibetragsgrenze von 50 Euro pro Person und Monat
- Ausstellung durch Gutscheinkarten oder
- Arbeitgeber ist Vertragspartner des Fitnessstudios
Betriebliche Gesundheitsförderung
- Einhaltung der Freibetragsgrenze von 600 Euro pro Person im Jahr
- Keine Übernahme der Mitgliedsbeiträge, sondern einzelne Kurse
- Steuerfrei sind Angebote im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, die im „Leitfaden Prävention“ gem. § 20 und 20b SGB V erfasst sind
- Muss im Lohnkonto geführt werden
Steuerfreier Sachbezug Fitnessstudio: So geht's
Arbeitgeber dürfen nach § 8 Abs. 1 EStG (Einkommensteuergesetz) ihren Mitarbeitenden pro Kalendermonat steuerfreie Sachbezüge bis zu 50 Euro einräumen. Diese „müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden“ und in Form von Gutscheinen oder Geldkarten ausgestellt werden. Eine Barauszahlung oder Erstattung der Kosten aufs Konto ist nicht gestattet.
Sollten die Mitarbeitenden bereits einen eigenen Vertrag mit einem Fitnessstudio abgeschlossen haben, können Unternehmen den Mitarbeitenden einen monatlichen Gutschein von 50 Euro für ein Fitnesscenter ausstellen. Eine Erstattung der Mitgliedsgebühr an den Mitarbeitenden ist nicht zulässig.
Erlaubt ist auch, dass Unternehmen selbst Verträge mit Fitnessstudios abschließen und die 50 Euro pro Arbeitnehmer an ein Fitnesscenter überweisen. Diese können dann frei an allen Geräten trainieren, ohne Einschränkungen an Kursen teilnehmen und individuelle Sportarten ausprobieren.
Beliebt sind alternativ Sachbezugskarten von Corporate Benefit Anbietern für Mitarbeitende. Zu den Partnern gehören häufig auch Fitnessstudios. Wichtig zu wissen ist, dass das steuerfreie Maximum mit den 50 Euro fürs Fitnesscenter ausgereizt ist. Andere Sachbezüge wie Shopping- oder Tankgutscheine können die Mitarbeitenden für den Monat nicht mehr steuerfrei nutzen.
Betriebliche Gesundheitsförderung: So geht's
Unternehmen können jährlich bis zu 600 Euro steuer- und sozialabgabenfrei pro Arbeitnehmer für gesundheitliche Präventionsmaßnahmen übernehmen. Dabei handelt es sich jedoch um eine freiwillige Leistung, auf die der Arbeitnehmer keinen Anspruch hat. Die Leistungen für die Kostenübernahme sind im Fünften Sozialgesetzbuch definiert und sollen holistisch für den gesamten Körper sein. Einseitige Sportarten oder Gerätetraining sind von der Förderung ausgeschlossen. Somit ist eine individuelle bzw. pauschale Kostenübernahme für ein Fitnessstudio ausgeschlossen. Zu den geförderten Maßnahmen gehören zum Beispiel:
- Bewegungs- oder Ernährungsprogramme
- Kurse zur Stressbewältigung und Entspannung
- Seminare zur Sucht-Einschränkung
Findet ein förderfähiger Kurs in einem Fitnessstudio statt, können Mitarbeitende in Absprache mit Unternehmen den Kurs besuchen und sich nachträglich die Kosten erstatten lassen, sofern nicht bereits die Krankenkasse einen Zuschuss geleistet hat. Die Beschäftigten müssen den Unternehmen eine vom Kursleitenden unterschriebene Teilnahmebescheinigung über den zertifizierten Kurs aushändigen. Sie als Arbeitgeber müssen alle Leistungen im Lohnkonto vermerken.
Sachbezug und betriebliche Gesundheitsförderung gleichzeitig?
Gut zu wissen: Die Kombination von Sachbezug fürs Fitnessstudio sowie der betrieblichen Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber ist zulässig. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Gesetze, die zwei Ziele verfolgen. So ist es möglich, dass Max Mustermann seinen Sachbezug nutzt, um ins Fitnessstudio zu gehen, statt ihn beispielsweise monatlich im Supermarkt einzusetzen. Wenn sein Arbeitgeber zusätzlich betriebliche Gesundheitsförderung anbietet, dann ist diese Leistung losgelöst vom Sachbezug und kann voll ausgeschöpft werden.
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Mitarbeiterangebote sind beliebte Mittel für Arbeitgeber, Wertschätzung zu zeigen. Viele Anbieter von Corporate Benefits kooperieren mit Fitnessstudios, sodass Sie auch in puncto Gesundheit Ihren Mitarbeitenden etwas Gutes tun können. Wir helfen Ihnen, passende Anbieter für Ihren Betrieb zu finden. So funktioniert's:
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Welche Vorteile haben Arbeitgeber vom Fitnessstudio-Zuschuss?
Vorteile, die sich auf die Mitarbeitenden auswirken, wirken sich im nächsten Schritt auf das Unternehmen aus. Zufriedene und gesunde Mitarbeitende, die sich mit dem Unternehmen identifizieren und sich wertgeschätzt fühlen, sind der Schlüssel für einen langfristigen Erfolg. Das zeigt auch der Fehlzeiten-Report 2022 der AOK.
Fehlzeiten-Report 2022
Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) hat im Frühjahr 2022 eine repräsentative Umfrage unter 2.500 Erwerbstätigen durchgeführt. Der zentrale Befund des Reports lautet, dass „Beschäftigte, die ihrem Unternehmen eine hohe Sozialverantwortung bescheinigen, [...] leistungsbereiter, zufriedener und gesünder“ sind. Dazu sagt die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann: „Moderne Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber engagieren sich gesellschaftlich und übernehmen Verantwortung für die Gesundheit ihrer Beschäftigten, gerade auch in den aktuellen Krisenzeiten. Dagegen sind Unternehmen, die die Gesundheit ihrer Beschäftigten immer noch für deren Privatsache halten, längst old school.“
Aus dem Report geht auch hervor, dass die zweithäufigste Einzeldiagnose im Jahr 2021 Rückenschmerzen waren. 6,1 Prozent der Krankmeldungen sind darauf zurückzuführen und machten anteilig sogar 5,9 Prozent der AU-Tage aus. Wie im Abschnitt Vorteile für die Mitarbeitenden erklärt, kann Firmenfitness Rückenbeschwerden lindern und in der Folge zu weniger Fehltagen führen. Somit ist ein Arbeitgeberzuschuss fürs Fitnessstudio eine lohnenswerte Investition! Wir helfen Ihnen gerne, den passenden Anbieter für Mitarbeiterbenefits zu finden. Ganz einfach funktioniert das mit unserem kostenlosen Angebotsvergleich!
Vorteile für Arbeitgeber im Überblick
- Mitarbeiterbindung ans Unternehmen: Zufriedene Mitarbeitende kündigen weniger häufig
- Reduzierung der Krankheitstage und Fehlzeiten der Mitarbeitenden
- Corporate Benefits steigern Ihre Attraktivität als Arbeitgeber
- Als Sachbezug können Sie den Zuschuss als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen
- Sie zahlen keine Steuer und Sozialabgaben auf die Sachbezüge fürs Fitnessstudio und die betriebliche Gesundheitsförderung
- Je nach Fitnessstudio gibt es flexible Verträge, die sich an Ihre Bedürfnisse / die Ihrer Mitarbeitenden anpassen. So können Sie die im Preis enthaltenen Leistungen auf die Wünsche der Belegschaft abstimmen und im besten Fall die Bereitschaft erhöhen, am Fitnessprogramm teilzunehmen.
Welche Vorteile haben Mitarbeiter von Firmenfitness?
Warum sollte das Fitnessstudio vom Arbeitgeber bezuschusst werden? Hört man beim Mittagessen nicht oft genug, dass eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio mal wieder nicht genutzt wird? Oder dass der Vorsatz, endlich mit Sport anzufangen, auf dem Sofa endet?
Ihre Mitarbeitenden profitieren auf unterschiedliche Weise von Firmenfitness. Zunächst einmal haben Sie als Arbeitgeber die Möglichkeit, mit einigen Fitnessstudios ein passgenaues Angebot für die Mitarbeitenden zu erstellen. Das holt möglicherweise auch Fitnessmuffel ab oder Mitarbeitende, die eine eigene Mitgliedschaft nicht (mehr) nutzen. Teamgeist motiviert, gemeinsam vor oder nach der Arbeit zum Sport zu gehen. Ihre Mitarbeitenden sparen Beiträge fürs Fitnessstudio, die sie selbst vielleicht nicht bereit sind zu zahlen. Sie ermöglichen mit dem Arbeitgeberzuschuss den Zugang zum Fitnessstudio. Mitarbeiterangebote sorgen zudem immer für eine gesteigerte Mitarbeiterbindung und zeigen eine Wertschätzung der Arbeitgeberseite. Außerdem sorgen steuerfreie Zuwendungen für eine indirekte Gehaltserhöhung in Form einer Nettolohn-Optimierung..
Der wesentlichste Punkt ist jedoch die körperliche und mentale Gesundheit. Rückenprobleme, ausgelöst durch sitzende Tätigkeiten, werden beispielsweise gelindert. Außerdem wirkt Sport gegen Stress, hilft beim Konzentrieren und stärkt das Immunsystem. Zudem ist man weniger krank und fühlt sich zufriedener und ausgeglichener. Die Vorteile, die Sport bzw. Fitness mit sich bringen, sind also zahlreich.
Welche Kosten entstehen für den Arbeitgeber?
Entscheiden Sie sich dafür, Ihren Mitarbeitenden eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio über einen steuerfreien Sachbezüge zu finanzieren, kostet Sie das zunächst den Wert der Leistung - also maximal 50 Euro pro Mitarbeitendem. Wenn Sie den Zuschuss über einen Corporate Benefit Anbieter bereitstellen, kommen die Kosten für den Service des Anbieters hinzu. Diese liegen bei etwa 1 bis 5 Euro pro Mitarbeitendem und Monat Wenn Sie Ihren Mitarbeitenden einzelne, zertifizierte Kurse in Fitnessstudios im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung finanzieren, variieren die Kosten. Nicht jeder Arbeitnehmer in Ihrem Betrieb wird die Gesundheitsleistungen im maximalen Wert von 600 Euro / Jahr in Anspruch nehmen.
Unser Tipp: Es lohnt sich, bei den Mitarbeitenden zu erfragen, ob Bedarf an einem Fitnessstudio oder Firmenfitness vorhanden ist. Falls nicht, können Sie Ihrer Belegschaft Ihre Wertschätzung mit anderen Mitarbeiterangeboten zeigen. Professionelle Corporate Benefits Anbieter haben den Vorteil, dass Ihre Belegschaft flexibel zwischen verschiedenen Mitarbeitervorteilen wählen kann. So können Sie jedem Mitarbeitenden zielgerichtet eine Freude machen.
Wie können Arbeitgeber die Fitness der Belegschaft fördern?
Nicht jeder Mitarbeitende lässt sich vom Fitnesszuschuss des Arbeitgebers überzeugen. Dabei empfiehlt die WHO, dass wir pro Woche 150 Minuten körperlich aktiv sein sollten. Einige Anregungen, wie Ihre Belegschaft (auch während der Arbeit) aktiver sein kann, haben wir hier zusammengestellt:
- Spielerische Challenges unter den Mitarbeitenden erstellen, zum Beispiel durch Fitnesstracker.
- An Aktionen von Krankenkassen teilnehmen. Die AOK hat zum Beispiel einmal im Jahr eine Mitmachaktion in Kooperation mit dem ADFC „Mit dem Rad zur Arbeit“. Auch hier können Teams antreten und Sachpreise gewinnen.
- Dienstfahrräder zur Verfügung stellen.
- Betriebliche Gesundheitsförderung anwenden, auch inhouse durch Kurse oder einen Gesundheitsmanager.
- Teilnahme an städtischen Sportevents wie Charity-Läufen und Halbmarathons.
- Höhenverstellbare Schreibtische, sodass die Mitarbeitenden immer wieder die Position wechseln können.
- Deskbike oder Laufband anstelle eines Schreibtischstuhls, damit nicht acht Stunden am Tag vor dem Schreibtisch gesessen wird. Im Büro könnten beispielsweise ein oder zwei solcher „Bewegungsplätze“ als Angebot eingerichtet werden.
- Sollten Sie Platz im Unternehmen haben, besteht auch die Möglichkeit, einen eigenen Fitnessraum einzurichten.
FAQ
Warum sollten Arbeitgeber ein Fitnessstudio für Arbeitnehmer zahlen?
Gesunde und zufriedene Mitarbeitende sind für Unternehmen von großem Wert. Tatsächlich sorgen jedoch krankheitsbedingte Ausfälle für Milliarden-Einbußen auf Arbeitgeberseite. Laut Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft (IWD) zahlten Unternehmen im Jahr 2021 Bruttogehälter von „fast 65 Milliarden Euro an krankgeschriebene Mitarbeiter und führten für sie 13 Milliarden Euro an Sozialversicherungsbeiträgen ab“.
2022 waren DAK-Versicherte im Schnitt 20 Tage krank, die Techniker Krankenkasse verzeichnete im Schnitt 19 Fehltage. Die häufigsten Ursachen für die Fehltage waren Atemwegserkrankungen, Probleme mit dem Muskel-Skelett-System (Rückenbeschwerden) und psychische Probleme. Damit ist das Jahr 2022 ein trauriges Rekordjahr. Ist Gesundheit also Privatsache der Mitarbeitenden? Nein. Das sehen auch der Staat und die Krankenkassen so und räumen Unternehmen gesetzliche Möglichkeiten ein, Gesundheitsleistungen für ihre Mitarbeitenden anzubieten. Sport und Fitness tragen erwiesenermaßen zur physischen und psychischen Gesundheit des Einzelnen bei. Unterstützen Arbeitgeber ihre Belegschaft mit einem Zuschuss zum Fitnessstudio, leisten sie auch einen Beitrag zur Gesundheitsprävention. Welche Möglichkeiten es gibt und wie das funktioniert, erklären wir Ihnen.
Welche Möglichkeiten gibt es, Sachbezüge zu gewähren?
Die steuerfreien Sachbezüge von bis zu 50 Euro pro Monat dürfen nicht bar ausgezahlt oder aufs Konto überwiesen werden, sonst sind sie steuerpflichtig. Stattdessen sind Gutscheinkarten, Tankgutscheine und Einkaufsgutscheine erlaubte Mittel, Sachbezüge zu gewähren. Zahlreiche Corporate Benefit Anbieter wie Belonio, Spendit oder Edenred bereichern den Markt und bieten mit Partnerunternehmen attraktive Sachbezüge für Mitarbeitende. Darunter finden sich auch Angebote für Fitnessstudios.
Was ist der Unterschied zwischen einem Zuschuss zum Fitnessstudio als Sachbezug und BGF?
Der Unterschied zwischen den Zuschüssen zum Fitnessstudio und der betrieblichen Gesundheitsförderung liegt in den Gesetzen begründet.
Die betriebliche Gesundheitsförderung basiert auf dem „Leitfaden Prävention“ des Verbands der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen gemäß § 20 und 20b SGB V. Es werden gezielt gesundheitsfördernde Maßnahmen unterstützt, die klar definiert sind. Der Arbeitgeber darf für jeden Arbeitnehmenden pro Jahr 600 Euro (§ 3 Nr. 34 des EStG) für spezielle gesundheitsfördernde Angebote steuer- und abgabenfrei erstatten. Allerdings müssen die Kurse in der Regel zertifiziert und holistisch konzipiert sein.
Fitnessstudios fallen nicht unter den Leitfaden Prävention. Dafür greifen hier die steuerfreien Sachbezüge von bis zu 50 Euro pro Kalendermonat. Diese sind im EStG § 8 geregelt. Die Sachbezüge sind nicht zwangsläufig an ein Fitnesscenter gekoppelt. Sie bieten lediglich die Option, ein Fitnesscenter zu nutzen. Die gesetzliche Regelung beschäftigt sich - im Gegensatz zur betrieblichen Gesundheitsförderung - vor allem mit der Frage, wann Sachbezugskarten steuerfrei sind.
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