TSE Kasse: FAQ zur Sicherheitseinrichtung für Kassensysteme
Rund um die TSE Kasse gibt es viele Fachbegriffe, Gesetze, Fristen und damit verbundene Unklarheiten. Wir stellen die wichtigsten Fragen rund um die Sicherheitseinrichtung für Kassen und geben Antworten.
Für Eilige
Das Wichtigste zur TSE Kasse kompakt zusammengefasst
- Jeder, der in seinem Geschäft seine Bargeldeinnahmen mit einer Registrierkasse oder einem Kassensystem verzeichnet, braucht eine TSE.
- Eine TSE kostet als Hardware ab 219 Euro, für cloudbasierte Lösungen gibt es unterschiedliche Preismodelle.
- Wenn Sie keine TSE haben, droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.
- Jede TSE benötigt ein Zertifikat, sonst darf sie nicht vertrieben und eingesetzt werden.
- Bei uns finden Sie 100 % finanzamtkonforme TSE Kassen. Beantworten Sie nur wenige Fragen zur Ihrem Geschäftsmodell und erhalten Sie passende Angebote.
Was ist eine TSE Kasse?
Einmal vorweg, damit es keine Verwirrung gibt: Es gibt nicht die eine TSE Kasse. Die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Sicherheitsmodul, mit denen Kassensysteme und Registrierkassen ausgestattet sein müssen. Sie ist neben der Belegausgabepflicht und der Kassenmeldepflicht ein weiteres Instrument gegen Manipulation von Umsätzen und Steuerhinterziehung.
Die technische Sicherheitseinrichtung in Kassensystemen sorgt dafür, dass eine nachträgliche Bearbeitung oder Löschung von Einträgen in der Kasse nicht möglich ist bzw. auffällt. Dafür werden alle Geschäftsvorgänge an der Kasse aufgezeichnet, mit einer fortlaufenden Nummer versehen und protokolliert. Werden nun nachträgliche Änderungen und Löschungen von bestehenden Einträgen vorgenommen, entstehen Lücken im Protokoll, die jedes Finanzamt stutzig machen.
Wer braucht eine TSE Kasse?
Jeder Ladenbesitzer, sei es in Einzelhandel oder Gastronomie, der Bargeldeinnahmen hat und diese über eine Registrierkasse oder ein Kassensystem verzeichnet, muss eine TSE Kasse benutzen. So ist es in der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) § 1 geregelt. Die offene Ladenkasse ist von der TSE ausgenommen. Logisch, denn sie besteht lediglich aus einer Geldkassette. Alle Einnahmen, Ausgaben, Tagesabschlüsse etc. werden handschriftlich geführt. Das ist in Deutschland erlaubt, wenn auch gut beäugt von den Finanzämtern.
Auch wenn Sie zur Nutzung einer TSE verpflichtet sind, sobald Sie mit einer Kasse arbeiten, wird sich für Sie im laufenden Alltagsgeschäft nichts ändern. Die Kasse wird ihren Dienst verrichten wie bisher, abgesehen davon, dass im Hintergrund ein paar Aufzeichnungsprozesse stattfinden. Sofern Sie eine hardwarebasierte TSE-Lösung nutzen und mehrere Kassen über diese laufen lassen, kann es lediglich passieren, dass die Kassiergeschwindigkeit etwas langsamer läuft, da die Aufzeichnungen nacheinander stattfinden.
Ergeben sich denn Vorteile durch die TSE?, mag sich der ein oder andere Kassenbesitzer fragen. Um die TSE kommen Sie nicht herum, anderweitig droht Ihnen eine saftige Strafe. Rechtlich sind Sie also mit der TSE zertifizierten Kasse auf der sicheren Seite. Ein weiterer Vorteil ist die digitale Schnittstelle, durch die das Finanzamt unkompliziert an Ihre Daten herankommen kann. Und zu guter Letzt schützt sich nicht nur der Staat vor einer möglichen Steuerhinterziehung, sondern im Zweifelsfall hat es auch das Personal schwer, ein krummes Ding zu drehen.
Ab wann ist die TSE Kasse Pflicht?
Seit dem 1. April 2021 müssen alle Kassen über eine TSE verfügen. Ausnahmen gelten für Registrierkassen, die zwischen dem 25. November 2010 und dem 1. Januar 2020 angeschafft wurden und aus technischen Gründen nicht mit einer TSE aufgerüstet werden können. Sie durften noch bis zum 31. Dezember 2022 genutzt werden, seitdem ist die Nutzung illegal und es muss eine Kasse angeschafft werden, die den Vorgaben der KassenSichV entspricht. Leistungsfähige moderne Kassensystem-Arten finden Sie zum Beispiel über unseren kostenlosen Angebotsvergleich.
1. Januar 2020: KassenSichV wird umgesetzt. Kassen benötigen TSE, allerdings gibt es eine Nichtbeanstandungsregelung
Spätestens bis zum 01.04.2021: Alle Kassen müssen verpflichtend eine TSE eingebaut haben
Bis 31.12.2022: Alle Registrierkassen ohne Aufrüstungsmöglichkeit müssen ersetzt werden
Wichtige Fristen zur TSE
Wie viel kostet eine TSE?
Wie viel Sie am Ende für eine TSE zahlen, hängt davon ab, ob Sie sich für eine cloud- oder hardwarebasierte Lösung entscheiden.
Für eine hardwarebasierte TSE ist es üblich, dass Sie einmalig für den Lizenzzeitraum die Hardware kaufen und gegebenenfalls noch ein Aufschlag für die Kassensoftware und eine Einrichtungsgebühr hinzukommt. Die Hardware gibt es ab 219 Euro, das Zertifikat ist meistens fünf Jahre gültig. Danach müssen Sie sich um eine neue TSE mit gültigem Zertifikat kümmern. Möglicherweise möchten Sie auch zur Sicherheit eine Ersatz-TSE im Geschäft haben, dann sollten Sie diesen Preis mit einkalkulieren.
Bei einer cloudbasierten Lösung gibt es unterschiedliche Preismodelle. Cloudbasierte Lösungen kommen häufig bei modernen, mobilen Kassensystemen zum Einsatz, die im Monatsabo gebucht werden. Auch hier können zusätzlich Einrichtungsgebühren fällig werden. Teilweise ist im Monatsabo der Preis für die TSE bereits eingerechnet, teilweise kommt eine Einmalzahlung für die Cloud on top. Orderbird veranschlagt beispielsweise neben dem Grundpreis für die Kassensoftware einen jährlichen TSE-Preis von 139 Euro, bei ready2order gibt’s das TSE-Paket für 129 Euro pro Jahr (oder zahlbar in monatlichen Raten). Der große Vorteil ist, dass Sie sich als Kassenbetreiber um nichts kümmern müssen.
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AngebotsvergleichBenötigt jede Kasse eine eigene TSE?
Nein, wenn Sie mehrere Kassen im Einsatz haben, können diese auf eine gemeinsame Cloud-TSE zurückgreifen. Ob das auch gilt, wenn Ihr Unternehmen mehrere Filialen hat, beantwortet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nicht. Für Rückfragen dieser technischen Art hat das BSI eine E-Mail-Adresse eingerichtet: registrierkassen@bsi.bund.de. Gegebenenfalls kann Ihnen auch Ihr Kassenanbieter dazu Auskunft geben.
Was passiert, wenn ich keine TSE habe?
Wenn Ihre Kasse nicht den Anforderungen der KassenSichV entspricht, handeln Sie gesetzeswidrig und es wird höchste Zeit, dass Sie sich darum kümmern! Denn seit dem 1. April 2021 muss jedes Kassensystem und jede elektronische Registrierkasse eine TSE haben. Auch die Frist für Registrierkassen, die sich nicht mit einer TSE aufrüsten lassen, lief am 31.12.2022 ab.
Setzen Sie keine TSE ein, obwohl Sie dazu verpflichtet sind, können zwei Dinge passieren. Sie müssen damit rechnen, dass das Finanzamt Ihren Gewinn schätzt und aufgrund dessen Steuern festsetzt, die Sie nachzahlen. Diese können im Zweifel höher ausfallen, als die, die Sie eigentlich hätten zahlen müssen. Wenn Sie Pech haben, kommt noch ein saftiges Bußgeld von bis zu 25.000 Euro auf Sie zu. Die Abgabenverordnung (AO) regelt in § 379 Steuergefährdung auch die Geldbußen und sieht folgendes vor:
Bußgelder laut Abgabenordnung
- bis zu 5.000 €: zum Beispiel bei Ausstellung unrichtiger Belege oder wenn der Mitteilungspflicht nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachgekommen wird.
- bis zu 10.000 €: zum Beispiel bei Übermittlungen länderbezogener Berichte, die nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfolgen.
- bis zu 25.000 €: zum Beispiel, wenn Kassen keine TSE haben, diese nicht richtig verwendet wird oder nicht richtig schützt. Sogar falsche und nicht vollständige Angaben können zu so einer hohen Geldbuße führen.
Sie sollten schleunigst dafür sorgen, dass Ihre Kasse rechtskonform ist. Entweder rüsten Sie Ihre Kasse mit einer TSE durch den Hersteller oder einen Dienstleister auf, oder Sie kaufen sich ein neues Kassensystem, in das eine TSE integriert ist.
Wie kann ich meine Kasse aufrüsten?
Sofern Sie noch keine Schritte unternommen haben, um Ihre Registrierkasse aufzurüsten, wird es jetzt höchste Zeit. Was ist nun zu tun?
Kaufdatum prüfen
Prüfen Sie Ihre Registrierkasse: Wann haben Sie sie gekauft? Lässt Sie sich aufrüsten?
Prüfen, was sich lohnt
Falls ja: Lohnt es sich, eine TSE sowie ein Software-Update aufzuspielen? Oder ist ein neues Kassensystem in der Anschaffung sogar günstiger?
Beraten lassen
Lassen Sie sich vom Kassenhersteller oder Fachhändler für Kassenzubehör bezüglich Ihrer Registrierkasse beraten.
Fällen Sie hingegen eine Entscheidung für ein neues Kassensystem, sollten Sie sich über folgende Fragen Gedanken machen. Diese können Ihnen dabei helfen, das richtige System zu finden.
- In welcher Branche wird das Kassensystem genutzt?
- Wie groß ist Ihr Betrieb? Werden mehrere Kassen benötigt?
- Müssen Sie mit dem Kassensystem flexibel arbeiten, beispielsweise in der Gastronomie?
- Benötigen Sie Zusatzgeräte wie Kassenlade oder Barcodescanner? Sind diese ebenfalls beim Anbieter erhältlich?
- Gibt es eine kostenlose Probezeit? Falls ja, nutzen Sie diese und testen Sie unterschiedliche Kassensysteme auf Herz und Nieren.
Auf unserer Seite Kassensysteme im Vergleich haben wir unterschiedliche Anbieter und deren Leistungen verglichen. Bei Ihrer Suche nach dem richtigen Kassensystem hilft Ihnen auch unser kostenloses Formular. Einfach wenige Fragen zu Ihrem Bedarf beantworten und unverbindliche, passende Vergleichsangebote erhalten.
Wo melde ich eine TSE Kasse an?
Wer sich eine TSE Kasse anschafft, muss diese eigentlich innerhalb eines Monats beim für ihn zuständigen Finanzamt anmelden (siehe AO § 146a Absatz 4). Dafür gibt es sogar einen amtlich vorgeschriebenen Vordruck. Angegeben werden laut AO ...
- Name des Steuerpflichtigen,
- Steuernummer des Steuerpflichtigen,
- Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung,
- Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
- Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme,
- Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
- Datum der Anschaffung des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
- Datum der Außerbetriebnahme des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems.
Sie haben richtig gelesen: Wir haben weiter oben das Wort „eigentlich“ betont, da es derzeit nicht möglich ist, eine TSE Kasse beim Finanzamt an- oder abzumelden. Grund dafür ist, dass es schlicht und ergreifend keine elektronische Übermittlungsmöglichkeit gibt. So teilt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einem Schreiben vom 18. August 2020 mit:
„Von der Mitteilung nach § 146a Absatz 4 AO ist bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit abzusehen. Der Zeitpunkt des Einsatzes der elektronischen Übermittlungsmöglichkeit wird im Bundessteuerblatt Teil I gesondert bekannt gegeben.“
Auf der Webseite des Bayerischen Landesamt für Steuern ist dazu zu lesen, dass „der Zeitpunkt des Einsatzes der elektronischen Übermittlungsmöglichkeit [...] im Bundessteuerblatt Teil I (voraussichtlich im Jahr 2023) gesondert bekannt gegeben [wird]“. (aufgerufen am 6.7.2022)
Wie ist eine TSE aufgebaut?
Laut AO § 146a Absatz 1 muss die technische Sicherheitseinrichtung aus drei Komponenten bestehen: einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle.
Sicherheitsmodul
Das Sicherheitsmodul zeichnet alle Geschäftsvorgänge manipulationssicher, lückenlos und unveränderbar auf und protokolliert sie. So kann das Finanzamt alle Daten und gegebenenfalls Änderungen nachvollziehen und Steuerbetrug leichter aufdecken.
Speichermedium
Auf dem Speichermedium werden diese Daten für die gesetzlich vorgegebene Aufbewahrungsfrist von bis zu zehn Jahren archiviert und bereitgehalten, falls das Finanzamt einen Zugriff fordert.
Digitale Schnittstelle
Über die einheitliche digitale Schnittstelle - nämlich der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) - ist gewährleistet, dass ein Finanzamt jederzeit Zugriff auf diese Daten hat. Sie können leichter übertragen werden und ein einheitliches Datenformat schützt zusätzlich vor Manipulation.
Welche Arten von TSE gibt es?
Sie haben zwei Möglichkeiten, die Sicherheitseinrichtung ins Kassensystem zu integrieren: entweder per Hardware oder per Cloud.
Hardwarebasierte Lösung
Bei der hardwarebasierten Lösung kann eine SD-Karte, micro-SD oder ein USB-Stick für die TSE Kasse verwendet werden. Seit kurzer Zeit gibt es auch eine zertifizierte TSE von Epson. Die Hardware wird mit passenden Epson Bondruckern verbunden, und funktioniert durch die an den Drucker gekoppelten Kassen. Die hardwarebasierte Lösung ist vor allem dann praktisch, wenn Sie in Ihrem Geschäft offline arbeiten, also kein Internetanschluss oder WLAN haben. Allerdings besteht die Gefahr des Datenverlustes: durch Diebstahl, Alterserscheinungen oder Fehler auf der Hardware.
Außerdem müssen Sie als Eigentümer der Kasse darauf achten, gegebenenfalls rechtzeitig neue Hardware zu kaufen, da der Speicherplatz der Datenträger endlich ist. Sie sind selbst für die lückenlose Speicherung und Aufbewahrung der Hardware verantwortlich. Selbst in zehn Jahren müssen Sie die Daten noch dem Finanzamt vorlegen können.
Alternativ zu neuen Datenträgern ist es laut BSI ebenfalls möglich, die Daten vom Speicher zu exportieren. Die Daten müssen an geeigneter Stelle aufbewahrt werden und es ist zu beachten, dass sie im Falle einer Prüfung im Export-Format der Sicherheitseinrichtung übergeben werden. Ist alles ordnungsgemäß exportiert, können die Daten die vom Speichermedium der TSE gelöscht werden.
Cloudbasierte Lösung
Die zweite Möglichkeit ist die cloudbasierte Lösung. Sie bietet sich für Unternehmen mit Internetverbindung an. Alle Daten werden automatisch in der Cloud, auf einem externen Server gespeichert. Als Kassenbesitzer müssen Sie sich keine Sorgen um genügend Speicherplatz machen oder Daten anderweitig sichern. Bei einem Internetausfall werden alle Daten auf der TSE Kasse zwischengespeichert und mit der Cloud synchronisiert, sobald die Internetverbindung wieder zur Verfügung steht.
Welche TSE bevorzugen die Anbieter?
Der Trend scheint zur cloudbasierten Lösung zu gehen. In der Cloud haben Sie unbegrenzten Speicherplatz und in der Regel sind die Signaturen nicht limitiert. Doch vermutlich ist es eine Geschmacksfrage, welche TSE die Anbieter bevorzugen. Sie werden Fachhändler finden, die nur die Hardware verkaufen und deren Vorzüge in den Vordergrund stellen, aber ebenso Anbieter für Kassensysteme, die nur die cloudbasierte Lösung im Paket haben wie ready2order oder orderbird. Bei Tillhub, Lightspeed, LocaFox und Kasse Speedy können Sie zwischen beiden Varianten wählen.
Lernen Sie die einzelnen Anbieter und deren TSE besser kennen
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AngebotsvergleichWarum gibt es Sicherheitseinrichtungen für Kassensysteme?
Die technische Sicherheitseinrichtung für Kassensysteme ist eine Säule der KassenSichV, die wiederum auf dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 („Kassengesetz“) basiert. Im Kassengesetz wurde § 146a AO neu geregelt, nämlich dass in elektronische Aufzeichnungssysteme eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung integriert sein muss.
Bis dahin war es nur sehr schwer möglich, Manipulationen an Kassensystemen und Registrierkassen nachzuverfolgen. Sogenannte Zapper-Software konnte unbemerkt auf die Kassen aufgespielt und Umsätze nach unten korrigiert werden. Niedrigere Umsätze bedeuten weniger Steuerabgaben und niedrigere Steuerabgaben sind in diesem Fall Steuerbetrug.
Bestrebungen vom Bundesministerium der Finanzen (BMF), gegen Steuerbetrug vorzugehen, gab es mit den „Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ (GDPdU) von Juli 2001. Vereinfacht gesagt, regelte die GDPdU, dass Unternehmen alle steuerrelevanten Daten archivieren und auf Nachfrage dem Finanzamt bereitstellen müssen. Zum Januar 2015 kamen die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD). Sie lösten die GDPdU als auch die „Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme“ (GoBS) ab und vereinen deren Bestimmungen nun in angepasster Form: der GoBD. Doch erst mit dem Kassengesetz von 2016 und der Neuregelung der AO wurde der Steuerhinterziehung ein Riegel vorgeschoben.
Welche Daten speichert die TSE?
Laut AO § 146a müssen alle „aufzeichnungspflichtige[n] Geschäftsvorfälle oder andere[n] Vorgänge“ gespeichert werden. Was sich genau dahinter verbirgt, wird nicht näher erläutert. Wirft man einen Blick in § 146 Absatz 1, wird jedoch deutlich, dass „der Verkauf von Waren [...] gegen Barzahlung“ gemeint ist. Die TSE muss also alle Kassenvorgänge speichern, die etwas mit dem Umsatz zu tun haben. Also Bestellungen, Stornos, Einnahmen, Rückgelder, Kassenberichte etc. Laut KassenSichV § 2 muss jede Transaktion einzeln aufgezeichnet werden und folgende Informationen enthalten:
- den Zeitpunkt des Vorgangsbeginns,
- eine eindeutige und fortlaufende Transaktionsnummer,
- die Art des Vorgangs
- die Daten des Vorgangs,
- die Zahlungsart,
- den Zeitpunkt der Vorgangsbeendigung oder des Vorgangsabbruchs,
- einen Prüfwert sowie
- die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems oder die Seriennummer des Sicherheitsmoduls.
Die in Punkt 2. genannte Transaktionsnummer muss so beschaffen sein, dass Lücken in Transaktionsaufzeichnungen auffallen. Das bedeutet - und so wird es auch in § 3 geregelt - dass Lücken in den Aufzeichnungen erkennbar sein müssen.
Aufbewahrung der gespeicherten Daten
Laut § 147 Absatz 3 AO müssen die Unterlagen bis zu zehn Jahre aufbewahrt werden. Darüber hinaus ist der Steuerpflichtige dafür verantwortlich, während der Aufbewahrungsfrist alle Daten jederzeit verfügbar und abrufbar zu halten, gegebenenfalls auf eigene Kosten.
Was hat es mit dem TSE Zertifikat auf sich?
Zunächst einmal: Eine TSE muss nach den Richtlinien des BSI zertifiziert sein. Die Zertifizierung beschränkt sich auf die TSE und gilt nicht für Kassen und Kassensysteme.
Kassenhersteller oder Kassensoftware-Hersteller müssen nicht selber eine TSE entwickeln oder zertifizieren, so das BSI. Sie können am Markt verfügbare technische Sicherheitseinrichtungen in ihre Produkte integrieren und TSE zertifizierte Kassen für Kunden anbieten.
Wie erhalten Hersteller ein Zertifikat?
Für das Erhalten des Zertifikats sind die Hersteller von TSEs verantwortlich, so legt es das BSI fest. Wie erhalten sie das Zertifikat? Stark vereinfacht so: Das BSI macht eine Reihe an Vorgaben für die technischen Richtlinien (TR), um das begehrte Zertifikat zu erlangen. Die Hersteller von technischen Sicherheitseinrichtungen setzen die Vorgaben um und beantragen dann bei einer vom BSI anerkannten Prüfstelle - wie etwa MTG AG - die Prüfung der TSE. Die Prüfstelle testet die entwickelte TSE auf Herz und Nieren und erstellt einen Prüfbericht. Tatsächlich wird das Zertifikat aber vom BSI ausgestellt. Dieses erhält nämlich den Prüfbericht und bei positiver Bewertung gibt es das Zertifikat.
Wie lange sind die Zertifikate gültig?
Die erteilten Zertifikate sind auf acht Jahre befristet und müssen nach fünf Jahren neu bewertet werden. Wird bei der Neubewertung eine Schwachstelle in der TSE gefunden, kann das Zertifikat seine Gültigkeit verlieren. Ist die Schwachstelle durch ein Update oder eine anderweitige Lösung zu beheben, muss es dennoch eine Re-Zertifizierung durchlaufen, damit sie weiter verwendet werden darf. Eine Re-Zertifizierung auf Basis der jeweils gültigen Technischen-Richtlinien-Vorgaben ist jederzeit möglich.
Nicht zertifizierte TSE oder solche, die sich gerade noch in der Zertifizierungsphase befinden, dürfen nicht auf den Markt gebracht und verwendet werden. Sie sind nicht gesetzeskonform. Das BSI stellt sogar eine Liste mit zertifizierten Sicherheitseinrichtungen bereit.
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